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Heiraten vor Ort - BrautpaarHeiraten in Griechenland - Formalitäten

 

Griechenland gehört nicht unbedingt zu den europäischen Ländern, in denen eine Hochzeit für ausländische Staatsangehörige ganz einfach ist, aber immerhin, die Möglichkeit besteht!
Zuerst muss die beabsichtigte Eheschließung über eine Anzeige jedes Ehepartners in einer griechischen Zeitung veröffentlicht werden. Dabei müssen die Namen der Verlobten in griechischer Sprache und Schrift und die jeweiligen Wohnanschriften der Brautleute erscheinen. Zwischen den Veröffentlichungen und dem Antrag auf Heiratsgenehmigung dürfen nicht mehr als 6 Monate liegen. Sind diese beiden Anzeigen erschienen, benötigt man diese für den Antrag auf die Eheschließungserlaubnis ? diese wird in der Regel dann innerhalb von 8 Tagen erteilt.


 

Für den Antrag auf Eheschließungserlaubnis sind dann noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis und Konsularbescheinigung
  • Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde in griechischer Übersetzung

Die Trauung selbst wird dann vom Bürgermeister/Gemeindevorsitzenden oder von einem Geistlichen einer anerkannten Religionsgemeinschaft durchgeführt. Zwei Trauzeugen mit Ausweisdokumenten müssen dabei sein und falls man der griechischen Sprache nicht mächtig ist, auch ein Dolmetscher.
Über die Eheschließung wird vor Ort eine Urkunde gefertigt und 40 Tage beim Standesamt des Trauungsortes ausgehängt. Erst im Anschluss stellt dann der Standesbeamte die Heiratsurkunde aus. Mit der Apostille ist diese dann ohne weitere Beglaubigung in Deutschland anerkannt.

 

 

 


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