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AUTOR BEITRAG
weihnachtsbraut
Diamant-User



Beigetreten: 01/06/2010 16:03:11
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13/09/2010 05:51:39

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 14/01/2013 10:12:14 Uhr

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Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 06:28:43

Das ist natürlich blöd, vorallem als Kunde. Sie sucht sich ja die Allergie nicht aus und Katzen hast du ja wohl nunmal?! Und dadurch ist das neue Kleidungsstück, für das man viel zahlt ja auch irgendwo "beschmutzt".

Ich würd ihr eine Reinigung zahlen, dass die Katzenhaare weg sind.

Deine Kundin ist damit bestimmt zufrieden, weil sie ja ihr maßgeschneidertes Kleid hat, das ihr sicher gefällt und sie sich nicht rumärgern muss. Dann wird sie dich auch weiterempfehlen.

Und in Zukunft halt irgendwie versuchen die Katzen von den Kleidern fern zu halten...

Das ist jetzt nur ein Tipp, was ich machen würde! Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht.
nudlz41
Diamant-User



Beigetreten: 27/05/2008 18:05:35
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 06:54:03

Bist Du sicher, dass sie das mit der Katzenallergie nicht nur vorschiebt, weil sie das Kleid mit Stola nicht mehr haben will??
Ansonsten schliesse ich mich meiner Vorrednerin an: Reinigung bezahlen...
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Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 08:02:54

Das ist ein guter Einwand! Da ist der Vorschlag mit der Reinigung auch noch hilfreich. Wenn sie das Kleid möchte, nimmt sie das Angebot sicher an und wenn nicht, ist es vielleicht nur vorgeschoben?!
deckelchen
Diamant-User



Beigetreten: 20/01/2010 11:04:42
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 08:03:51

Hier meldet sich eine Katzenhaarallergikerin: Wieso geht man denn gleich davon aus, daß es vorgeschoben ist? Wenn an den Sachen die Haare hängen, kann sie es nun mal nicht tragen. Ich war schon bei Leuten zu Besuch un dmir schwoll plötzlich alles zu, weil ich vorher nciht wusste, daß die Katzen haben.

Ob die Haare in der Reinigung rausgehen, kommt wohl auf den Stoff an, müsste aber an sich klappen. Weist du denn in deiner Artikelbeschreibung darauf hin, daß du Katzen hast?
Lieber Gruß,
das Deckelchen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Verkaufspixum: http://www.pixum.de/viewalbum/id/5456801

Vorbereitungen: http://www.pixum.de/viewalbum/id/5069387

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Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 08:12:44

Na ja es ist so, ich hätte auch keine Lust viel Geld für ein maßgeschneidertes Kleid zu zahlen, an dem dann Katzenhaare hängen. Da würd ich - um ne Chance zu haben - auch eher sagen, dass ich dagegen allergisch bin. Und nicht, dass ich die Katzenhaare nicht prickelnd find. Und ich mag ansich Katzen... aber nicht auf neuer teurer Kleidung!
00815
Diamant-User



Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 08:13:41

Rein rechtlich gesehen, kannst du immer auf deine AGBs hinweisen. Wenn der Kundin die Kleider nicht gefallen, muss die Kundin sie dennoch behalten. Aufgrund der Katzenhaarallergie sieht die Lage ganz anders aus. Die Ware wurde nicht so erhalten wie bestellt (und ich glaube nicht, dass es ein vorgeschobener Grund ist). Wenn in deinen AGBs steht, dass Katzen im Haushalt vorkommen, kannst du auch wieder darauf hinweisen. Aber ich nehme mal an, dass du diesen Punkt nicht mitreingenommen hast (solltest du tun). Somit darf die Kundin reklamieren. Allerdings muss sie dir auch ne Chance zur Nachbesserung geben. Wie meine Vorschreiberlinge schon geschrieben haben, zahl die Reinigung!
Nalah
Diamant-User



Beigetreten: 21/09/2009 07:26:21
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 08:33:00

Zu 100% kann ich dir das jetzt nicht sagen.

Aber allgemein ist es so, dass dir die Kunden auf jeden Fall (wie Kamila sagte) das Recht auf Nachbesserung geben müssen (sogar zweimal soweit ich weiß). Heißt: Du hast zwei mal die Chance, die Katzenhaare irgendwie wieder rauszukriegen, eben durch ne Reinigung oder so. Die Kosten hierfür musst natürlich du tragen.
Falls der Mangel beim Dritten Mal noch besteht, dann kann die Kundin vom Kaufvertrag zurücktreten und du musst das Kleid zurücknehmen.

Pass aber bei der Nachbesserung auf:
Falls die Kundin einen Termin angegeben hat, bis wann das Kleid fertig sein muss (= Termingut), dann musst du auch zusehen, dass das Kleid bis dahin auf jeden Fall bei der Kundin ist...

Anders sieht es natürlich aus, wenn du in deinen AGB stehen hast, dass du Katzen hast und da evtl. Katzenhaare am Produkt sein könnten (erschließt sich ja daraus, wenn du Katzen hast). Dann hat die Kundin die AGBs nicht richtig gelesen und das ist dann ihr Pech.
Ich würde trotz allem dann eben die Reinigung auf Kulanz laufen lassen...
weihnachtsbraut
Diamant-User



Beigetreten: 01/06/2010 16:03:11
Beiträge: 572
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13/09/2010 14:33:22

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 14/01/2013 10:12:50 Uhr

00815
Diamant-User



Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 14:39:25

Ob sie will oder nicht, du hast zweimal die Möglichkeit Nachbessern zu dürfen!! Es sei denn, dass der Vorschlag unzumutbar ist. Eine Reinigung ist nicht unzumutbar!

Mist, ich habe gerade meine BGB Sachen nicht parat. Aber ich glaube man muss ab §434 BGB schauen, was der Rechtsstaat dazu sagt...
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Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 14:40:42

eben, da muss sie drauf eingehn. Erkundige dich einfach mal, was bei euch so die Reinigung von sowas kostet und mindere ihr darüber den Rechnungsbetrag.

Sinn würde es ja auch nicht machen, wenn du das nochmal nähst, dann wären ja wieder Katzen in der Nähe. Also bleibt ja nur Geld zurück gegen Ware oder Ware nachbessern und das muss sie dir zugestehen.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 13/09/2010 14:41:34 Uhr

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Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 14:43:01

Ruf vielleicht auch mal bei der Verbraucherschutzzentrale an!
Nalah
Diamant-User



Beigetreten: 21/09/2009 07:26:21
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




13/09/2010 14:59:05

...und da kann sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln: Sie MUSS dir das Recht einräumen. Fertig! Da kannste dich auf die o. g. Paragraphen von Kamila beziehen. Erst wenn diese Mängen NACHWEISLICH nicht beseitigt sind, dann darf sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu auch §439 ff. Les dich mal durch: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
weihnachtsbraut
Diamant-User



Beigetreten: 01/06/2010 16:03:11
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14/09/2010 15:45:00

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 14/01/2013 10:45:09 Uhr

00815
Diamant-User



Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




14/09/2010 16:09:05

Und wie erklärt die Dame, dass eine Reinigung eine Verschlechterung ist?? Versteh ich nicht!

Mittlerweile bin ich der Meinung, dass dich die Frau ganz schön vera*schen will...
00815
Diamant-User



Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




14/09/2010 16:10:57

Ach ja, dein Recht ist zweimal Nachbessern zu dürfen!!!! Aaaaaaargh! Ich versuche mal einen ähnlichen Fall zu finden und schreibe dir die §§ auf und die Begründungen. Habe das nur lange nicht mehr gemacht, hoffentlich kriege ich noch die Anwaltssprache hin
00815
Diamant-User



Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
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Aw:kennt sich jmd rechtlich aus...:/




14/09/2010 16:58:58

Okay ich versuche es einmal. Das schöne an Recht ist, dass man nicht alles wissen muss, nur wissen, wo es steht. Anders könnte glaube ich niemand ein Jura-Studium bestehen

Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises

a) Anspruchsgrundlage für einen Rücktritt gem. § 437 BGB , §434 Abs 1, S 1; Abs 2 S 2 BGB und §433 BGB

Wirksamer Kaufvertrag?
§ 433 BGB

Voraussetzungen
Abgabe einer eigenen Willenserklärung

Da die Dame dir ja auch ihre Maße durchgeben musste, war der Wille den Kaufvertrag abzuschließen definitiv da!

Folge: Wirksamer Kaufvertrag

Voraussetzungen für Gewährleistungen
Sachmängel gemäß §434 BGB

Welche Sachmängel kommen in Betracht?
- Nichtvorliegen der vereinbarten Beschaffenheit
- Nichteignung für vorausgesetzte Verwendung

Hier fehlt die vereinbarte Beschaffenheit. Wenn ich ein Kleidungsstück kaufe egal ob im Geschäft, oder im Internet oder sonst wo, kann ich erwarten, dass das Kleidungsstück frei von Tierhaaren ist.

So, in deinen AGBs steht, dass du maßangefertige
Kleider nicht zurück nimmst. Es liegt aber ein Sachmangel vor.


Anspruch auf Nacherfüllung
Das primäre Recht ist das Recht des Käufers auf Nacherfülung nach §§ 437 Nr.1, 439 I BGB. Es gliedert sich nach § 439 I BGB in das Recht auf Nachbesserung sowie das Recht auf Neulieferung. Das Recht auf Neulieferung ist inhaltlich identisch mit dem Erfüllungsanspruch aus § 433 I S.1 BGB. Das folgt aus § 433 I S.2 BGB, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, eine mangelfreie Sache zu übergeben. Ist die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft, so besteht der Anspruch aus § 433 I S.2 BGB auf Übergabe einer mangelfreien Sache ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach § 446 S.1 BGB als Nacherfüllungsanspruch nach §§ 437 Nr.1, 439 I BGB fort.

Mal abgekürzt: Die Käuferin kann als Nacherfüllung nach ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Sie will den Mangel offensichtlich nicht beseitigen lassen


Für die Zukunft: Nimm Katzenhaare in deine AGBs auf und nimm für deine Lieferbedingungen folgende Regelung auf:

• Bei Mängeln der Ware ist der Käufer auf ein Nachbesserungsrecht beschränkt. Bei deren Fehlschlagen kann der Käufer zurücktreten bzw. mindern.


Ich übernehme übrigens keine Gewährleistung für den oben stehenden Text

Alle Paragraphen kannst du hier nachlesen
http://de*ure.org/gesetze/BGB/439.html

*=j

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