18/01/2008 10:16:44
...kein Problem.
Du solltest Dir nur vorher überlegen, ob Du Rechtschutz versichert bist.
Falls ja, ist das erst mal schon mal gut. Ich würde mit deiner Rechtschutzversicherung dann auch schon mal über den Sachverhalt sprechen.
Du kannst Dich da ja auch noch mal in einem persönlichen Gespräch absichern, auch was das finanzielle betrifft.
Versicherungen versuchen sich ja auch oft vor Zahlungen zu drücken. Die winden sich wie ein glitschiger Aal...
Wenn Ihr keine Rechtschutzversicherung (zumindest Arbeitsrechtschutz) habt, solltet Ihr Euch gut überlegen, ob es sich lohnt dafür zu klagen.
Ihr müsstet Euch berechnen, wie viel als Urlaubabgeltung von denen bezahlt werden müsste.
Ich hatte mal einen anderen Fall. Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt, und die haben aus Brass meinen Lohn nicht mehr bezahlt. Es ging um 2500 € netto. Ich habe dann auf meine Lohnzahlung geklagt. Leider hatte ich zum damaligen Zeitpunkt keine Rechtschutzversicherung. Ich habe mir aber einen Anwalt genommen.
Vor Gericht haben die mit soviel Dreck geschmissen- ich wusste garnicht wie mir geschah. Die haben plötzlich Sachen erfunden, die überhaupt nichtz der Wahrheit entsprachen. Die hatten überhaupt keine Beweise für Ihre Behauptungen, hauptsache Sie haben mich vor dem Richter beschmutzt.
Dieser knickte schließlich ein, weil meine Gegner behaupteten, dass sie Beweise besorgen könnten, dass ich Vertragsbruch begangen hätte....
Die gegnerische Partei bot mir 500,00 € an, mit denen ich mich zufrieden geben sollte. Ich habe das natürlich abgelehnt.
Dadurch kam es zum Zweittermin. Als letztes Einigungsangebot, versuchte der Richter eine von Ihm berechnete Summe von 1300€ netto einzuwerfen. Auf Drängen meines Anwaltes bin ich schließlich darauf eingegangen.
Und dann kam die Rechnung meines Anwaltes...
Mir ist die Kinnlade runtergefallen. 1800 € hat mich der Anwalt gekostet. Ich habe also nichts dabei gewonnen, sondern musste auch noch drauf zahlen!
Also wie gesagt- wenn Du Rechtsschutz hast- und die zahlen auch, dann ist es ok. Ansonsten würde ich erst berechnen ob sich das lohnt.
Vor dem Arbeitsgericht wird erst die sogenannte Güteverhandlung vorgeschaltet. Kommt es zu keiner Einigung, muss ein zweiter Termin vereinbart werden.
Dein Anwalt würde dafür schon zwei Mal Terminsgebühren berechnen. Anwälte rechnen nach Brago ab, d.h. gemessen auch am Streitwert. Je höher der Streitwert, desto mehr dürfen Sie auch berechnen.
Ich wünsche Dir natürlich, dass alles normal abläuft und Sie dich schiedlich friedlich gehen lassen und Ihre Schulden bei Dir begleichen.
Vor Gericht und auf Hoher See- Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Dinge.
Ich wurde nicht gerecht behandelt. Und ich war vorher noch nie vor Gericht (zum Glück) und hoffe ich werde es auch nie wieder sein. Das war kein Zuckerschlecken.
Ich drück Dir die Daumen, du Maus, dass es gut ausgeht.
Liebe Grüße
Michaela