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AUTOR BEITRAG
moonlight
Diamant-User



Beigetreten: 06/01/2008 10:27:21
Beiträge: 1046
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Gehaltsklasse




25/02/2009 09:47:45

Hallo,

ich hätte mal ne Frage:

zur Zeit mache ich ja einen bestimmten Job der in einer bestimmten Gehaltsklasse eingestuft ist.

Wie ist dass nun wenn ich aus dem Mutterschutz kommen würde und ich würde in eine andere Abteilung kommen, bei der eine niedrigere Gehaltsklasse gilt.

Muss man sich dann mit dieser niedrigeren Gehaltsklasse abgeben, oder habe ich eine Recht nicht weniger wie vor dem Mutterschutz zu verdienen?
Oder falls ich in die gleiche Abteilung zurückkomme, und bekomme weniger Gehalt geboten, ist das rechtens?

Grüßle

moonlight
hotmama1409
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2008 11:00:39
Beiträge: 276
Standort: bei Wü
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Aw:Gehaltsklasse




25/02/2009 10:50:06

Dein Gehalt darf sich eigentlich nicht ändern, wenn du in deinem Betrieb bleibst und die gleiche Tätigkeit machst wie vorher nur aber z.B. weniger Stunden...es muss eben angeglichen werden, d.h. wenn du vorher 40 Std. gearbeitet hast und 2000 Euro brutto bekamst, hast du bei 20 Std. Anspruch auf 1000 Euro brutto, WENN du im gleichen Bereich eingesetzt bist wie vorher...falls du allerdings versetzt wirst oder andere Tätigkeiten machst als vorher, ist das Gehalt wieder neu verhandelbar...

Bieson
Diamant-User



Beigetreten: 27/11/2008 11:43:49
Beiträge: 886
Standort: Sachsen
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Aw:Gehaltsklasse




25/02/2009 14:03:06

Grunsätzlich muss dir während Mutterschutz und Elternzeit dein Arbeitsplatz erhalten bleiben, damit an diesen auch wieder zurückkehren kannst. Das ist natürlich nicht wirklich realistisch, wenn man z.B. 3 Jahre Elternzeit gemacht hat.
Bei einer Änderung der Gehaltsklasse handelt es sich eigentlich um eine Änderung des Arbeitsvertrages. Dieser musst du zustimmen. Es liegt dann in deinem Ermessen, ob du es dir leisten kannst abzulehnen.






Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
Beiträge: 8521
Standort: Breisgau
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Aw:Gehaltsklasse




25/02/2009 17:40:25

Soviel ich weiß, müssen die dir nicht deinen jetztigen Arbeitsplatz freihalten, sondern können dich sehr wohl in einem anderen Bereich einsetzen. Die müssen dich nur überhaupt wieder aufnehmen und dürfen dich nicht vor die Tür setzen.
Was das Gehalt angeht kenn ich mich nicht so aus, aber bei meinem Schwiegervater war das jetzt so, dass er aufgrund einer Krankheit nicht mehr an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann und nun in einer anderen Abteilung mit niedrigerer Lohngruppe arbeiten soll. Die dürfen ihm aber jetzt nicht einfch weniger Gehalt auszahlen, sondern müssen das bisherige Gehalt weiter zahlen, bzw. müssen das neue Gehalt mit Zuschlägen soweit auf das bisherige anpassen. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei Frauen die aus der Elternzeit kommen auch so ähnlich ist.




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moonlight
Diamant-User



Beigetreten: 06/01/2008 10:27:21
Beiträge: 1046
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Aw:Gehaltsklasse




25/02/2009 18:20:06

@ Kedda
ja so meinte ich auch es schonmal gehört zu haben.
Sicherlich kann ja ein Arbeitsplatz nicht auch drei Jahre freigehalten werden.

Sie müssen Dir ja einen "ungefähr gleichwertigen" Job geben, aber auch nur mit der Stundenanzahl mit der Du vorher beschäftigst warst.
Sprich jetzt arbeite ich 42 Stunden/Woche und wenn ich irgendwann zurückkommen wollte, hab ich auch nur Anspruch auf eine 42 Stunden-Woche. Wenn ich weniger arbeiten will und es gibt keine entsprechende Stelle muss ich eben kündigen.
Wer kann schon 42 Stunden plus 1 Stunde Fahrtzeit pro Tag mit Kind arbeiten???
adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
Beiträge: 9585
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Aw:Gehaltsklasse




25/02/2009 18:52:59

*

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 25/11/2009 13:54:49 Uhr

Muenchen
Diamant-User



Beigetreten: 03/10/2007 11:40:18
Beiträge: 288
Standort: München
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Aw:Gehaltsklasse




25/02/2009 19:09:15

So viel ich weiß, hat man Anspruch auf einen Job in der gleichen Eingruppierung wie vor der Schwangerschaft. Den aktuellen Arbeitsplatz müssen die nicht freihalten. Aber schau doch mal auf der Homepage vom Bundesministerium für Familie. Die ist eigentlich ganz gut.
Verliebt seit 31.01.2004
Verlobt seit 30.09.2007
Verheiratet seit 23.05.2008

http://www.pixum.de/viewalbum/?id=3076090


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