Bevor Sie heiraten, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie in der folgenden Zeit heißen wollen. Immerhin tragen Sie diesen Namen vielleicht bis an das Ende Ihrer Tage. Der eigene Name hat eine große Bedeutung, mit dem man seine Gefühle, ganz persönliche Erinnerungen oder auch seinen guten Ruf verbindet. Vielleicht wollen Sie den bisherigen Familiennamen auch in die nächste Generation hineintragen, damit er nicht in Vergessenheit gerät. Das aktuelle, 1994 vom Gesetzgeber eingeführte neutrale Namensrecht kommt Ihnen in Ihren Überlegungen entgegen.
Folgende Entscheidungen sind möglich: - Die traditionelle Variante: Sie nehmen den Familiennamen Ihres Mannes an und bleiben damit bei der klassischen Regelung. Auch Ihre Kinder tragen diesen Namen (Familie Meier).
- Ihr Mann nimmt Ihren Namen an, Ihre Kinder erhalten diesen Namen auch (Familie Becker).
- Sie können sich auch für einen Doppelnamen entscheiden - allerdings nur einer der beiden Partner (bspw. Frau Becker-Meier oder Herr Meier-Becker), während der andere Partner seinen Namen behält. Dieser Name wird dann der "Familienname", mit dem alle Kinder, die aus der Ehe entstehen, benannt werden (Paul Meier oder Paul Becker). Übrigens: Die Reihenfolge des Doppelnamens bleibt ganz Ihrer Entscheidung überlassen (Becker-Meier oder Meier-Becker). Es ist leider nicht möglich, dass Frau und Mann gemeinsam einen Doppelnamen tragen.
- Sollten Sie den gleichen Nachnamen haben, dürfen Sie daraus keinen Doppelnamen machen (Becker-Becker geht nicht).
- Falls Sie vor der Heirat einen Doppelnamen hatten (Becker-Müller), dann dürfen Sie diesen Namen weiterführen. Auch wenn Sie einen mehrgliedrigen Namen haben (Becker von der Mühlen), dann können Sie einen weiteren Namen anhängen. Jedoch dürfen diese beiden Namensformen nicht zum Familiennamen erklärt werden.
- Immer beliebter wird auch das Modell, dass die Ehepartner Ihren jeweiligen Nachnamen beibehalten(Frau Becker, Herr Meier), für Ihre Kinder müssen Sie allerdings einen Familiennamen bestimmen (Paul Becker).Innerhalb der ersten 5 Ehejahre ist es jedoch noch möglich einen der beiden Namen als gemeinsamen Namen festzulegen.
- Im Falle einer Wiederverheiratung nach einer Scheidung können Sie ihren Familiennamen weiterführen. Jedoch darf ihr neuer Partner diesen Namen nicht übernehmen und er darf auch nicht der Familienname werden.
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