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merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Ämter und Co.




07/01/2008 14:16:26

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein bisschen aus. Es ist etwas kompliziert bei mir. Ich habe schon auf dem Arbeitsamt angerufen, aber da konnte mir irgendwie keiner ne Antwort geben Jetzt habe ich denen eine E-Mail geschrieben. Da muss mir wohl einer drauf antworten. Vielleicht haben die hier auch mehr Ahnung wie das Arbeitsamt an meinem alten Wohnort

Eine Vorab-Info: Ich habe am 28.04. ET und am 30.05. läuft mein Arbeitsvertrag aus.

1. Der Mutterschutz nach der Entbindung beläuft sich ja auf acht Wochen. Besteht während dieser acht Wochen Kündigungsschutz oder darf mein Arbeitgeber den Vertrag auslaufen lassen.
2. Muss ich mich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend melden, wo mein Vertrag am 30.05. ausläuft, ich ja aber eigentlich im Mutterschutz bin?
3. Angenommen mein Kind kommt am 1.05. zur Welt. Der Mutterschutz ginge ja dann bis Ende Juni. Wenn mein Vertrag am 30.05. endet, wer zahlt die andere Hälfte zum Mutterschaftsgeld? Ich bin ja dann nicht arbeitssuchend, sondern im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit.

Versteht ihr mein Problem.

Bitte um Hilfe! Ich forsche schon seit Anfang der SS und habe keine Antworten bekommen....

Sandra
Unser größtes Glück

Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Ämter und Co.




07/01/2008 15:24:20

Also eine Antwort kann ich dir leider auch nicht geben, aber hast du es schon mal bei Mütterberatungseinrichtungen (ProFamilia, Caritas) probiert? Dort haben sie doch häufiger mit diesen Problemen zu tun!

Sag mal Bescheid wie es aussieht, wenn du etwas in Erfahrung gebracht hast. Verlass dich besser nicht auf Aussagen, die von deinem Arbeitgeber kommen.

Viel Glück!

merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Standort: Kreis Groß Gerau
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Aw:Ämter und Co.




07/01/2008 15:57:24

Bin schon ein bisschen schlauer, hoffe ich zumindest.

1. Ist es ja eigentlich logisch, dass Vertrag auslaufen und Kündigungsschutz zwei verschiedene paar Schuhe sind. Es ist also legal, meinen Vertrag im Mutterschutz auslaufen zu lassen.

2. Man muss sich nicht beim Arbeitsamt melden, weil ich ja dann nicht arbeitssuchend bin.

3. Weil das Arbeitsamt die restlichen 4 Wochen meines Mutterschutzes kein Mutterschaftsgeld bezahlen muss, weil das an das Elterngeld angerechnet wird, bekomme ich ab dem 1.06. Elterngeld.

Ich hoffe, das stimmt jetzt auch.

Was auch noch kniffelig ist: Muss ich meinen Arbeitgeber jetzt noch darüber informieren, dass ich drei Jahre in Elternzeit gehe?

Unser größtes Glück

Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
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Aw:Ämter und Co.




07/01/2008 16:02:15

Mmhm, ich habe auch schon überlegt wie sich das nach dem neuen Elterngeld geändert hat. Muss der Arbeitgeber einem denn die Stelle nun noch 3 Jahre frei halten oder nur noch ein Jahr? (Abgesehen davon, dass dein Vertrag ausläuft.)

Also, wenn du trotz Schwangerschaft nicht vor dem Auslaufen deines Vertrages geschützt bist, dann würde ich davon ausgehen, dass dein Arbeitgeber auch nicht verpflichtet ist dir deine Stelle frei zu halten. Also müsstest du ihn demnach auch nicht informieren. Aber das ist nur meine Deutung der Dinge.

Jennel
Platin-User


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Beigetreten: 27/11/2007 13:42:33
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Aw:Ämter und Co.




07/01/2008 16:13:46

Hallo Merenwen,

hier zuverlässige Infos aus der Personalabteilung:

1. Ich gehe davon aus, dass der Vertrag von vornherein befristet war. In diesem Fall läuft der Arbeitsvertrag aus. Der Mutterschutz hat auf das Vertragsende bei befristeten Verträgen keinen Einfluss. (Befristung "schlägt" in diesem Fall Schwangerschaft). Dein AG darf Dich nur bis zum 30.05. nicht mehr fristgerecht kündigen (gesetzliche Frist 1 Monat zum Monatsende). Das darf er aber seit Du schwanger bist sowieso nicht.

2. und 3. Du solltest Dich auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden; das Mutterschaftsgeld wird auf jeden Fall übernommen. Ich muss aber gestehen, dass ich Dir nicht sagen kann, wo genau Du das beantragen musst (vielleicht findest du dazu was in der Broschüre). Am besten machst Du einen Termin mit einem Berater.

Habe dir noch ein paar Links zu den offiziellen Broschüren des Familienministeriums (Mutterschutz und Elternzeit) im Internet rausgesucht. Schau mal hier:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

und hier:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

Ich hoffe, Du kannst damit alle offenen Fragen klären.

Viele Grüße!
Jen


Verliebt: 05.04.2005
Verlobt: 31.12.2006
Standesamt: 06.12.2007
Kirche: 27.09.2008

http://www.pixum.de/viewalbum/?id=2866101
merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Aw:Ämter und Co.




07/01/2008 18:31:06

Erstmal danke für eure Antworten.

@Schokolive: Kommt drauf an, wie lange dein Vertrag geht, aber du hast ein Recht auf 3 Jahre Elternzeit, die du dir frei einplanen kannst bist zur Vollendung des 7.Lebensjahr des Kindes. Sagen wir mal, du hast z.B. einen unbefristeten Vertrag und nimmst 3 Jahre Elternzeit nach der Geburt, muss dir dein AG 3 Jahre deine Stelle frei halten. So bin ich informiert.
Unser größtes Glück

merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Aw:Ämter und Co.




07/01/2008 18:34:56

Achso, und Mutterschaftsgeld wird von Krankenkasse(vorrausgesetzt man ist gesetzlich versichert) und Arbeitgeber bezahlt. Du musst bei der KK anrufen und dir einen Antrag auf Mutterschaftsgeld schicken lassen. Ausfüllen und dann bkommt man 13 Euro/Tag von der KK und den Rest legt der AG drauf. Und das ist dein normales Gehalt.

Deswegen wurde mir ja auch gesagt, dass da das Arbeitsamt nichts übernimmt. Denn: Das Mutterschaftsgeld wird an das Elterngeld angerechnet und dann bekommr ich nach Auslaufen des Vertrages halt Elterngeld. Hmmm....
Unser größtes Glück

merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Aw:Ämter und Co.




08/01/2008 13:40:59

Hallo Mädels!

Jetzt endlich die verbindliche Antwort von Pro Familia:

Wie ich schon dachte:Wenn der Vertrag in der Mutterschutzfrist ausläuft ist das wurscht. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig. Es ist ja nur für die Zahlung von ALG zuständig. Und Mutterschutz ist ja dann nicht gleich arbeitslos.

In der Mutterschutzfrist bekommt man nach Auslaufen des Vertrages das Mutterschaftsgeld (das der Höhe des Krankengeldes entspricht, also nicht wie wenn der Arbeitgeber zu zahlt) von der Krankenkasse.

So, jetzt bin ich endlich schlau. Und ich denke mal für einige auch interessant hier.

Sandra
Unser größtes Glück