28/03/2011 12:22:16
Mein Mann und ich fahren im Mai nach Hamburg zu einer Weiterbildung.
Da das ganze genau vor dem Wochenende zu unserem ersten Hochzeitstag ist möchten wir dies natürlich nutzen und uns noch ein schönes Wochenende in Hamburg machen.
Hotel kein Problem, die machen uns 2 verschiedene Rechnungen.
Nur haben wir überlegt mit der Bahn zu fahren. Ich bin ja nun schon länger aus dem Beruf und als mir unser Steuerberater (bzw. dessen Angestellte) eben erklärte das sich irgendwas da geändert hat und sie nicht wüsste ob die Reisekosten dann noch in der Erklärung gelten gemacht werden können war ich etwas verwirrt.
Ich meine mich auch zu erinnern, das es nicht so ganz einfach war nachzuweisen wann eine FB privat ist, aber wir möchten ja nun nur ein paar Tage anhängen, nach Hause fahrne müssen wir so oder so.
Wir wären sonst auch nicht weggefahren, die Gelegenheit ist grade eben günstig.
Weiß also jemand, vielleicht aus eigener Erfahrung, wie das sich mit den Fahrkosten verhält? Bekomme ich da nichts mehr angesetzt nur weil ich 2 Tage privat länger bleibe? Das erscheint mir unlogisch, aber ich weiß ja das unsere Gesetze das oft sind.
Ach und noch ne Frage, die drehen mir aber keinen Strick, das wir Sonntags schon anreisen müssen? Ich kann ja schlecht morgens um 4Uhr losfahren und dann um 9Uhr fröhlich und hellwach in der FB sitzen!
Blöd das wir soweit fahren müssen, aber ich bekomm sonst dieses Jahr keinen Platz mehr.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen :)