08/04/2013 14:47:11
Hallo Mädels,
vielleicht kennt sich da jemand aus:
Ich bin mit meiner Tochter seit 6. September 2010 in Elternzeit, habe die vollen drei Jahre genommen und müsste demnach am 06. September diesen Jahres wieder mit arbeiten beginnen (Halbtags hab ich mal bei der Anmeldung zur Elternzeit angegeben, ist aber seit dem nicht mehr besprochen worden!)
Nun bin ich aber wieder schwanger. Der ET ist auf den 17.10. errechnet, somit beginnt der Mutterschutz am 04. September, also 2 Tage bevor die Elternzeit ausläuft!
Bekomme ich dann im Mutterschutz "normales Gehalt" bezahlt?
Wenn ja, dass was ich vor der ersten Elternzeit monatlich verdient habe , oder dass, was ich nach der Elternzeit verdient hätte (also be nem Halbtagsjob?)
Und was wird dann für das "neue" Elterngeld als Berechnungsgrundlage genommen?
Ich hoffe ihr habt die Frae verstanden, war jetzt doch viel!!