18/03/2009 16:17:29
Ich arbeite bei einem Fachanwalt für FamR.
Also, zunächst einmal: Ordnungsgemäß beraten kann dich nur ein RA. Also: Meine Auskunft ist völlig unverbindlich und ich hafte für nichts.
Also, ich denke zunächst einmal ist zu unterscheiden: Kind ehelich oder unehelich.
Bei unehelichen Kindern ist es m.E. selten, dass das SorgeR auf den Vater übergeht.
Grundsätzlich ist es meines Wissens so, dass das SorgeR nur in äußerst geringen Fällen an den Vater übertragen wird oder auf die Mutter allein. Erstmal ist es bei einem ehel. Kind so, dass die Eltern das gemeinsame SorgeR haben.
Möchte einer der Parteien das alleinige SorgeR, so muss dies erhebliche Gründe haben: z.B. eines der Elternteile wohnt so weit weg (z.B. wenn andauert Unterschriften gebraucht werden im Gesundheitswesen), kümmert sich nicht, usw. Also wenn anhaltende Schwierigkeiten bestehen, um die Sorge für das Kind ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Wie man sich wehrt? Gegen den Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts vorgehen.
Wie aber oben schon geschrieben: Um genaueres zu erfahren bitte einen RA kontaktieren.