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AUTOR BEITRAG
Knuddel
Diamant-User



Beigetreten: 20/02/2008 19:45:59
Beiträge: 740
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Frage zu Geld in Mutterschutz und Elternzeit




08/04/2013 14:47:11

Hallo Mädels,

vielleicht kennt sich da jemand aus:

Ich bin mit meiner Tochter seit 6. September 2010 in Elternzeit, habe die vollen drei Jahre genommen und müsste demnach am 06. September diesen Jahres wieder mit arbeiten beginnen (Halbtags hab ich mal bei der Anmeldung zur Elternzeit angegeben, ist aber seit dem nicht mehr besprochen worden!)

Nun bin ich aber wieder schwanger. Der ET ist auf den 17.10. errechnet, somit beginnt der Mutterschutz am 04. September, also 2 Tage bevor die Elternzeit ausläuft!

Bekomme ich dann im Mutterschutz "normales Gehalt" bezahlt?
Wenn ja, dass was ich vor der ersten Elternzeit monatlich verdient habe , oder dass, was ich nach der Elternzeit verdient hätte (also be nem Halbtagsjob?)

Und was wird dann für das "neue" Elterngeld als Berechnungsgrundlage genommen?

Ich hoffe ihr habt die Frae verstanden, war jetzt doch viel!!





http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6862301
Die Frau Baer
Diamant-User



Beigetreten: 16/10/2008 17:00:53
Beiträge: 1429
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Aw:Frage zu Geld in Mutterschutz und Elternzeit




08/04/2013 20:58:12

Ich kann dir nur sagen was du in der Elternzeit bekommst. Das sind die 300 Euro Sozialsatz, da du ja kein Einkommen vor dem Mutterschutz hattest!
Wie es mit dem Geld im Mutterschutz aussieht weis ich nicht. Da kommt es wahrscheinlich darauf an ob du das nur so gesagt hast oder ob ihr das in deiner Firma schon schriftlich festgelegt habt.
LG Frau Bär

verliebt seit 09.05.07
verlobt seit 02.05.08
standesamtlich Trauung am 09.05.09
kirchliche Trauung am 05.09.09


Kleinergnomi
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2012 15:47:10
Beiträge: 214
Standort: Saarbrücken
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Aw:Frage zu Geld in Mutterschutz und Elternzeit




10/04/2013 11:10:59

Hallo Knuddel,

wenn die Schutzfrist innerhalb der alten Elternzeit beginnt bekommst du von deinem AG nichts. Du bekommst dann nur das Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse, 13,00 €/Tag, den Zuschuss muss der AG nicht leisten.

Allerdings hast du die Möglichkeit deine Elternzeit vorzeitig zu beenden, damit du die Schutzfristen und damit auch den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen kannst. Dies kannst du ohne Zustimmung deines AG tun, du musst es nur rechtzeitig schriftlich mitteilen. Für die Schutzfristen hast du ja auch Urlaubsanspruch, also würde ich in deinem Fall die Elternzeit so verkürzen, dass ich gerade den Urlaubsanspruch, der aus den Schutzfristen entsteht nehmen kann, so musst du nicht arbeiten gehen und bekommst den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Deinem AG schadest du damit auch nicht wirklich, da er den Zuschuss ja von der Krankenkasse erstattet bekommt, er bleibt halt für die paar Tage, die du die Elternzeit verkürzt und Urlaub nimmst auf der Lohnfortzahlung sitzen, aber bei den 5 - 6 Tagen sollte das für ihn verkraftbar sein.

Ich habe mich dazu jetzt nur schnell eingelesen und hoffe mir ist kein Fehler unterlaufen. Ich versuche gleich mal zwei Dokumente anzuhängen, aus denen dies hervorgeht. Es handelt sich hierbei um eine neue Rechtslage, die erst für Kinder gilt, die nach dem 31.12.2012 geboren werden.
 Dateiname Elternzeit.pdf [Disk] Download
 Beschreibung
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 Dateiname Mutterschutz.pdf [Disk] Download
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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 10/04/2013 11:11:43 Uhr




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