01/09/2010 18:28:10
So weit ich weiß gibt es eine Freigrenze, d.h. bis zu einem bestimmten Wert muss man nicht verzollen da der Aufwand wahrscheinlich zu groß wäre.
Ich denke ein Parfüm liegt auch unter der Grenze, deshalb hat deine Freundin es auch so bekommen.
Waren aus einem Drittland müssen ja eine Rechnung beiliegen haben und die Post kontrolliert diese auch. Wenn es sich um einen zu Hohen wert handelt geht die Ware eh direkt zum zuständigen Zollamt und du bekommst nur eine Benachrichtung von der Post das beim Zollamt XY die Ware zum Abholen liegt. Dort musst du dann Zoll und Einfuhrumsaztsteuer bezahlen und darfst dann dein Paket mitnehmen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen