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Bride19092009
Diamant-User



Beigetreten: 18/07/2008 22:39:38
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24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 12:10:36

Ich hätte mal eine Frage. Ist bei uns zwar noch längst nicht akut, aber es interessiert mich einfach.

Ich würde höchstwahrscheinlich das Elterngeld auf 24 Monate ausdehnen (wären dann 575 € mtl). Wenn ich jetzt noch ein paar Stunden die Woche arbeite, wird ja entsprechend das Elterngeld gekürzt. Wird das Einkommen aus der Arbeit normal versteuert?

Steuerklasse 4 ohne Kinderfreibeträge > die sollten wir ja wahrscheinlich besser auf die Lohnsteuerkarte meines Zukünftigen schreiben lassen, oder?

ohne Arbeit:
575 € Elterngeld x 24 Monate

mit Arbeit 500 € brutto:
460 € Elterngeld x 24 Monate
400 € Gehalt netto
860 € Gesamt

mit Arbeit 1000 € brutto
340 € Elterngeld x 24 Monate
780 € Gehalt netto
1120 € Gesamt

Passt das so? Oder wird das Zusatzeinkommen nicht normal versteuert?

Danke schonmal im Voraus!!
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 12:21:34

also soviel ich weiß wird das Zusatzeinkommen normal versteuert!

bedenke aber auch dass du nur max 30 Stunden die Woche zuarbeiten darfst

schau mal hier: vielleicht ist was hilfreiches dabei!

Teilzeitarbeit = Arbeiten während der Bezugsdauer: Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn der betreuende Elternpartner mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Wenn aber der Betreuer weniger als 30 Stunden die Woche (zum Beispiel in Teilzeit) arbeitet, wird als Elterngeld ein Betrag von 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens gewährt. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt. Beispiel: Vor der Geburt betrug das monatliche Nettoeinkommen 2700 Euro, das Nettoeinkommen während der Teilzeittätigkeit beträgt 1600 Euro. Der Differenzbetrag zwischen beiden Rechengrößen beträgt 1100 Euro. Somit werden 737 Euro (gleich 67 Prozent von 1100 Euro) als Elterngeld gezahlt.

Steuern und Sozialabgaben: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.

Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten.
Bride19092009
Diamant-User



Beigetreten: 18/07/2008 22:39:38
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 13:15:30

Mehr als 30 Stunden wil ich ohnehin nicht, lohnt sich finanziell ja auch überhaupt nicht.

Will auch nicht aus finanziellen Gründen arbeiten, sondern nur, um etwas in der Materie drin zu bleiben.

Aber nach deinem Beispiel (Netto alt - Netto neu x 0,67 : 2) sähe es so aus:

ohne Arbeit:
575 € Elterngeld x 24 Monate

mit Arbeit 500 € brutto:
435 € Elterngeld x 24 Monate
400 € Gehalt netto
835 € Gesamt

mit Arbeit 1000 € brutto
268 € Elterngeld x 24 Monate
780 € Gehalt netto
1048 € Gesamt

Ist das so? Achso, aktuelles Nettogehalt ist 1800.
Bride19092009
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 13:22:57

Ne, das war falsch...

Die Werte stimmen bei beiden Berechnungen überein. Dann passt das ja. Danke!
5zwerge
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24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 13:43:01

schau mal hier, das ist der offizielle Elterngeldrechner des Bundesministeriums. schmeiss deine Werte mal rein auch mit verschiedenen Gehältern!


http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Bride19092009
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 14:35:21

Ja, da war ich ja schon. Nur war ich mir nicht sicher, wie mein Zusatzverdienst versteuert wird. Bin aber jetzt im Bilde

Und hab direkt mal alle Variationen der Steuerklassen ausprobiert.

DANKE!
5zwerge
Diamant-User



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24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 15:15:11

Büdde
Juli-Mama
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 19:02:56

Hey, super. Danke für den Tipp!! Aber jetzt muss ich mal ganz blöd fragen: Ich dachte, das neue Elterngeld gibt es nur 12 Monate verlängert (wenn der Mann zu Hause bleibt) 14 Monate? Oder irre ich mich da??
5zwerge
Diamant-User



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24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 19:32:27

hast schon recht Clau, aber man kann sich den monatlichen Betrag splitten lassen und auf 24 Monate auszahlen lassen!
Bride19092009
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




03/03/2009 21:05:11

Hab das alles mal durchgerechnet, auch mit verschiedenen Steuerklassen etc. Ich kann euch nur ans Herz legen, das mal vor der Hochzeit durchzurechnen!

Hatte schonmal überlegt, ob wir die Steuerklassen ändern (ich 3, er 5), weil ich etwas mehr verdiene. Das würde aktuell allerdings 100 € weniger beim Gesamteinkommen ausmachen. Allerdings erhöht das wiederum das Elterngeld, was uns nach der Geburt eines Kindes monatlich (bei 24 Monaten Elternzeit) fast 300 € mehr bringt. Wenn wir nach der Geburt die Steuerklassen wieder ändern versteht sich (ich 5, er 3).

Sicherlich gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder etwas an, aber bestimmt nicht in dem Umfang
fleurette7
Silber-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




04/03/2009 20:41:46

Hallo Bride19092009

ich hatte mal gelesen, dass wenn man die Steuerklassen ändert um mehr Elterngeld zu bekommen und dann nach der Geburt des Kindes die Steuerklassen wieder wechselt, das als Steuerhinterziehung zu sehen ist.
Heißt
1) Anzeige
2) das Elterngeld wird ganz gestrichen

Ist natürlich immer die Frage wie man das nachweisen kann aber ich würde auf jeden Fall aufpassen!!!

Bride19092009
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




04/03/2009 21:27:26

Da ich mehr verdiene, ist das zulässig. Angezweifelt wird es wohl nur dann, wenn
- sich keines der Gehälter geändert hat (sodass es eigentlich keinen Grund für einen Wechsel gäbe)
- oder die Steuerklassenwahl eigentlich keinen Sinn ergibt (weil derjenige, der in Steuerklasse 3 will, eigentlich weniger verdient - was bei uns ja nicht der Fall ist)
- oder der Steuerklassenwechsel in direktem Zusammenhang mit einer Schwangerschaft steht (wenn die Frau also schon schwanger ist)´

Das ist soweit das, was ich im Internet nachgelesen hab. Bei uns trifft keiner dieser Fälle zu (gut, unser Gehalt hat sich nicht geändert, aber eine Hochzeit ist ja durchaus Anlass für einen Steuerklassenwechsel). Desweiteren gibt es mind. zwei Fälle in denen die Frauen weniger verdient haben, Steuerklasse 3 beantragt haben und dies bei Ablehnung eingeklagt haben. Beide haben den Prozess gewonnen.
Bride19092009
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




04/03/2009 21:32:43

Achso, und der Wechsel der Steuerklassen nach der Geburt ist wohl völlig legitim. War ich auch verwundert, ist aber so.

Hab dazu noch was gefunden:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Steuerklasse-III-fuer-mehr-Elterngeld/1753037/1753037/

Würde die Steuerklasse dennoch bereits zur Hochzeit wechseln, auch wenn erst in 1-3 Jahren Nachwuchs ansteht. Da kann dann wohl niemand was sagen, denke ich.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 04/03/2009 21:36:20 Uhr

Schnecki
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




05/03/2009 20:34:15

ähm, auf das elterngeld kommen dann ja noch steuern, die an den staat gezahlt werden müssen!

ich hatte dieses thema erst kürzlich mit "5zwerge"!

das heißt also im klartext: wenn du monatlich 500 euros elterngeld beziehst, wird das mit dem gehalt deines ehemannes verrechnet und anhand einer splittingtabelle wird die noch offene steuer ermittelt!

meine schwester, die nur den mindestsatz an elterngeld bekommt ( also 300 euros ), mußte dieses jahr 500 euros an papa staat zurückzahlen!
Arwen
Diamant-User



Beigetreten: 25/04/2008 17:34:51
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




05/03/2009 20:48:46

das find ich schon echt ne Frechheit dass es dann in Wirklichkeit viiiel weniger ist als wie es angepriesen wird...

300€/Monat bekommen und dann 500€ nachzahlen, das ist ja echt hart
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

Bride19092009
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




05/03/2009 21:12:00

Bei der Einkommenssteuererklärung meinst Du?

Hm, aber das hat man doch so oder so, oder nicht? Ich meine, dass der Mann nach der Geburt in Klasse 3 und ich in Klasse 5 wechsel, ist doch der Normalfall.

Oder meinst Du, dass die Variante (vor Geburt Frau 3 + Mann 5 und nach der Geburt Frau 5 und Mann 3) gar keinen Vorteil hat? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen (sonst wären einige Frauen deshalb ja nicht vor Gericht gegangen).

Oh man, wenn einem irgendwer sagen könnte, was tatsächlich die beste Variante ist. Meint Ihr, ein Steuerberater kann einen da mal beraten?
Schnecki
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




08/03/2009 22:36:51

ähm...nun ja...ich denke, ein steuer- oder finanzberater kann dir da sicher mehr zu sagen!

schatzis cousine ist unsere finanzexpertin. wenn es bei uns mal soweit sein sollte, werden wir die beste variante mit ihr durchrechnen.

anaitat
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 11:14:40

Ohne alles genau durchgelesen zu haben gebe ich jetzt auch mal meinen Senf dazu.

Wir sind uns auch noch nicht sicher, ob wir das Elterngeld auf 24 Monate aufsplitten lassen.

Wir wollen uns innerhalb der nächsten 2 Wochen auf jeden Fall mal mit unserem Steuerberater zusammensetzten. Müssen sowieso noch unsere Unterlagen für 2008 abgeben.
Der soll das dann mal mit uns zusammen durchrechnen.


Was das wechseln der Steuerklassen vor der Geburt betrifft würde ich allerdings aufpassen. Erst recht wenn der Elternteil der nach der Geburt Elternzeit beantragt wesentlich weniger verdient als der andere Elternteil nur um damit das Elterngeld zu erhöhen. Dann kann es euch passieren das ihr im Endeffekt gar nix bekommt.
Das wechseln der Steuerklassen nach der Geburt müsste aber völlig legitim sein.

Es ist auch richtig, dass das Elterngeld Steuerpflichtig also Einkommensteuerpflichtig ist. Es ist jedoch Sozialabgabenfrei.

Der Ansatz mit dem Elterngeld ist gar nicht mal so verkehrt, die Ausführung lässt aber mehr als zu wünschen übrig. Die kleinen bezahlen doch letztendlich immer drauf.

Mir wird auf jeden Fall auch schon ganz schlecht wenn ich daran denke wie hoch unsere Nachzahlung evtl. ausfallen wird.
LG anaitat (ehem. Tatiana)
Bride19092009
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 11:38:39

Hi Tatiana,

danke für Deine Antwort. Ihr habt Recht, das mit der Steuerrückzahlung muss ich nochmal klären. Werde mal bei einem Steuerberater nachfragen.

Sag mal Bescheid, wenn Du nach dem Besuch beim Steuerberater neue Erkenntnisse erlangt hast

Danke!!
anaitat
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 11:42:24

Gern geschehen.

Und sofern ich dann neue Erkenntnisse habe gebe ich sie gerne weiter.


Eine Kleinigkeit im Bezug auf's Elterngeld gibt es allerdings noch. Dazu sollte ich aber ein neues Thema aufmachen. Das würde hier sonst untergehen.
LG anaitat (ehem. Tatiana)
britta158
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 11:57:17

Das Wechseln der Steuerklasse nach der Geburt ist völlig legitim. Hat mir unsere Steuerberaterin auch nahegelegt.

Auch ich hab mit ihr über das Splitten auf 24 Monate gesprochen. Sie hat gesagt grundsätzlich zahlen wir eben die Steuer für das "Mehreinkommen" durch das Elterngeld, egal ob für 12 oder 24 Monate...
Sie gab mir zu bedenken, dass dieses Jahr Wahlen sind und man nie weiß was die Regierung sich bezüglich solcher Zahlungen einfallen lässt. Sie würde zu den 12 Monaten tendieren und dann lieber was übrig ist zur Seite legen.... nur um sicher zu sein, dass der Staat einem das nicht wieder nimmt
LG Britta




Fabi
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 12:27:54

Ich oute mich mal, dass ich bei einem Steuerberater arbeite.

Ihr habt das auch alles schön aufgeschrieben, aber was für den jeweiligen günstiger ist, kommt immer auf das Einkommen an. Also am besten zum Steuerberater

Zum Thema Elterngeld. Vom Prinzip her find ich es gut, nur über die Umsetzung bin ich nicht so zufrieden. Ich fänds gut, wenn einfach bei allen Steuerklasse 4 berücksichtigt würde oder man es unabhängig von Steuerklassen macht. Z.B. 50% vom Bruttolohn.

Dann müsste man nicht ständig die Steuerklasse wechseln


britta158
Diamant-User



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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 12:54:22

@Claudi:

Bei was für nem Steuerberater arbeitest du denn?

Wenn ich also Fragen hab werde ich mich vertrauensvoll an dich wenden... will diese Woche unsere Steuererklärung nämlich machen...
LG Britta




Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 13:22:23

klein aber fein und hoffentlich irgendwann mein


kosimo
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Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
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Aw:24 Monate Elterngeld + Arbeiten gehen




09/03/2009 20:24:34

Hallö!

Senfe jetzt auch mal dazu!

Habe letzte Woche meinen Bescheid zum Elterngeld bekommen....

AAALSO:
- Ich war bei unserer Hochzeit bereits schwanger, haben dann direkt nach der Hochzeit von 1 /1 (klaro - als Singles) zu ich 3 / er 5 gewechselt - natürlich NICHT wg. dem Elterngeld!
- Ich verdiene weitaus weniger als mein Mann!
- Die L-Bank hat keinen Muckser diesbezüglich gemacht (beim Antrag muss man das aber selbstverständlich angeben).
- Ich habe von Fällen gehört, bei denen der Wechsel beanstandet wurde - jedoch wurde das Elterngeld nicht gestrichen, sondern in der Art angepasst, als ob man 4/4 gehabt hätte
- Mit einem Einspruch vor der Sozialgericht kann man diese Berechnung jedoch rückgängig machen, meines Wissens nach wurde bisher jeder Klage stattgegeben (man darf natürlich keinen Vorsatz gehabt haben )
- Wir haben uns bewusst für die 10 Monatszahlungen (ACHTUNG - es sind keine 12 Monate!!!!) entschieden.
- Man zahlt zudem keine Steuern auf das Elterngeld, es erhöht sich die Progression - also der Steuersatz wird angepasst, dadurch kommt es zu Nachzahlungen
- Jeder Verdienst innerhalb des "normalen" Bezugszeitraumes (also 10 Monate) wird an das Elterngeld angerechnet und kürzt dieses entsprechend, also OBACHT
- Der Verdient im 2. Jahr wird nicht angerechnet (habe mir dies von der L-Bank bestätigen lassen)

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

GLG
kosimo

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 09/03/2009 20:26:41 Uhr




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