29/11/2012 16:22:53
Hallo,
Als Kunde musst/solltest du einen Kaufnachweis führen.
Der kann z.B auch über eine Kundenkarte od eine Zeugin des Kaufess erfolgen.
Hast du keinen Kaufnachweis bist du auf zusätzliche Kulanz des Händlers angwiesen.
Bedeutet er kann eine Reklamation anerkennen oder nicht.
Du hast neben der Abgabe im Geschäft die Möglichkeit die Ware direkt an die Zentrale des Konzerns zu senden und kannst dort um Überprüfung der Ware bitten.Aber auch da wäre ein Kaufnachweis von Vorteil.
Grundsätzlich darf man Gewährleistung und Garantie nicht verwechseln.
Auf Kleidung und Schuhe besteht eine 2jährige Gewährleistung,die der Gesetzesgeber einräumt.
Wobei das erste halbe Jahr die Beweislast beim Händler liegt.
Bedeutet liegt ein eindeutiger Materialfehler vor,wird von der "Schuld" des Händlers aus gegangen und die Reklamation wird anerkannt.
Danach muss der Kunde beweisen,dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, was sich schwierig gestaltet.
Du sagts,du findest 50Euro zu teuer für Schuhe,die abblättern. Jedoch gehe ich nicht davon aus,dass der Händler geschrieben hat es sei Leder und nun ist es Kunstleder?!
Kunstleder kann abblättern, das passiert und der Kunde geht ja den Kaufvertrag für Kunstleder ein.Aber ja, es ist ärgerlich und sollte eigentlich bei einem gut verarbeiteten Schuh nicht passieren.
Bedeutet,das Material kann trotzdem schlecht verarbeitet sein,aber du könntest den Schuh unter Umständen auch falsch gepflegt,gebraucht haben etc.
Daher ist ein Kaufbeleg so wichtig,um festzustellen, wann die Ware erstanden wurde.
Und dann musst du in solchen Fällen auf Kulanz hoffen oder eben auf die Feststellung eines tatsächlichen Materialfehlers.
Ich empfehle mit dem Schuhpaar zu dem Händler zu gehen,wo du den Schuh erstanden hast.Nicht in einen anderen Laden der Kette!
Vielleicht kann sich ja auch eine Verkäuferin oder ein Verkäufer an dich und den Kauf erinnern.
Dann schilderst du in Ruhe deinen Fall.
Wichtig ist,nicht auf irgendein Recht zu plädieren,was man nicht hat.
Denn ich sage mal wie es in den Wald hinein schallt,so schallt es auch heraus.
Dann kannst du auf Kulanz hoffen.
Ohne Bon kannst du immerhin noch auf Ersatzware oder einen Gutschein hoffen- nicht auf Bargeld und gesetzlich nur auf den zum Zeitpunkt der Reklamation in der Kasse angegebenen Preis- nicht den, den du bezahlt
hast!
Außer der Händler zeigt sich auch da kulant.
Aber auch du hast Rechte und sie sollten zumindest prüfen,ob es ein Materialfehler ist.
Mit Kaufnachweis hättest du mehr Chancen und Rechte.
Aber probiere es!
Viel Glück