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AUTOR BEITRAG
chinderella
Diamant-User



Beigetreten: 15/03/2008 17:28:40
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Elterngeld




07/02/2010 08:43:13

Hallo ihr lieben zukünftigen Mamis,
ich habe mal eine Frage zum Elterngeld. Ist es nicht so, dass man 12 ( oder 10 ) Monate lang ca 80 % vom letzten Nettogehalt - durchschnittlich der letzten 12 Monate- als Elterngeld bekommt?
Ich meine gelesen zu haben, dass es sogar rechtens ist, wenn man ( bzw. FRAU ) in diesem Fall sogar vorher die Lohnsteuerklasse wechselt, also z.B. auf 3 um "mehr" Netto zu erhalten?
Hat das jemand von euch gemacht? Ich hätte das echt gerne gemacht, scheue mich aber zu meinem Chef zu gehen und nach meiner Lohnsteuerkarte zu fragen und ihm dann Steuerklasse 3 zu präsentieren. Auf der einen Seite verschenkt man ja quasi bares Geld??
Ich bin in der 7.Woche schwanger und habe keine Ahnung wann ich meinem Chef Bescheid sagen soll und wie gesagt, evtl. die Lohnsteuerklasse wechseln soll.

Wie haben das die Mamis gemacht, die Elterngeld beziehen??
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 08:48:19

Hi Chinderella,

davon habe ich auch gehört- wir haben nicht gewechselt, weil es ja um die letzten 12 Monate geht, wenn die Ss feststeht, bist du ja nur noch 9 Monate vor der Geburt.

Mein Kollege hat das allerdings bei seinem ersten Kind so gemacht und es hat sich scheinbar auch gelohnt.

Übrigens sind es meines Wissens nach nicht 80% die du bekommst sondern irgendwas um die 60%..
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





>



chinderella
Diamant-User



Beigetreten: 15/03/2008 17:28:40
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 08:52:20

Hi redfairy,
danke schonmal für deine schnelle Antwort,
60 % sind auch okay, da hab ich wohl irgendwo ne falsche Zahl im Kopf gehabt. Aber 60 % sind immernoch besser als nix :o)
Danke und noch einen schönen Tag!
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 09:29:21

Es sind meines Wissens 67% vom vorherigen Nettolohn.
weddi
Diamant-User


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Beigetreten: 09/08/2008 10:12:40
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 10:49:07

Hallo,
es sind 67 % vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate.Ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen.
Nimm die letzten 12 Monate vor der Geburt und teile durch 12 und davon dann 67%.
Den Wert kannst Du dir in 12 Monaten auszahlen lassen oder den halben Wert über 24 Monate.
Den Chef würde ich erst nach der 12.Woche Bescheid geben.Es sei den du hast nen problematischen Job mit Chemikalien etc.
Alles Gute
unsere Hochzeitsfotos
unser Hochzeitsalbum
Ranunkelchen
Diamant-User



Beigetreten: 30/12/2008 12:33:25
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 10:51:47

Aber wenn Du schon schwanger bist, nützt es Dir leider nichts mehr, weil Du ja die 12 Monate nicht mehr schaffst .

LG, Ranunkelchen








Kleid und Accessoires (Vorbereitung)
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4187822 (mit PW)

Fotografenbilder
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4389607 (mit PW)


Hausbau
http://www.pixum.de/viewalbum/id/6105046 (mit PW)


esposita
Diamant-User


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Beigetreten: 26/07/2008 23:29:38
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Elterngeld




07/02/2010 12:48:01

Das versteh ich nicht so ganz? Natürlich schafft sie die 12 Monate nicht mehr, aber sie schafft doch immerhin 9 Monate von den 12 Monaten, oder? Damit erhöht sich der durchschnittliche Nettolohn schon noch mal.

CrazyNat
Silber-User



Beigetreten: 19/08/2008 21:24:19
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 12:56:59

Hallo,
soweit ich weiß, werden bei der Berechnung des Elterngeldes die letzten 12 vollen Gehälter vor der Geburt genommen (also vor Mutterschutz) und davon der Werbungskostenpauschbetrag i.H.v. 920 € abgezogen. Dann teilt man den verbleibenden Betrag durch 12 und davon 67%.
Bei uns erhöhte der Steuerklassenwechsel mein Nettogehalt um etwa 300 €. Auch wenn es keine 12 Monate sind, lohnt es sich doch es zu tun. Vorallem weil auch dein Mutterschutzgeld steigt. Du bekommst schließlich den Durchschnitt der letzten 3 Monate. Wir haben dann meine Steuerklasse ab Mutterschutz auf 5 gewechselt, weil wir dann im Prinzip beide im Mutterschutz die Vorteile der Steuerklasse 3 haben.
Man sollte aber bedenken, dass mit der Steuererklärung eine Nachzahlung auf einen zukommt! Also immer ein wenig zur Seite legen! Das Mutterschutzgeld und Elterngeld unterliegen nämlich beide dem Progressionsvorbehalt und somit dem individuellen Steuersatz bei der Steuererklärung.

lg CrazyNat
Verheiratet seit 18.4.2009

1. ÜZ 08.12.-19.12.08
2. ÜZ 20.12.-08.02.09
3. ÜZ 09.02.-30.04.09
4. ÜZ 01.05.-30.05.09
5. ÜZ 31.05.- SCHWANGER! :)



chinderella
Diamant-User



Beigetreten: 15/03/2008 17:28:40
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 12:58:49

Danke für eure Antworten,
esposita - genau das meine ich. Ich kann doch jetzt noch einige Monate meinen durchschnittlichen Nettolohn erhöhen.
Naja, jedenfalls werde ich den nächsten Besuch bei der FÄ noch abwarten und dann vielleicht mal meinen Chef ansprechen. Er ist ja auch nur ein Mensch :o))

adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
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Elterngeld




07/02/2010 14:03:37

esposita wrote:Das versteh ich nicht so ganz? Natürlich schafft sie die 12 Monate nicht mehr, aber sie schafft doch immerhin 9 Monate von den 12 Monaten, oder? Damit erhöht sich der durchschnittliche Nettolohn schon noch mal.


Sehe ich auch so, das kann schon ganz schön was ausmachen! Du musst deinem Chef ja auch nicht gleich sagen dass du schwanger bist, man kann ja im Grunde auch einfach so die Lohnsteuerklasse wechseln.
Ich hab z.B. vor die schon vorher zu wechseln. Zum Glück ist bei uns die Personalabteilung separat, mein Chef würde davon nichts merken
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Elterngeld




07/02/2010 14:12:10

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 29/11/2010 17:23:02 Uhr

Kedda
Diamant-User



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Aw:Elterngeld




07/02/2010 20:50:31

Du darfst schon nebenbei bis zu 30Stunden arbeiten, allerdings bekommst du dann halt monatlich weniger ausbezahlt.

Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich nicht unbedingt, das müsstet ihr euch mal durchrechnen. Wir habens nicht gemacht, hätte sich nicht gelohnt.

Man bekommt, wie schon beschrieben 67% vom Nettolohn der letzten 12 Monate vor der Geburt, ohne Einmalzahlungen. Bei Geringverdienern kanns aber mehr % geben (ich glaub bis zu 97%)




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chinderella
Diamant-User



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Aw:Elterngeld




08/02/2010 09:15:42

Danke für die Antworten,
das das Elterngeld in der Steuererklärung unter Progession dem Steuersatz zugeordnet wird weiß ich. Ich arbeite in der Branche...
Ich denke allerdings auch, dass ich bares Geld vom Staat nicht unbedingt verschenken sollte und werde bei Gelegenheit mal nach meiner Lohnsteuerkarte fragen.

Mein Mann und ich verdienen in etwa gleichviel, deswegen haben wir jetzt Steuerklassen 4/4. Allerdings weiß ich nicht wie das Ego meines Mannes drunter leidet wenn seine erste Lohnabrechnung mit Steuerklasse 5 kommt... der Arme!! Hi, Hi...
Kristin711
Diamant-User



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Aw:Elterngeld




08/02/2010 16:43:28

Willst du denn die komplette Elternzeit alleine nehmen?
Wir haben uns das mit dem Wechsel nämlich auch überlegt und mit meinem Bruder (der ist Steuerberater) gesprochen. Da wir beide aber gleichviel verdienen und 4/4 sind und auch beide halbe/halbe Elternzeit nehmen wollen, waren wir der Meinung, dass es sich für uns nicht lohnt.
Verliebt, verlobt, verheiratet!



Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Elterngeld




08/02/2010 16:45:08

Es ist ja auch die Frage, ob es vorher reicht. Dein Mann verdient dann ja weniger. Und du evtl nicht so viel mehr, dass es gleich bleibt.
Booksmaid
Diamant-User



Beigetreten: 25/08/2008 15:02:51
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Aw:Elterngeld




08/02/2010 18:08:59

Letzens habe ich eine Broschüre vom Staat zum Thema Elterngeld gelesen und da stand drin, dass wenn innerhalb der letzen 12 Monate vor Ausbezahlung des Elterngeldes ein Steuerklassenwechsel statt gefunden hat, dass geprüft wird, ob dieser Wechsel zu damaligen Verhältnissen sinnvoll war oder ob es nur darum ging, das Elterngeld zu erhören.
Stellt sich dies heraus, wird der Wechsel irgendwie nicht berücksichtigt.
Ob die das allerdings wirklich prüfen, weiß ich nicht.
Stand da eben nur drin.


Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Elterngeld




08/02/2010 18:13:56

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 29/11/2010 17:22:16 Uhr

adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
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Aw:Elterngeld




08/02/2010 19:01:05

Booksmaid wrote:Letzens habe ich eine Broschüre vom Staat zum Thema Elterngeld gelesen und da stand drin, dass wenn innerhalb der letzen 12 Monate vor Ausbezahlung des Elterngeldes ein Steuerklassenwechsel statt gefunden hat, dass geprüft wird, ob dieser Wechsel zu damaligen Verhältnissen sinnvoll war oder ob es nur darum ging, das Elterngeld zu erhören.


Ich frage mich, wie die bewerten sollten was wirklich sinnvoll ist. Wir haben z.B. 3-5 aber würden bevor es losgeht in jedem Fall auf 4-4 wechseln. Klar wär das einerseits um mehr zu bekommen, aber man kann auch nicht sagen dass es nicht auch grundsätzlich sinnvoll wär. Ich glaube, das wär schwer zu beweisen...
esposita
Diamant-User


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Elterngeld




08/02/2010 19:37:00

Ich denke halt, dass es vor allem bei klassischen 3:5-Ehen sehr auffällig und leicht nachzuweisen wär. So nach dem Motto: Er Chef, sie seine Sekretärin auf 50 %-Stelle und zufällig wechseln sie dann ein Jahr vorher die Klassen um, weil dann nachher zufällig auch nur sie Elternzeit nimmt. Nur so als Beispiel.

adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
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Aw:Elterngeld




08/02/2010 19:43:49

Na gut, in dem Fall vielleicht. Aber zum Glück haben wir keinen extremen 3-5 Fall, wir haben nicht viel mehr als Hundert Euro zusätzlich durch 4-4. Da wird ein Wechsel ja nicht groß verdächtig sein.
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
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Aw:Elterngeld




08/02/2010 19:44:30

Also ich habe auch schon gelesen, dass es rechtens ist, vorher die Steuerklassen zu ändern.

Aber bei uns würde es sich nicht lohnen. Wir haben momentan 4/4 und wenn mein Mann jetzt 5 und ich 3 nehmen würde, hätten wir monatlich mehrere Hundert EURO weniger. Das gleicht sich dann auch nicht mit dem Mehrgeld aus, dass ich dann in der Elternzeit bekommen würde.
Kedda
Diamant-User



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Aw:Elterngeld




08/02/2010 22:18:21

Ja, seit Neuestem muss die Eltengeldstelle den Wechsel anerkennen auch wenn er offensichtlich wegen des Elterngeldes durchgezogen wurde. Ich meine, das stand auch mal in nem Stiftung WarenTest-Heft




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