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Gibts von Euch jemanden der dies gemacht hat? Bevor ich mich wieder endlos informieren muss wollte ich hier mal fragen - vielleicht kennt sich jemand aus.
Wenn man während der Elternzeit einen Aushilfsjob macht sprich bis zu 400,- netto zusätzlich zum Elterngeld verdient, muss dies dann trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden? Denn das Elterngeld wird ja erst mal auch nicht versteuert aber letzendlich ja dann doch.
Also wenn Du eine Steuererklärung machst musst Du IMMER ALLE Verdienste angeben...das unterschreibst Du ja
Aber meines Wissens nach, wird Dir jeglicher Bezug von Deinem Elterngeld abgezogen!? Du musst nämlich auch die Elterngeldstelle informieren, wenn Du was nebenher verdienst und gleichzeitig Elterngeld erhälst...das steht auch im Elterngeldantrag.
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
Offline
Im ersten Jahr wird es aufs Elterngeld angerechnet.
Wenn du es dir auf 2 Jahre auszahlen lässt, dann kannst du im zweiten Jahr dazuverdienen.
Du kannst bei einem 400 EUR-Job auch die Versteuerung mit 2% Pauschalsteuer wählen.
Ich bin mir nicht sicher, ob du es dann in der Steuererklärung angeben musst, aber auf jeden Fall brauchst du dann keine Steuerkarte vorlegen und zahlst wirklich nur 2% Steuer, bekommst also ziemlich Brutto für Netto.
Standesamt war am 27.06.2008
Kirchliche Trauung war am 28.06.2008