03/10/2009 17:07:26
Das gibt es meistens in den größeren Orten rund um die Ostsee und die Nordsee. Da haben die Geschäfte an Feiertag und am Sonntag für bestimmte Zeit offen. Weiß nicht wie ich das anders erklären soll.
Hier mal ein Auszug aus den Info vom Ministerium:
Die Bäderregelung umfasst weiterhin die Möglichkeit des Verkaufs von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr während der Saison vom 15. Dezember bis 31. Oktober des Folgejahres. Von der Ladenöffnung ausgenommen bleiben lediglich der Karfreitag und der erste Weihnachtstag. Ostersonntag ist der Verkauf auf die Zeit von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr beschränkt.
Am 1. Mai ist der Verkauf nur zulässig, wenn die Ladeninhaberin oder der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer persönlich durchführt. Daneben bestehende Regelungen der Kommunen bleiben bestehen.