07/01/2008 14:16:26
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein bisschen aus. Es ist etwas kompliziert bei mir. Ich habe schon auf dem Arbeitsamt angerufen, aber da konnte mir irgendwie keiner ne Antwort geben


Eine Vorab-Info: Ich habe am 28.04. ET und am 30.05. läuft mein Arbeitsvertrag aus.
1. Der Mutterschutz nach der Entbindung beläuft sich ja auf acht Wochen. Besteht während dieser acht Wochen Kündigungsschutz oder darf mein Arbeitgeber den Vertrag auslaufen lassen.
2. Muss ich mich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend melden, wo mein Vertrag am 30.05. ausläuft, ich ja aber eigentlich im Mutterschutz bin?
3. Angenommen mein Kind kommt am 1.05. zur Welt. Der Mutterschutz ginge ja dann bis Ende Juni. Wenn mein Vertrag am 30.05. endet, wer zahlt die andere Hälfte zum Mutterschaftsgeld? Ich bin ja dann nicht arbeitssuchend, sondern im Mutterschutz und anschließend in Elternzeit.
Versteht ihr mein Problem.
Bitte um Hilfe! Ich forsche schon seit Anfang der SS und habe keine Antworten bekommen....
Sandra