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AUTOR BEITRAG
Maus76
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2009 11:21:15
Beiträge: 653
Standort: Zwischen Mannheim und Heidelberg
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Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




10/09/2012 14:46:17

Hallo liebe Mamis,

vielleicht kennt sich jemand aus mit dem Thema.Wir haben bei uns 1x im Monat Teambesprechung zu denen ich in der Elternzeit immer wieder von einer Kollegin eingeladen wurde.Da ich keine Betreuung hatte konnte ich nicht hingehen.
Bin in der Elternzeit meines Mannes 1x da gewesen.Wollte dann im August auch wieder gehen hab eine Betreuung organiesiert alles gut.Nur fiel leider die Bahn aus und ich konnte nicht hin.

So im Oktober beginne ich wieder zu arbeiten habe heute per Mail meinen Dienstplan für November bekommen und mir wurde einfach Urlaub eingetragen.
Nach telefonischer Rückfrage hieß es ich hätte ihn eintragen müssen das wurde auf der letzen Teamsitzung so beschrochen nach dem Motto Du warst ja nicht da selbst Schuld.Sie könne wohl nicht jeden einzelnen informieren.Das sehe ich ja ein aber alle anderen sind vor Ort und können es nachlesen falls sie verhindert waren.
Nun meine Frage bin ich verpflichtet in der Elternzeit an den Besprechungen teilzunehmen?
Es ist allg. keine Pflicht.Hoffe es kann mir jemand informationen geben.Hoffe es ist nicht allzu verworren geschrieben.
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satinprincess
Diamant-User



Beigetreten: 19/08/2010 20:49:29
Beiträge: 228
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




10/09/2012 15:18:38

Ich kenn mich da leider nicht aus, aber ich glaube kaum, dass du in der Elternzeit zu irgendwelchen Arbeitsleistungen verpflichtet bist! Wieso auch.

Und das man Urlaub grundsätzlich rechtzeitig anmelden muss sehe ich ja ein, aber wenn z.B. jemand eine neue Stelle antritt kann er das ja auch nicht vorher und trotzdem wird ihm kaum" einfach so" Urlaub eingetragen werden. Ich sehe keinen Grund, wieso das bei dir und der Elternzeit anders sein sollte. Muss dann in Ausnahmefällen halt auch mal kurzfristiger gehen.
Davon abgesehen: Ich weiß ja nicht was ihr für ein Unternehmen seid, aber sie hätte ja nicht JEDEN extra informieren müssen, sondern eben nur abwesende Personen. Wer das ist muss sie ja aufgrund der Dienstplanung sowieso wissen, eine zusätzliche Mail kann also kein Problem darstellen!
Aus meiner Sicht ist das Verhalten unmöglich und grenzt an Mütter-Mobbing!

Created by Wedding Favors
*Mara*
Silber-User



Beigetreten: 15/03/2010 13:23:24
Beiträge: 33
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




10/09/2012 15:24:37

Also ich kann Dir zwar keine juristisch fundierte Antwort geben, aber ich sehe das so:

Du hast Elternzeit und bist daher zu Hause. Dass Du an Besprechungen teilnehmen möchtest, zeigt doch Dein besonderes Interesse, in Kontakt mit deinen Kollegen zu bleiben.
Ich weiß zwar nicht was Du arbeitest, aber ist nicht jede Kraft willkommen? Gibt es nicht genug zu tun? Einfach Urlaub für Dich einzutragen kann ich überhaupt nicht nachvollziehen

Du hast doch sicher schriftlich Deine Elternzeit beantragt und auch den Zeitpunkt, an dem Du wieder anfangen möchtest zu Arbeiten bekannt gegeben. Kannst Du Dich nicht direkt an Deinen Vorgesetzten wenden und erklären, dass es sich um ein Missverständnis handelt?

Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




10/09/2012 16:05:18

In der Elternzeit bist du zu gar nichts verpflichtet, außer du arbeitest wieder Teilzeit.

So wie ich es bei dir verstanden habe, bist du aber freiwillig und unentgeltlich zu den Besprechungen gegangen.

Ist das ein offizieller Betriebsurlaub, der dir eingetragen wurde?
Oder ein individueller Urlaub den nur du zu der Zeit hast?

Bei Betriebsurlaub hast du schlechte Karten, den nicht zu nehmen, der gilt dann für alle. Ist z.B. in meinen Kitas so. Bei denen wird auch schon länger im Voraus beschlossen, wann geschlossen ist und das trifft dann auch eventuelle Elternzeitrückkehrer.
Bei individuellem Urlaub würde ich mich weigern, den da zu nehmen, wenn du nicht willst. Das Argument, sie könnten ja nicht alle informieren finde ich in dem Fall total daneben. Bei uns gibt es von so Besprechungen ein Protokoll. Und das steht allen die nicht da waren auf dem Server zur Verfügung. Wer dazu z.B. wegen Krankheit keinen Zugang hat und es ist was wichtiges, was ihn auch betreffen könnte, kriegt er das Protokoll per Mail.

Maus76
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2009 11:21:15
Beiträge: 653
Standort: Zwischen Mannheim und Heidelberg
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




10/09/2012 19:56:48

Danke euch allen für die Antworten.

@Annatiger:Es handelt sich um meinen Resturlaub von dem ich bis zum heutigen Telefonat nix wußte.
Mir wurde gesagt Du arbeitest so wenig da ist es doch egal wann Du Urlaub hast.
Habe nicht wircklich Lust wieder dort hinzugehen.Zumal ich gefragt wurde wie ich am besten arbeiten kann.Und bekomme genau andere Wochentage eingeteilt.
Arbeite im Krankenhaus.Bei meiner alten Leitung gab es die Protokolle auch immer per Mail.
Gut das ich aber nicht verpflichtet bin in der Elternzeit zur Besprechung zu gehen.Habe ich auch noch nie anders erlebt.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/09/2012 10:59:11 Uhr

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Maus76
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2009 11:21:15
Beiträge: 653
Standort: Zwischen Mannheim und Heidelberg
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




11/09/2012 11:00:58

@Maraas Gespräch war mit meiner direkten Vorgsetzten.Sie sehen das anscheinend nicht so das ich in meiner Elternzeit nicht kommen muß.Das aber zu sagen trau ich mich bald nicht mehr.Da ich immer sehr unfreundlich behandelt werde von ihr.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/09/2012 11:01:22 Uhr

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nimo
Diamant-User



Beigetreten: 17/08/2010 13:23:25
Beiträge: 583
Standort: Im "Pott
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




11/09/2012 11:46:57

Hier mal, wie es bei uns ist. (Arbeite in einer Bank)

Also: In der Elternzeit bist Du freigestellt und solltest eigentlich nicht an Besprechungen teilnehmen müssen. Denn, sollte Dir was auf dem Weg zur Besprechung passieren- bist Du nicht versichert (im Arbeitsrechtlichen Sinne)

Zum Urlaub: Den Resturlaub kann Dir der AG einfach vorgeben. Ist bei uns auch bei Überstunden oder Resturlaubstagen- wer sich nicht rechtzeitig meldet- wird halt "Zwangsbeurlaubt", wie es gerade betrieblich am Besten passt. Sonst kriegt der AG auf einen auf den Deckel, wenn seine Angestellten da noch so viele Tage nicht verplant haben.

So, zu deinem Unmut über die Arbeitseinteilung. Leider haben viele unsere Muttis nunmal die gleiche Vorstellung und das geht nunmal betrieblich nicht, dass an 3 Tage die Woche sich alle im Rudel stapeln und an anderen Tagen niemand da ist. Ist halt Pech. Du kannst gerne Wünsche äussern, der AG muss sich aber nicht dran halten. Der laufende Betrieb geht nunmal vor.

Kleinergnomi
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2012 15:47:10
Beiträge: 214
Standort: Saarbrücken
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




11/09/2012 15:40:05

Also ich sehe das ähnlich wie nimo.

Zur Teilnahme an Besprechungen während der Elternzeit bist du nicht verpflichtet, während dieser Zeit bist du freigestellt, von allem, was die Arbeit betrifft.

Mit dem Urlaub ist das so eine Sache, wenn das noch Resturlaub von vor deiner Elternzeit ist, kann dein AG verlangen, dass du ihn noch dieses Jahr nimmst, oder er verfällt. Wenn du selbst nicht wusstest, dass du überhaupt noch einen Anspruch hast, freu dich doch über das zusätzliche frei finde es eigentlich ganz fair, dass dein AG dir den Urlaub noch einträgt, bevor er evtl. nächstes Jahr verfallen ist. Da gibt es echt ganz andere AG, bei denen du um deinen Urlaub kämpfen musst, gerade bei einer Freundin geschehen, denn während der Elternzeit verfällt dein Anspruch nicht und für dieses Jahr hast du ja auch noch ein paar Tage Anspruch, die kannst du dann ja frei verplanen. Wobei ich wahrscheinlich, wenn es überhaupt nicht passt mit dem Urlaub, noch mal nachfragen würde, ob du ihn nicht verschieben kannst, am besten gleich mit einem konkreten Terminvorschlag. Du wirst besser als ich wissen, dass die Dienstpläne immer etwas Vorlauf haben und es nicht so einfach ist, alle Wünsche unter einen Hut zu bekommen. Also versuchen, sich nicht zu ärgern, sondern freuen, dass der AG einem den Urlaub einfach gewährt, obwohl man ihn gar nicht verlangt hat bzw. gar nicht wusste, dass überhaupt noch Urlaubsanspruch besteht, das ist wirklich nicht selbstverständlich, die Arbeit soll doch wieder Spaß machen, also Kopf hoch



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Baby Pixum
Maus76
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2009 11:21:15
Beiträge: 653
Standort: Zwischen Mannheim und Heidelberg
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Aw:Pflichten dem Ag gegenüber in der Elternzeit.




11/09/2012 16:31:21

@nimo: Ich bin aber die einzige Mutter die ein kleines Kind hat alle anderen sind volljährig oder schon mind 16.Und wenn ich genau in der Zeit Nachtschicht machen soll von der ich gesagt habe das geht gar nicht ist es halt schlecht.

Mir geht es nicht um den Urlaub an sich sondern das ich zumindest gerne eine Info bekommen hätte.Den Resturlaub vor dem Mutterschutz habe ich schon genommen.Finde die Art und weise wie mit mir verfahren wurde einfach nicht schön.Deshalb freue ich mich nur bedingt auf das arbeiten.
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