21/01/2013 16:31:19
Hallo Ihr Lieben!
Komme gerade vom Standesamt und bin verwirrt...
Mein Verlobter ist Halb-Spanier und seine Eltern haben ihm einen Doppelnamen aus dem ersten Nachnamen seined spanischen Vaters und den Namen seine Mutter gegeben, also z.B. Gonzales Müller
Ich wiederum habe nur einen Nachnamen (nehmen wir mal Schmidt) und jetzt kann ich nach deutschem Namensrecht wie folgt heissen:
a) wir behalten unsere Nachnamen wir bisher
b) Gonzales Schmidt
c) Schmidt Gonzales
jedoch nicht nur Gonzales (was ich mit gewünscht hätte).
Und wie heißen dann unsere Kinder?
Wir könnten auch das spanische Namensrecht anwenden, dazu habe ich im Internet jedoch nichts gefunden...
Ist hier jemand vielleicht Jurist oder weiss aus eigener Erfahrung, wie es sich hier verhält?
Danke euch, Ihr Lieben!