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BEITRAG
  Neu hier...Habt ihr Erfahrung mit Hochzeit zweier Frauen???

1st lady wrote:Hallöchen,

bin neu hier. Hab schon viel bei euch gelesen und mir jedemenge Tipps geholt...muss sagen bin begeistert.

Nun ist es so, dass ich keinen Mann sondern eine Frau heirate.
Leider hab ich zu dem Thema noch gar nichts gefunden und wollte mal wissen, ob es hier jemanden gibt, der damit schon Erfahrung gemacht hat.
Also selber einen gleichgeschlechtlichen Partner geheiratet hat, oder auf einer solchen Hochzeit war.

Habt ihr irgendetwas anders organisiert, als bei einer "normalen" Hochzeit???


Hallo 1st lady
als freier theologe habe ich immer wieder auch gleichgeschechliche paare und muss sagen,das gerade durch diese besondere Situation es immer ganz besonder highlights gewesen sind, in vielen fällen geht es nicht anders als auf anderen hochzeiten zu. Im blick auf das outfit, solltet ihr beide einfach sehen, was euch beiden wirklich gefällt und nicht so auf andere rücksicht nehmen, es soll euer tag werden und ihr müsst euch wohlfühlen.
Wollt ihr denn auch eine Zeremonie haben oder geht es nur zum standesamt?


peter
  Kirchenzugehörigkeit - wie krieg ich DAS denn raus?

Hamsterchen wrote:Hallo Ihr Suessen,

koennt Ihr mir mal verraten - und da richte ich mich an die Damen, die eine Kirche sonst nur von aussen sehen und bis zur Hochzeit auch nichts mit ihrer Gemeinde zu tun hatten - wie Ihr Eure Kirchengemeinde ermittelt habt? Ich weiss echt nicht, wo ich hingehoere.

Zudem - der Pfarrer, der uns traut, sagte uns, dass man sich bei den Protestanten erstmal in der Gemeinde vorstelle muesste (bin ja vor 2 Jahren hergezogen) und dann wuerde entschieden, ob man den- oder diejenige ueberhaupt in der Kirche aufnehme

Ich frage zwecks Einholung der sogenannten Dimissiorale, da wir nicht in unserer Heimatgemeinde heiraten.

Ach Menno... so langsam macht das echt keinen Spasss mehr...


Hallo hamsterchen,
normalerweise bekommt die jeweilige kirchengemeinde zu der gehörst über die meldebehörde eine nachricht, wenn du im der anmeldung auf dem einwohnermeldeamt auch angekreuzt hast das du evangeisch bist und damit weiss, der pastor, ob du zu seiner gemeinde gehörst.
Es gibt überall entsprchende kirchenbüros oder pfarrbüros, schau im telefonbuch unter kirchen nach und schau welches büro in deiner nähe ist, von der anschrift her, die müssen dir das auf anhieb sagen können!!

Peter, jetzt Freier Theologe
  "Gottesdienstliche Feier" ???

Constance111 wrote:Mein Schatz hat gerade irgendwie im Internet ausgegraben, das es keine kirchliche Trauung gibt, wenn einer der Partner nicht in der Kirche ist. Das heißt stattdessen "gottesdienstliche Feier".

Was ist denn da der Unterschied? Und warum ist das so? Ich dachte immer, es reicht, wenn einer der Partner offiziell in der Kirche ist?
Wir machen wohlgemerkt keine Zeremonie mit einem freien Theologen, sondern eine (dachte ich) "normale" Trauung mit Pastor und in einer Kirche.

Bin verwirrt!


Hallo Constance,
bleibe ganz entspannt, schau mal hier unter deiner landeskirche nach, da steht alles wichtige
[url]http://www.ekvw.de/Trauung.30.0.html

erstens muß wenigstens einer in der kirche sein und zweitens wurde um 1850 bei uns per gesetz geregelt, das nur die auf dem standesamt geschlossene Ehe rechtsgültig ist, damit haben beiden großen kirchen dieses recht verloren, auch wenn die kath. kirche bis heute daran festhält, das aus ihrer sicht, nur die kirchliche eheschließung für sie verbindlich ist.

Liebe grüße :)

Peter, Freier Theologe
  Ablauf ökomenische Trauung

sunnflower77 wrote:Hallo zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe. Und zwar geht es um unsere ökomenische Trauung. Mein Mann ist katholisch und ich evangelisch. Deshalb möchte ich eine ökomenische Trauung. Die Trauung selbst wird in einer katholischen Kirche stattfinden und zwar dort, wo wir geheiratet haben (nicht unser Wohnort - mein Mann hat dort seinen Zweitwohnsitz, ist dort getauft etc.). Jetzt sagte uns der katholische Pfarrer, daß wir auch einen evangelischen brauchen. Jedoch würde auch der Pfarrer von unserem Wohnort ein Wörtchen mitreden wollen. Mit dieser Kirche habe ich überhaupt nichts am Hut. Sondern eher am Ort der kirchlichen Trauung. Muss ich jetzt auch meinen Wohnort ändern?

Weiß jmd. wie eine kirchliche Trauung abläuft? Ich habe da leider überhaupt keinen Plan.

Mein Mann hat mir jetzt vorgeschlagen, dass wir einfach nur katholisch heiraten und die Kinder dann evangelisch erziehen. Ich weiß nicht so recht, was ich von diesem Vorschlag halten soll. Geht das überhaupt?

Außerdem finde ich eine ökomenische Trauung nur folgerichtig, weil wir unterschiedlicher Konfession sind.

Aber wie der Ablauf einer ökomenischen Trauung aussieht weiß ich überhaupt nicht. Ein paar Lieder hab ich schon in der Auswahl - immerhin

Bin für Vorschläge sehr dankbar.


Hallo sunflower

schau doch einfach mal hier nach, da findest du alles wichtige
DEINEN WOHNORT MUSST DU NICHT ÄNDERN; DU BRAUCHST LEDIGLICH EIN ENTSPRECHENDES PAPIER DEINER HEIMATGEMEINDE

[url]http://www.ekd.de/trauspruch/gottesdienst/gottesdienst.oekumenisch/index.html

Peter, Freier Theologe
  Gleich zwei Fragen zur katholischen Trauung...betrifft Firmung und Gebühren???

vendetta wrote:Habe gleich zwei Fragen:

Also mein Verlobter ist evangelisch, ich bin katholisch...wir wollen dieses jahr katholisch kirchlich heiraten. Ich bin nicht gefirmt (hatte mir 14 Jahren flausen im Kopf und wollte nicht zum Firmunterricht). Könnte das Probleme geben?

Ausserdem würde mich interessiern...hört sich blöd an, aber ich habe mal sowas von keine Ahnung...ob es da Gebühren gibt, die man der Kirche zahlen muss. Hab mal gehört, dass es keine wirkliche Gebühr gibt, sondern dass man spendet. Wie hoch würde eine solche Spende entfallen?

Hoffe ich komm jetzt nicht zu dämlich rüber...

Liebe Grüße


Hallo Du
du kommst nicht dämlich rüber, das sind völlig normale Fragen!
Also was die Gebühren betrifft heißt es eigentlich, durch die Kirchensteuer ist alles erledigt. Lediglich wenn man nicht in seiner Gemeinde heiratet, kann es manchmal Gebühren geben, natürlich müssen Sonderwünsche z.B. besnderer Blumenschmuck selbst bezahlt werden.

Ansonsten hier der offizielle Wortlaut der kath. Kirchenordnung:
Mit dem Heimatpfarrer bzw. dem Traupriester vereinbaren Sie bei der Kontaktaufnahme einen Termin, bei dem das sog. "Ehevorbereitungsprotokoll" ausgefüllt wird. Hier werden einfach einige persönliche Daten erfaßt, die für das kirchliche Meldewesen und auch für die Eheschliessung wichtig sind. Bringen Sie dazu bitte einen Auszug aus dem Taufregister (bekommen Sie bei dem Pfarramt der Kirche, in der Sie getauft wurden) mit. Er dient der Feststellung ihres Ledigenstandes. Potestanten bekommen die Bestätigung auf dem Standesamt. Gleichzeitig wird in diesem Protokoll danach gefragt, ob Sie bereit sind, eine christliche Ehe zu schließen, d.h. Sie müssen erklären, daß Sie an die Unauflöslichkeit und die anderen damit verbundenen Aussagen der Kirche zur Ehe glauben. Sollte Ihr Partner nicht katholisch sein, müssen Sie als katholische(r) Christ(in) auch erklären, daß Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun werden, um etwaige Kinder aus dieser Ehe katholisch taufen zu lassen. Ihr Partner muß von dieser Verpflichtung wissen. Ob er sie akzeptiert, ist eine andere Sache und wird - im Gegensatz zu früheren Zeiten - von ihm auch nicht verlangt.

Ich hoffe das hilft
Grüße

Peter; Freier Theologe
  welche Formulare für die kirchliche Trauung?

*Tina wrote:Hey ihr lieben, ich würde gern wissen was ich alles für die kirchliche Trauung organisieren muss?
Wir heiraten katholisch und ich hab absolut kein Plan was ich dazu für Papiere brauch. Ich nehme mal an das wichtigste ist schon mal der beweis dass wir schon standesamtlich verheiratet sind, oder?
Was brauch ich noch? Hilfe!


Hallo Tina,
bleib ganz ruhig
alles nur halb schlimm, so lautet die offizielle Kath. Kirchenordnung:
Mit dem Heimatpfarrer bzw. dem Traupriester vereinbaren Sie bei der Kontaktaufnahme einen Termin, bei dem das sog. "Ehevorbereitungsprotokoll" ausgefüllt wird. Hier werden einfach einige persönliche Daten erfaßt, die für das kirchliche Meldewesen und auch für die Eheschliessung wichtig sind. Bringen Sie dazu bitte einen Auszug aus dem Taufregister (bekommen Sie bei dem Pfarramt der Kirche, in der Sie getauft wurden) mit. Er dient der Feststellung ihres Ledigenstandes. Potestanten bekommen die Bestätigung auf dem Standesamt. Gleichzeitig wird in diesem Protokoll danach gefragt, ob Sie bereit sind, eine christliche Ehe zu schließen, d.h. Sie müssen erklären, daß Sie an die Unauflöslichkeit und die anderen damit verbundenen Aussagen der Kirche zur Ehe glauben. Sollte Ihr Partner nicht katholisch sein, müssen Sie als katholische(r) Christ(in) auch erklären, daß Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun werden, um etwaige Kinder aus dieser Ehe katholisch taufen zu lassen. Ihr Partner muß von dieser Verpflichtung wissen. Ob er sie akzeptiert, ist eine andere Sache und wird - im Gegensatz zu früheren Zeiten - von ihm auch nicht verlangt.


Peter Freier Theologe
  Grund für kirchliche Trauung

so mädels, jetzt kommt mal runter
in einem forum kann jede und jeder fragen was er meint fragen zu wollen und diese fragen werden auch nicht bewertet
ich finde es okay und wir sollten einfach alle freundlich miteinander umgehen


peter
  Grund für kirchliche Trauung

Hallo nochmal

Zitat: "Schlimm genug finde ich es trotzdem, dass man überhaupt bei einem Vorstellungsgespräch nach der Konfession gefragt wird."

Ja das ist wieder so eine typische sonderstellung, kein anderer arbeitgeber darf das, aber die beiden kirchen haben aufgrund entsprechender vereinbarungen, dieses privileg, leider!

Ein Christ ist jemand der sich auf Chritus bezieht und versucht nach dem was er den menschen mitgeteilt hat zu leben.
Alles was kirche ist, ist letzendlich "Verein" mit regeln, die sich ob der behäbigkeit der INSTITUTION UND ÄMTER nur schwerlich verändern lässt und dies gilt leider besonders für die kath. kirche!

Aber zum glück kann man immer wieder auch erleben, das zwischen leitung in rom und gemeinde vor ort, es unterschiede gibt.
Ein solch riesiges "containerschiff" das schon so lange unterwegs ist,hat halt einen langen "bremsweg"

peter
  Grund für kirchliche Trauung

Castaspella wrote:<Wenn du, wie du sagst Heidin bist, hast du dich also aus freien Stücken gegen die Kirche entschieden, was gibt dir dann das recht all die anzugreifen die sich für gottes Segen entschieden haben..

Immer langsam. Ich habe lediglich gefragt, wieso jemand, der Gottes Segen möchte, mit der Kirche aber nichts am Hut hat, sich ausgerechnet in einer Kirche trauen läßt. Damit gesteht man dem Kirchendiener doch diese Fähigkeit, Gottes Segen erteilen zu können, erst zu.



Gottes Segen darf durch jeden einem anderen Menschen zugesprochen werden, dazu muss man nicht Pastor sein.
Der Segen Gottes ist nicht an eine Kirche gebunden!

Peter
  Grund für kirchliche Trauung

Zitat:
Ich glaube an Gott - gehe aber eher unregelmäßig in die Kirche - möchte jedoch trotzdem KIRCHLICH heiraten. Was spricht dagegen?? Warum sollte man dies nicht tun, wenn man an Gott glaubt?? Man geht doch schließlich in die Kirche um Gott nahe zu sein? Um Gott anzubeten?? Um seinen Segen zu erhalten?? Ich finde da ist man genau richtig in der Kirche!!! Auch wenn man nicht an die Bibel glaubt.

Hallo euch allen, das ist ja eine spannende diskussion geworden.
Glauben ist ein persönliche angelegenheit, jeder lebt seinen glauben einfach anders und das ist auch gut so. Jesus Christus hat die menschen zu gott geführt und ihnen mit wunderschönen bildern wesentliche dinge zum leben mitgegeben. Er hat KEINE KIRCHE gegründet, also keine keine INSTITUTION!
Gott ist man überall nahe dazu muss man nicht in die kirche gehen, mit gott reden (beten) kann ich überall, weil gott mir überall nahe ist, das eines seiner versprechen.
Für gottes segen sind im alten testament- da ist der ursprung des segens sind keine voraussetzungen oder bedingungen genannt, gottes segen ist ein geschenk! Das heisst nicht, das die die gerne in die kirche (raum) gehen wollen, weil sie da gott näher sind, etwas falsch machen, jeder sollte seinen glauben so leben, wie er/sie es für sich für richtig hält.

Einige besonderheiten sind eben bei der INSTITUTION KIRCHE schon zu sehen, sie haben eben ihre regeln was die eheschließung betrifft und die sind schon zu hinterfragen, z.B. die tatsache, das für die kath. kirche immer noch nur die kath. kirchliche trauung zählt und sie eben manche worte benutzt wie z.b. "mischehe" was einfach nicht mehr zeitgemäß ist und schon gar nicht im sinne gottes ist.

Ich denke manchmal gott oder jesus schauen von ihrer "wolke" und wundern sich was aus dem ganzen geworden ist, weil das so wohl eher nicht beabsichtigt war.
peter
  Freie Trauung (Bräutigam braucht Hilfe)

Hallo Dir
das Honorar bewegt sich in der Regel zwischen 550 und bis hin zu 800 Euro

das ist aber eine sehr individuelle Angelegenheit

Peter
  Freie Trauung (Bräutigam braucht Hilfe)

Hallo lieber Bräutigam,
ich hatte das mit der Steinzeremonie schon bei der einen oder anderen Trauung, wir haben zum schreiben, die Lackstifte von Edding benutzt, hielt am besten.

Peter
  Frohe Weihnachten

Hallo euch allen
Forumsmitgliedern, Admins, Moderatoren,

Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr an alle!

peter

  Moderatoren für die weddix Foren gesucht!

Hallo und guten Tag,
gern wäre ich als Moderator mit dabei und wäre dann natürlich regelmäßig auch online

Peter Zechlin
  Pfarrer "mitnehmen"?

hi
das dürfte normalerweise kein problem sein wenn der pfarrer mitmacht
ich bin früher oft mit meinen paaren gereist
ist ein wenig papierkram aber klappt oft wenn der pfarrer es will
oki leider ist das so das der pfarre mit"spielen" muss
drücke euch de daumen

peter
freier theologe
  suche anke

hallo anke und sandra
herzlichen dank für die kontaktaufnahme über wediix- branchenbuch, ich habe auch sofort auf eure mail genatwortet leider kommt die mail immer wieder retour mit dem hinweis email account existiert nicht, bitte erneute kontaktaufnahme


peter
  kirchenrechtliches

"Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. "Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird", formuliert die Kirchenordnung"

und hier die kath. kirchenordnung:
"In der katholische Kirche gilt die Ehe als Sakrament. Auch wenn das Brautpaar mit der standesamtliche Eheschließung gesetzlich als verheiratet gilt, ist erst mit dem geistlichen Segen der katholischen Kirche die Trauung auch wirklich besiegelt. Zwei Trauzeugen sind Pflicht.

Im Vorfeld der katholischen Trauung findet ein Traugespräch statt, bei dem du die Grundsätze der katholischen Ehe anerkennen mußt. Dies sind:

* Unauflösbarkeit der Ehe.
* Bestätigung des Kinderwunsches.
* Bestätigung, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden sollen.

Aus katholischer Sicht darf man sich normalerweise nur ein Mal im Leben das Ja-Wort geben. Das heißt: Wer geschieden ist und sich wieder verheiraten möchte, muss auf den kirchlichen Segen verzichten - es sei denn, die frühere Ehe wurde von einem kirchlichen Gremium ausdrücklich für nichtig erklärt. Weniger schwer wiegt eine erste Trauung nur vor dem Standesamt oder dem evangelischen Pfarrer. Da kann der katholische Priester ein Auge zudrücken."


Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßig (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt.
Der katholische Partner sollte einige Wochen vor der geplanten Hochzeit mit Partner/in zum zuständigen katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den »Dispens« beantragen (= die »Befreiung von der Formpflicht zur katholischen Eheschließung«). Dies ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch oder ökumenisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche, in der Regel eine Formsache.
Heute wird niemand mehr zu irgend etwas gezwungen. Der katholische Teil muss sich nicht mehr - wie vor 1969 - in jedem Fall verpflichten, seine Kinder später katholisch taufen zu lassen. Der entscheidende Satz lautet:
»Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Gauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?«
Also: Ganz allein Sie entscheiden. Aber sprechen Sie möglichst schon vor der Trauung über diese Frage, damit es später nicht zu ungewollten Störungen Ihrer Beziehung oder Einflussnahmen »wohlmeinender« Familien kommen kann.
Leider ist es für einen geschiedenen Katholiken fast unmöglich, die Anerkennung der katholischen Kirche für eine zweite Ehe zu erhalten. Dazu müsste die erste Ehe als »nicht vollzogen« annulliert werden, was in der Regel nicht einfach ist (Informationen beim Bistum ).
Wenn Ihr Partner der katholischen Kirche angehört, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
1. Sie können in einer evangelischen Kirche heiraten, womit dann die evangelische Form der Trauung gewählt wird. Sie können...
a) mit einem evangelischen und einem katholischen Geistlichen heiraten. Dann wird in der Regel der evangelische Pfarrer die Trauung vollziehen und der katholische die Ansprache halten.
b) nur mit einem evangelischen Geistlichen heiraten, wobei die katholische Kirche die Trauung anerkennt, wenn sie vorher angemeldet wurde .

2. Sie können in einer katholischen Kirche heiraten, womit dann zugleich die katholische Form der Trauung gewählt wird. Sie können...
a) mit einem katholischen und einem evangelischen Geistlichen heiraten. Dann vollzieht in der Regel der katholische Pfarrer die Trauung, der evangelische hält die Ansprache.
b) nur mit einem katholischen Geistlichen heiraten, wobei die evangelische Kirche die Trauung anerkennt, wenn sie vorher angemeldet wurde.

Gültig oder nicht gültig -
das ist hier die Frage
Einen richtigen Gerichtssaal gibt es nicht. Nicht einmal so einen, wie man ihn aus dem Fernsehen kennt. Auch keinen Gerichtspräsidenten, denn der heißt Offizial oder Gerichtsvikar und ist der Vertreter des Bischofs für das kirchliche Gerichtswesen. Das Diözesangericht ist schon etwas Besonderes.
Nach katholischer Lehre ist eine einmal gültig geschlossene Ehe prinzipiell unauflöslich. Eine Ehe zwischen Christen ist darüber hinaus ein Sakrament, dessen Bestand dem individuellen Zugriff der Ehepartner entzogen ist. "Das kirchliche Gericht kann daher nur prüfen, ob eine Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung gültig zustande gekommen ist und ob bei der Trauung alle Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung vorhanden waren".
Nicht gültig zustande gekommen ist eine Ehe etwa, wenn einer der Partner die Unauflöslichkeit der Ehe oder Nachkommen ausschließt oder wenn einer der Partner nur auf den Druck der Eltern hin geheiratet hat, also keine freie Entscheidung treffen konnte, Entscheidend ist , dass es in einem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren nicht darum geht zu prüfen, wer schuldig am Scheitern der Ehe ist, sondern ob die Ehe aus dem in der Klage genannten Grund bei der Trauung ungültig geschlossen wurde. Da der Kirche das Ehesakrament sehr wichtig ist, begnügt sie sich nicht mit der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, wenn es die Ungültigkeit der Eheschließung festgestellt haben sollte, sondern verlangt die Überprüfung dieses Urteils durch ein Berufungsgericht. Wenn zwei Gerichte die Ehe aus dem gleichen Grund für nichtig erklärt haben, sind die Partner frei, eine neue Ehe in der Kirche zu schließen.
Bei Ehenichtigkeitsverfahren bestellt der Offizial einen Gerichtshof von drei Richtern, von denen einer Laie sein kann. Darüber hinaus wirkt in jedem Verfahren ein "Ehebandverteidiger" mit, der alles vorzubringen hat, was für die Gültigkeit der Ehe spricht. Die Parteien können sich Anwälte nehmen, die die nötigen Kenntnisse des Ehe- und Prozessrechts nachweisen und beim kirchlichen Gericht zugelassen sein müssen.
Die Haupttätigkeit des Offizialates ist die Rechtsprechung in diesen Ehesachen. Mehr als zwei Drittel der Verfahren gehen im Sinn des Klagebegehrens aus, das heißt diese Ehen sind ungültig. Diese hohe Quote positiver Verfahrensausgänge erklärt sich im Wesentlichen aus einer gründlichen vorgängigen Beratung der Interessenten.


  kath. trauung

Der katholische Traugottesdienst
Grundsätzliches
Die katholische Trauung ist immer dann möglich, wenn wenigstens einer der Brautleute katholisch ist. Von einer "katholischen Trauung" spricht man, wenn der Geistliche, der der Eheschliessung assistiert, Amtsträger der katholischen Kirche ist.
Für katholische Christ/innen gilt, dass sie ihre Ehe unter Assistenz eines katholischen Geistlichen und vor zwei Zeugen schließen müssen und der Geistliche den Ehewillen erfragt und entgegen nimmt. Eine nur standesamtliche Trauung oder eine Trauung nach dem Ritus einer anderen Konfession oder Religion bedarf zur Anerkennung einer durch den Bischof zuvor erteilten Dispens, die über den Wohnsitzpfarrer beantragt werden kann.
Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe unter Getauften ein Sakrament, ein Zeichen der Nähe Gottes, ein nur durch den Tod aufzulösender Bund, der zugleich ein Symbol der Verbindung Christi zu seiner Kirche ist
Für die Vorbereitung der kirchlichen Trauung wenden Sie sich am besten an Ihren Wohnsitzpfarrer, der Ihre Wünsche bezüglich der Gestaltung der Feier berücksichtigen wird. Ihre Feier wird um so individueller, je mehr persönliche Vorschläge Sie zur Gestaltung machen können.
Die Feier der Trauung in einer Messe
Wenn beide Brautleute katholisch sind, dem Leben der Kirche nicht fernstehen und auch kommunizieren möchten, empfiehlt es sich, die Trauung innerhalb einer Messe zu feiern. Sind diese Bedingungen aber nicht erfüllt, schließt sich die Feier der Trauung unmittelbar an den Wortgottesdienst an. Im Folgenden wird der Aufbau der Feier innerhalb einer Messe vorgestellt. In der Feier ohne Eucharistie (Abendmahl) schließt die Feier mit den Fürbitten, dem Vaterunser und dem auf das Schlussgebet folgende Lied zum Auszug.
Ablauf der Feier
Erster Teil: Eröffnung
• Empfang des Brautpaares
• Einzug
• Begrüßung und Einführung
• Kyrie und Tagesgebet
Zweiter Teil: Wortgottesdienst
• Lesungen und Gesänge zu den Lesungen
• Predigt
Dritter Teil: Trauung
• Befragung der Brautleute
• Segnung der Ringe
• Vermählung
• Bestätigung der Vermählung
• Feierlicher Trauungssegen und Fürbitten
Vierter Teil
Eucharistiefeier und Abschluss
• Gabenbereitung und Hochgebet
• Vaterunser und Kommunion
• Segen, Abschluss und Auszug
Kurze Erläuterungen der einzelnen Teile
Empfang des Brautpaares
Üblicherweise versammelt sich die Gemeinde in der Kirche und wartet dort auf den Einzug des Brautpaares. Der Geistliche, in der Regel ein Priester oder ein Diakon, begibt sich vor Beginn der Feier zusammen mit den Ministranten zum Portal der Kirche, wo er das dort wartende Brautpaar zusammen mit den Trauzeugen empfängt und begrüßt.
Einzug
Zu Orgelmusik, festlichem Gesang der Gemeinde oder anderer Instrumentalmusik zieht der Geistliche zusammen mit dem Brautpaar und den Trauzeugen in die Kirche ein. Die Brautleute und Trauzeugen begeben sich zu den für sie vorbereiteten Plätzen.
Wird zum Einzug kein Lied gesungen, kann nun, nachdem alle ihre Plätze eingenommen haben, das Eröffnungslied gesungen werden. Für dieses und alle Lieder im Gottesdienst ist zu beachten, dass die Melodien bekannt sind und möglichst viele Gäste mitsingen können. Das gibt der Feier einen festlichen Rahmen und stiftet darüber hinaus auch Gemeinschaft. Zur Auswahl der Lieder wendet man sich am besten auch an den örtlichen Kirchenmusiker, der in der Regel über Erfahrungen bezüglich des Bekanntheitsgrades der Lieder verfügt.

Begrüßung und Einführung
Nach dem Kreuzzeichen und der Begrüßung der mitfeiernden Gemeinde gibt der Geistliche eine Einführung in den Gottesdienst und wendet sich dabei in besonderer Weise an die Brautleute. Auf den Trauspruch, den sich das Brautpaar ausgesucht hat, kann dabei Bezug genommen werden.
Kyrie und Tagesgebet
Im Kyrie, das auch gesungen werden kann, wird das Erbarmen Gottes erbeten. Das Tagesgebet nimmt Bezug auf den Anlass, dem in der katholischen Kirche ggf. weltweit in allen Gottesdiensten gedacht wird. Dadurch wird die Feier der Trauung in die gottesdienstlichen Feiern aller Gläubigen eingebunden.
Lesungen und Gesänge zu den Lesungen
Erste Lesung: Die Bibel ist voll von schönen Texten über die Partnerschaft, die Liebe und auch anderen Texten, die sich für die Trauung eignen. Diese oder auch nicht biblische Texte, die Sie in Absprache mit dem Geistlichen ausgesucht haben, können von Verwandten, den Freund/innen oder einem Trauzeugen vorgetragen werden.
An die erste Lesung kann sich wieder ein Lied anschließen.
Zweite Lesung: Der zweite Text, der nun vom Geistlichen vorgetragen wird, ist dem Evangelium entnommen. Welche Texte dafür infrage kommen und Sie sich für Ihre Trauung wünschen, lässt sich in Absprache mit dem Geistlichen klären.
Befragung der Brautleute
Der Geistliche tritt den Brautleuten entgegen und befragt sie nach ihrer Bereitschaft zur christlichen Ehe. Die Fragen leiten die Eheschließung ein und betreffen die Freiheit der Eheschließung, die Bereitschaft zur lebenslangen ehelichen Treue, die Bereitschaft, Kinder anzunehmen, sowie die Mitverantwortung in Kirche und Welt.
Segnung der Ringe
Vor der eigentlichen Vermählung werden die Ringe gesegnet. Die Ringe werden dem Geistlichen gebracht, der über sie ein Segensgebet spricht und sie ggf. auch mit Weihwasser besprengt.
Vermählung
Die Vermählung geschieht in der Erklärung des Ehewillens durch die Brautleute, den der Geistliche im Namen der Kirche erfragt und entgegennimmt. Als Zeichen ihrer Liebe und Treue stecken die Brautleute einander die Ringe an. Die Brautleute können für die Erklärung ihres Ehewillens zwischen zwei Formen wählen. Den selbst gesprochenen Vermählungsspruch oder die Vermählung durch das Ja-Wort.
Vermählungsspruch
Hierbei wenden sich die Brautleute einander zu, nehmen den Ring in die Hand und sprechen:
"N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau/meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens."
Der Ring wird angesteckt.
"Trage diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Ja-Wort
Der Geistliche fordert die Brautleute auf, durch das Ja-Wort ihren Ehewillen zu erklären.
Der Geistliche spricht: "Ich frage Sie/dich vor Gottes Angesicht: Nehmen Sie ihre Braut/ihren Bräutigam an als ihre Frau/ihren Mann an und versprechen Sie/versprichst du, ihr/ihm die Treue zu halten in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, sie/ihn zu lieben, zu achten und zu ehren, bis der Tod Sie scheidet?"
Braut/Bräutigam: "Ja"
Der Geistliche spricht weiter: "Nehmen Sie/nimm den Ring, das Zeichen Ihrer/eurer Liebe und Treue, stecken Sie/steckt ihn an die Hand Ihrer/deine/s Braut/Bräutigams und sprechen Sie/sprich: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Braut/Bräutigam: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Bestätigung der Vermählung
Der Geistliche bestätigt die Vermählung, indem er seine Stola um die ineinandergelegten Hände der Brautleute legt, seine rechte Hand darauf legt und spricht: "Im Namen Gottes und seiner Kirche bestätige ich den Ehebund, den Sie/ihr geschlossen haben/habt."
Die Trauzeugen und alle Anwesenden werden zu Zeugen des heiligen Bundes berufen.
Feierlicher Trauungssegen und Fürbitten
Der feierliche Trauungssegen schließt die eigentliche Trauung ab. Der Geistliche spricht den Segen, indem er über die Brautleute die Arme ausstreckt. Alle Anwesenden lädt er zum Gebet für die Brautleute ein. Im Anschluss an den Trauungssegen kann Instrumentalmusik oder ein Lied folgen.
In den Fürbitten, die von den Mitfeiernden vorgetragen werden können, wird für das Brautpaar, ihre Familien und Freunde und auch für die Anliegen der Kirche gebetet.
Eucharistiefeier (Abendmahl) und Abschluss
Grundsätzlich ist die Feier der Trauung mit und ohne Eucharistiefeier möglich. Für konfessions- oder religionsverschiedene Brautpaare wird jedoch die Empfehlung gegeben, die Trauung im Anschluss an den Wortgottesdienst zu feiern und auf die Eucharistiefeier aus dem Grund zu verzichten, da die nichtkatholischen Gäste unter anderem mit der Liturgie nicht vertraut sind.
Gabenbereitung und Hochgebet
Die Eucharistiefeier beginnt mit der Gabenbereitung. Brot und Wein werden zum Altar gebracht. Die Eucharistiefeier nimmt dann ihren gewohnten Verlauf, wobei im Hochgebet auch die Brautleute besonders genannt werden können. Beim Gedächtnis der Verstorbenen können auch die Namen all der Verstorbenen genannt werden, die für den Lebensweg von Braut und Bräutigam eine besondere Bedeutung hatten.
Vaterunser und Kommunion
Nach dem Vaterunser, das ein fester Bestandteil jedes Gottesdienstes ist, erfolgt die Kommunionspendung (Austeilung) für die Brautleute unter beiden Gestalten von Brot und Wein. Zum Kommunionempfang der Mitfeiernden empfiehlt sich Stille oder getragene Instrumentalmusik. Segen, Abschluss und Auszug
Vor dem abschließenden Segen werden die Trauzeugen aufgefordert, die Trauungsdokumente zu unterschreiben. Es folgt der feierliche Schlussegen und der musikalisch begleitete Auszug des Brautpaares und der mitfeiernden Gemeinde.
  ev.trauung

hier die ev. trauung:
Der evangelische Traugottesdienst
Wenn beide Partner/innen Mitglieder der evangelischen Kirche sind, oder eine/r von beiden nicht (mehr) zur Kirche gehört, gilt üblicherweise dieser Ablauf. Bedenken Sie bitte, dass es unglaublich viele Variationsmöglichkeiten für diesen Ablauf gibt. Hier wird lediglich der Ablauf vorgestellt, den die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Deutschland vorsehen. Bitte besprechen Sie den genauen Ablauf mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin.
Sie können zu den einzelnen Bausteinen kurze Erklärungen aufrufen. In Klammern gesetzte Teile können weggelassen werden. Kursive Teile eignen sich besonders für die Gestaltung durch Ihre Verwandten oder Freund/innen.

Ablauf
Erster Teil: Eröffnung
• Einzug in die Kirche
• Begrüßung
• Lied
• Eingangsvotum
• Eingangsgebet oder Psalmgebet
• [Lied]
Zweiter Teil: Verkündigung, Bekenntnis, Segnung
• [Lesungen aus der Bibel]
• [Lied]
• Trautext (das ist meist der Trauspruch) und Predigt
• Lied
• Lesungen aus der Bibel zum Thema Ehe
• Traubekenntnis
• Ringtausch
• Segnung des Brautpaares
• Lied
[Dritter Teil: Abendmahl]kann sein, muss aber nicht
Vierter Teil: Sendung
• Fürbittengebet
• Vaterunser
• Segen
• Auszug aus der Kirche

Kurze Erläuterungen der einzelnen Teile
Einzug in die Kirche
Üblicherweise versammelt die gesamte Gemeinde in der Kirche und wartet dort auf den Einzug des Brautpaares (mit Gefolge). Das Paar wird an der Kirchentür von der Pastorin/dem Pastor begrüßt und dann ziehen sie (eventuell zusammen mit einigen 'besonderen' Gästen und den Blumenkindern) gemeinsam zu Glockengeläut und Orgelklang in die Kirche ein.
Der Brauch, dass die Braut sich von ihrem Vater in die Kirche führen lässt, ist im deutschsprachigen Raum unüblich. Er stammt aus dem englischen bzw. amerikanischen Raum und ist daher durch viele Filme bekannt geworden.
Begrüßung
Gemeint ist die Begrüßung der Gemeinde durch den Pastor/die Pastorin.
Lieder
Grundsätzlich können sich die Brautpaare aus den Christlichen Liederbüchern jedes beliebige Lied aussuchen. Achten Sie darauf, dass es möglichst Lieder sind, die viele Leute kennen.
Lassen Sie sich im Traugespräch von Ihrem Pastor/Ihrer Pastorin beraten, was hier alles möglich ist.
Vielleicht können Sie sich ja auch noch an ein Lied aus Ihrer Konfirmand/innen-Zeit erinnern, oder Sie haben bei anderen Anlässen neuere Kirchenlieder gehört, die Ihnen gefallen haben. In der Regel kann Ihnen hier jeder Wunsch möglich gemacht werden.
Es ist außerdem möglich, dass während des Gottesdienstes einzelne Lieder oder Musikstücke einfach vorgetragen werden, ohne dass die Gemeinde singt. Das müssen nicht unbedingt Kirchenlieder sein.
Eingangsvotum
Ein Votum ist ein kurzer Bibelvers, der in diesem Fall alle Anwesenden auf den Gottesdienst einstimmen soll.
Eingangsgebet bzw. Psalmgebet
Während das Eingangsgebet üblicherweise von der Pastorin/vom Pastor oder der gesamten Gemeinde gesprochen wird, kann an dieser Stelle auch ein Psalmgebet gesprochen werden. Psalmen sind Gebete aus dem Alten Testament. Solch ein Psalm kann auch durch eine Freundin/einen Freund oder eine Verwandte/einen Verwandten gesprochen werden.
Sie finden verschiedene Psalmgebete außer in der Bibel auch im Gesangbuch. Hier sind die Psalmen so gesetzt, dass es sich auch anbietet, sie eventuell im Wechsel zu sprechen.
Beispiel: Die eingerückten Stellen werden von den Männern, die ausgerückten von den Frauen gesprochen, oder eine Einzelne wechselt sich mit der Gemeinde ab. Suchen Sie sich eine Form aus, die Ihnen am besten gefällt.
Lesungen aus der Bibel
Die Bibel ist voll von schönen Texten über die Partnerschaft, die Liebe und anderen Texten, die sich für die Trauung eignen. An dieser Stelle im Gottesdienst können solche Texte (auch von anwesenden Freund/innen oder Verwandten) gelesen werden.
Anders als bei den Trausprüchen, können dies auch längere Passagen sein. Lassen Sie sich im Traugespräch beraten, welche Texte in Frage kommen.
Trautext und Predigt
Hier wird die Pastorin/der Pastor zu dem Trauspruch, den Sie sich ausgesucht haben und aus dem, was Sie ihr/ihm im Traugespräch erzählt haben, eine Predigt halten.
Lesungen aus der Bibel zum Thema Ehe
Mit den so genannten 'Schriftworten zur Ehe' beginnt die eigentliche Trauhandlung, das heißt der Teil, bei dem das Brautpaar einander vor Gott und der Gemeinde das 'Ja-Wort' gibt.
Die Evangelische Kirche versteht diesen Vorgang so, dass das Brautpaar sich diese Texte anhört und später im Traubekenntnis nicht nur zueinander 'Ja' sagt, sondern auch zu diesen Texten, die ausdrücken, dass die Ehe eine gute Sache Gottes ist und dass Gott selbst das Paar in seiner Ehe begleiten will.
In der Regel kommt das Paar mit Beginn dieses Teils nach vorn an den Altar und bleibt dort bis nach der Segnung.
Traubekenntnis
Grundsätzlich gibt es für diesen Teil zwei Möglichkeiten: Die eine ist die der 'Fragen', die der Pastor/die Pastorin dem Brautpaar stellt, und auf die das Paar schließlich mit "Ja, mit Gottes Hilfe" antwortet. Die andere Form ist die der 'Erklärung', bei der die Brautleute einander ein Versprechen geben. Der Wortlaut dieser Fragen bzw. der Erklärung kann variieren. Hier ein 'klassisches' Beispiel:
Fragen
Pastor/Pastorin: N.N., willst du N.N., die/den Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau/deinen Ehemann lieben und ehren und die Ehe mit ihr/ihm nach Gottes Gebot und Verheißung führen - in guten und in bösen Tagen -, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
Bräutigam/Braut: Ja, mit Gottes Hilfe.
Erklärung
Bräutigam/Braut: N., ich nehme dich als meine Ehefrau aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. So lange wir leben. Dazu helfe mir Gott.
Achtung. Die beiden hier abgedruckten Wortlaute gelten - streng genommen - nur für Paare, bei denen beide Mitglieder der Evangelischen Kirche sind. Sollte eine/r von beiden nicht in der Kirche sein (das gilt auch für Angehörige anderer Religionen), tritt anstelle der Fragen bzw. der Erklärung die sogenannte 'Anrede' des Paares durch den Pastor/die Pastorin, bei der das "Ja, mit Gottes Hilfe" entfällt. Die Idee, die dahinter steht, ist, dass man dem Teil der beiden, der nicht in der Kirche ist, nicht 'zumuten' möchte, ein quasi christliches Bekenntnis zu sprechen.
Ringtausch
An dieser Stelle werden in der Regel die Ringe getauscht, das Brautpaar reicht einander die Hand und der Pastor/die Pastorin spricht den Satz: "Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden."
Segnung des Brautpaares
Die Segnung des Brautpaares kann allein durch die Pastorin/den Pastor erfolgen, oder auch zusammen mit Freund/innen und/oder Verwandten des Brautpaares. Dazu wird das Brautpaar in der Regel stehen oder knien und die, die den Segen zusprechen, legen dem Paar die Hände auf und sprechen einen kurzen Segens-Satz.
Diese Sätze können unter Umständen auch von den einzelnen Personen selbst formuliert werden. Anschließend ist die 'eigentliche' Trauhandlung vorüber. Das Paar setzt sich wieder an seinen Platz und der Gottesdienst geht weiter.
Abendmahl
Sollte sich das Brautpaar wünschen, dass gemeinsam das Abendmahl gefeiert wird, ist hier der geeignete Platz dafür.
Fürbittengebet
Das Fürbittengebet steht dafür, dass auch zu einem so fröhlichen Anlass wie einem Traugottesdienst an die Menschen gedacht werden sollte, die nicht dabei sind, denen es vielleicht schlecht geht, eben solche, die es gebrauchen können, dass man an sie denkt und ihretwegen betet.
Hier könnten unter anderem auch die Menschen oder die Organisation genannt werden, für die die Kollekte gedacht ist, falls Sie eine solche einsammeln.
Das Fürbittengebet ist eine weitere gute Möglichkeit für Bekannte oder Verwandte, etwas im Gottesdienst zu sagen.
Vaterunser
Das Vaterunser ist ein fester Bestandteil jedes Gottesdienstes, ganz egal zu welchem Anlass er gehalten wird.
Segen
Am Schluss des Gottesdienstes steht der Segen Gottes an alle Anwesenden, den der Pastor/die Pastorin spricht.
Auszug
In der gleichen Weise, wie in die Kirche eingezogen wurde, zieht jetzt das Brautpaar zusammen mit der Pastorin/dem Pastor (und eventuellen Blumenkindern und den 'besonderen' Gästen) wieder aus der Kirche aus.
  oekumenische trauung

Hallo an alle Brautpaare,
immer wieder tauchen fragen auf, wie es denn mit der ev./kath. bzw mit der oekumenischen trauung ist. Ich habe mal alle wichtigen dinge zusammengestellt, vielleicht hilft das ja:
Der "ökumenische" Traugottesdienst
Eine 'ökumenische' Trauung (also eine Trauung, die sowohl evangelisch als auch katholisch ist) gibt es im Grunde genommen nicht. Das liegt einfach daran, dass es keine Pfarrer/innen gibt, die beides gleichzeitig sind und also beides gleichzeitig tun könnten.
Dennoch gibt es heutzutage kaum Probleme, wenn sich ein 'gemischt-konfessionelles' Paar trauen lassen möchte. Beide Konfessionen erkennen jeweils die andere Trauung an. Besorgen Sie sich lediglich in der Kirchengemeinde, zu der Sie gehören, in der Sie aber nicht heiraten, eine sogenannte Dispens. Das ist im Grunde so etwas wie eine Überweisung beim Arzt.
Wenn Sie möchten, dass in Ihrem Gottesdienst beide Konfessionen vorkommen, können Sie folgendermaßen vorgehen:
Entscheiden Sie sich für den Ort - entweder eine evangelische oder eine katholische Kirche.
Nun können Sie den Pastor/die Pastorin der anderen Konfession dazu laden. Beispiel: Sie entscheiden sich für eine Trauung in einer Evangelischen Kirche und bitten aber auch einen katholischen Priester dabei zu sein - oder eben umgekehrt.
So ist dann kirchenrechtlich es entweder eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines ev. Pfarrers ( wo der ev. Geistliche die Predigt hält und der kath. Die Trauung vollzieht) und ist in der kath. Kirche auch entsprechend anerkannt oder eben umgekehrt, eine ev. Trauung unter Mitwirkung eines kath. Pfarrers, (hier traut der ev. Geistliche und der kath. Hält die Predigt).

peter
  Freie Trauung

hallo
hier mal im brnachenbuch nachsehen oder googeln
da wird man immer fündig oder einfach durch die unterschiedlichen hochzeitsforen gehen, da gibt es in den branchenbücher immer hinweise

peter
sonst kannst du mich auch pn
  Liederideen zum Traugottesdienst und Taufe

hallo
es gibt ein schönes liederheft vom tvd verlag
"mein liederbuch für heute und morgen, frage doch mal deinen pastor, der hat meist neben dem gotteslob auch moderne liederbücher, wo schöne schwungvolle neue lieder drin sind
z.B. Herr deine Liebe, Wo ein Mensch Vertrauen gibt,
Komm Herr segne uns,Unser Leben sei ein Fest,
Von guten Mächten,
da gibt es auch neuere lieder zur eucharistie

gruß
peter, freier theologe
  Kirchliche Trauung

hallo ihr lieben
also mal ganz im ernst: lass dich vom meinem ehemaligen kollegen nicht verunsichern!!
Wenn dir es wichtig ist das dein papa dich zum altar führt- eghal aus welchen gründen dann mach es!
Es ist leider so das es eben sehr an den pastorne hängt, ich weiß das aus früheren zeiten, aber ich habe mich da immer nach den wünsche und vorstellungen der brautpaare greichtet, also MUT und versuch es nochmal, es ist euer tag und eure wünsche sollten im mittelpunkt stehen.
Außerdem ist die tradition der brautübergabe eine schöne und alte die nichts mit all den angeführten gründen zu tun hat sondern den hintergrund hatte das vater seine tochter mit freuden in die hand des bräutigams übergibt, sozusagen das familienoberhaupt(früher) gibt die tochter in die neue eigene familie mit seinem segen "ab"

peter , freier theologe
  Dispens

Hallo an dich und an alle anderen die es interessiert,
hier die wichtigsten dinge aus den kirchengesetzen der ev. und kath. kirche:
"Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. "Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird", formuliert die Kirchenordnung"

und hier die kath. kirchenordnung:
"In der katholische Kirche gilt die Ehe als Sakrament. Auch wenn das Brautpaar mit der standesamtliche Eheschließung gesetzlich als verheiratet gilt, ist erst mit dem geistlichen Segen der katholischen Kirche die Trauung auch wirklich besiegelt. Zwei Trauzeugen sind Pflicht.

Im Vorfeld der katholischen Trauung findet ein Traugespräch statt, bei dem du die Grundsätze der katholischen Ehe anerkennen mußt. Dies sind:

* Unauflösbarkeit der Ehe.
* Bestätigung des Kinderwunsches.
* Bestätigung, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden sollen.

Aus katholischer Sicht darf man sich normalerweise nur ein Mal im Leben das Ja-Wort geben. Das heißt: Wer geschieden ist und sich wieder verheiraten möchte, muss auf den kirchlichen Segen verzichten - es sei denn, die frühere Ehe wurde von einem kirchlichen Gremium ausdrücklich für nichtig erklärt. Weniger schwer wiegt eine erste Trauung nur vor dem Standesamt oder dem evangelischen Pfarrer. Da kann der katholische Priester ein Auge zudrücken."


Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßig (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt.
Der katholische Partner sollte einige Wochen vor der geplanten Hochzeit mit Partner/in zum zuständigen katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den »Dispens« beantragen (= die »Befreiung von der Formpflicht zur katholischen Eheschließung«). Dies ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch oder ökumenisch geschlossenen Ehe durch die katholische Kirche, in der Regel eine Formsache.
Heute wird niemand mehr zu irgend etwas gezwungen. Der katholische Teil muss sich nicht mehr - wie vor 1969 - in jedem Fall verpflichten, seine Kinder später katholisch taufen zu lassen. Der entscheidende Satz lautet:
»Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Gauben zu erziehen. Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?«
Also: Ganz allein Sie entscheiden. Aber sprechen Sie möglichst schon vor der Trauung über diese Frage, damit es später nicht zu ungewollten Störungen Ihrer Beziehung oder Einflussnahmen »wohlmeinender« Familien kommen kann.
Leider ist es für einen geschiedenen Katholiken fast unmöglich, die Anerkennung der katholischen Kirche für eine zweite Ehe zu erhalten. Dazu müsste die erste Ehe als »nicht vollzogen« annulliert werden, was in der Regel nicht einfach ist (Informationen beim Bistum ).
Wenn Ihr Partner der katholischen Kirche angehört, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
1. Sie können in einer evangelischen Kirche heiraten, womit dann die evangelische Form der Trauung gewählt wird. Sie können...
a) mit einem evangelischen und einem katholischen Geistlichen heiraten. Dann wird in der Regel der evangelische Pfarrer die Trauung vollziehen und der katholische die Ansprache halten.
b) nur mit einem evangelischen Geistlichen heiraten, wobei die katholische Kirche die Trauung anerkennt, wenn sie vorher angemeldet wurde .

2. Sie können in einer katholischen Kirche heiraten, womit dann zugleich die katholische Form der Trauung gewählt wird. Sie können...
a) mit einem katholischen und einem evangelischen Geistlichen heiraten. Dann vollzieht in der Regel der katholische Pfarrer die Trauung, der evangelische hält die Ansprache.
b) nur mit einem katholischen Geistlichen heiraten, wobei die evangelische Kirche die Trauung anerkennt, wenn sie vorher angemeldet wurde.

Die katholische Trauung ist immer dann möglich, wenn wenigstens einer der Brautleute katholisch ist. Von einer "katholischen Trauung" spricht man, wenn der Geistliche, der der Eheschliessung assistiert, Amtsträger der katholischen Kirche ist.
Für katholische Christ/innen gilt, dass sie ihre Ehe unter Assistenz eines katholischen Geistlichen und vor zwei Zeugen schließen müssen und der Geistliche den Ehewillen erfragt und entgegen nimmt. Eine nur standesamtliche Trauung oder eine Trauung nach dem Ritus einer anderen Konfession oder Religion bedarf zur Anerkennung einer durch den Bischof zuvor erteilten Dispens, die über den Wohnsitzpfarrer beantragt werden kann.
Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe unter Getauften ein Sakrament, ein Zeichen der Nähe Gottes, ein nur durch den Tod aufzulösender Bund, der zugleich ein Symbol der Verbindung Christi zu seiner Kirche ist
Vielleicht hilft das ja der einen oder anderen von euch
peter, freier theologe
  Trauung durch Kaplan?

Pitry8 wrote:Hallo,

kann man sich eigentlich auch (nur) vom Kaplan trauen lassen?
Wir haben heute mal unsere *neue* Kirche besichtiget. Wir wohnen ja noch nicht so lange hier :).
Der Kaplan, der die Messe hielt, war richtig super. Normalerweise bin ich fast immer eingenickt, weil der Pfarrer selbst ne Schnarschnase war. Aber der ist echt klasse. Auch noch super jung.
Es wäre schön wenn er uns trauen könnte.
Kann man sich das aussuchen? und geht es, dass nur der Kaplan uns traut? -sind übrigens katholisch.

LG Pitry8

Hallo pitry8
das allereinfachste ist, wenn du kontakt zum kaplan aufnimmst und ihm deinen wunsch mitteilst, er wird dir genau sagen, was möglich ist.
Ich selber habe früher einige oekumenische trauung gemacht,und da war es eben ein kaplan, mit dem ich die trauung gehalten habe.
Normalerweise kann man sich aussuchen wer einen traut, nur manchmal braucht man dann eben auch einen entlassungsschein( z.B. wenn man in einer anderen kirche getraut wreden will, aber das ist völlig unproblematisch)

Hallo Cherie,
normalerweise kann ein ev. Diakon nur dann eine trauung machen, wenn er die entsprechende erlaubnis hat oder z.b. als pfarrverwalter eingesetzt ist.
Das hat in der ev. kirche nichts mit der stellung der eheschließung zu tun , sondern ist normalerweise den pastoren vorbehalten,weil diese ordiniert sind oder aber eben besonders beauftragten diakonen, zumindest ist das die kirchengesetzliche regelung in den meisten ev. landeskirchen.

peter , freier theologe

 
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