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AUTOR BEITRAG
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Elterngeld???




14/11/2008 21:21:26

Hallo Ihr Lieben!

Man bekommt ja 67% Elterngeld aber berechnet man dies vom netto oder brutto Lohn?

Und weiß jemand wie hoch das Kindergeld derzeit ist?

Danke für Euren Input!!


PW per PN
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vicky
Diamant-User



Beigetreten: 15/03/2007 22:22:37
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Aw:Elterngeld???




14/11/2008 22:21:32

Hallo,

also das Elterngeld basiert auf dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Achtung! Die ersten beiden Monate nach der Geburt bekommst du noch Mutterschaftsgeld (oder wie das heißt...), das wird dem Elterngeld voll angerechnet, so dass du tatsächlich nur 10 Monate Elterngeld bekommst.

Das Kindergeld liegt gerade bei 154€/Monat.

Gruß
Vicky
zweety
Diamant-User



Beigetreten: 05/02/2008 08:15:50
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Aw:Elterngeld???




15/11/2008 08:30:53

in der neuen Stiftung Warentest steht dazu auch ein interessanter Artikel.
Da steht folgendes:
- bezahlte Überstunden werden zum Durchschnittsnettogehalt dazu gezählt
- Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Trinkgelder, Nacht - und Wochenendzuschlag über 920€, etc werden nicht zum Durchschnittsnettogehalt dazu gezählt
- Personen mit gutem Einkommen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen trotzdem Kassenbeiträge bezahlen
- bei Selbstständigen werden lediglich die bis zum Stichtag erhaltene Beträge, nicht aber in Rechnung gestellte Beträge berechnet.
- Das Versorgungsamt lehnt einen Wechsel der Steuerklasse vor dem Antrag auf Elterngeld ab, aber die Sozialgerichte bewilligen dies wohl immer - oft soll allein ein Einspruch reichen
- während der ersten 2 Monate bekommt man Mutterschaftsgeld, wenn dieses höher ist als das Elterngeld. Dann gilt das, was Vicky geschrieben hat.
- Elterngeld wird bei der Berechnung von Arbeitslosengeld, ALGII, Sozialhilfe, Bafög, Wohngeld, etc als Einkommen berücksichtigt
- Steuernachzahlungen sind möglich: Elterngeld selbst ist steuerfrei, aber das Finanzamt schlägt das Elterngeld als Lohnersatzleistung beim Familieneinkommen mit drauf.

Es werden übrigens auch Autokindersitze getestet. Das könnte für den einen oder andere vielleicht auch interessant sein.

Gruß
Zweety
mad_leni
Diamant-User



Beigetreten: 01/07/2007 21:02:13
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Aw:Elterngeld???




15/11/2008 18:41:14

Hallo zusammen,
um bei diesem Thema rechtzeitig im Bilde zu sein, habe ich direkt beim Bund (online) diverse interessante Broschüren angefragt. Diese sind kostenfrei und waren innerhalb von 2-3 Tagen in meinem Briefkasten. Auch der Versand kostet nichts. Die Broschüren sind in meinen Augen gut strukturiert und klären alle wichtigen Fragen. Außerdem sind die Adressen der Anlaufstellen aufgelistet.
Eure Verrückte
Wir haben am 10.Mai 2008 geheiratet


Kedda
Diamant-User



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Aw:Elterngeld???




16/11/2008 14:30:10

es gibt online einen Elterngeldrechner. Da muss man den netto-Lohn vor der Geburt und den brutto-Lohn nach der Geburt eingeben. Kannst ja mal googeln.
Habs interessehalber auch mal gemacht und festgestellt, dass ich (weil ich nur 50% arbeite) 90% von meinem Gehalt bekäme und Schatzi eben die 67%.
Was mich nur interessieren würde: Wie kann man denn herausfinden, wieviel Steuer man evtl zurückzahlen müsste? Kann man das überhaupt vorher rausfinden? Ich meine, es wäre ja schon gut, das vorher ungefähr zu wissen da könnte man wesentlich besser planen...




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Kedda
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Aw:Elterngeld???




16/11/2008 14:38:51

zweety wrote:.
- Das Versorgungsamt lehnt einen Wechsel der Steuerklasse vor dem Antrag auf Elterngeld ab, aber die Sozialgerichte bewilligen dies wohl immer - oft soll allein ein Einspruch reichen


Interessant hierzu ist, dass in eben diesem Elterngeldrechner auf der Seite des Bundes, dabei steht, dass evtl ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll sein könnte...




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zweety
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Aw:Elterngeld???




16/11/2008 15:05:11

hier der genaue Auszug aus dem Artikel:
Ärger gibt es auch um die Steuerklassen. Viele verheiratete Frauen lassen sich vor dem Antrag auf Elterngeld die günstige Steuerklasse III eingetragen statt IV oder V. (...)
Doch diesen Trick will Familienministerin Ursula von der Leyen keineswegs akzeptieren. Sie hat angewiesen, solche Wechsel nicht zu berücksichtigen - mit dem Ergebnis, dass nun ein heilloses Durcheinander herscht. Denn eltern, die dagegen vor Gericht gehen, kommen durch. Erst kürzlich haben die Sozialgerichte Augsburg (Az.S 10 EG 15/0 und Dortmund (Az. S 11 EG 8/08 und S 11 EG 40/07) den Wechsel erlaubt.
Nur: die Elterngeldstellen weigern sich, die Urteile auch allgemein anzuwenden - außer in den Fällen, wo Eltern vor Gericht siegten. Wer klagt, darf also wechseln. Wer nicht klagt, muss mit weniger Elterngeld leben.
Tipp: Wenn Sie eine Klage scheuen, legen Sie zumindest Einspruch gegen den ablehnenden Elterngeldbescheid ein und warten Sie , wie sich die Sache entwickelt. Alternative ist der Wechsel in die Steuerklassenkombination IV/IV. Sie wird vom Amt in der Regel widerspruchlos akzeptiert. (...)
Kedda
Diamant-User



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Aw:Elterngeld???




16/11/2008 15:41:51

Ich kenn den Artikel Muss ihn mir nochmal genauer durchlesen.




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sonnenschein05
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Aw:Elterngeld???




17/11/2008 12:39:17

Lassen heute unseren Elterngeldantrag einwerfen ... bin mal gespannt ob alles beisammen ist und wie lange der Spaß dauert. Natürlich auch wieviel ich dann tatsächlich bekomme ... Mein Mann ist jetzt während meines Mutterschutzes auch 2 Monate mit Elternzeit zu Hause und ich bleibe 12 Monate zu Hause. Lasse Euch dann wissen wie es lief ...
Jeder Tag ohne Lachen ist ein verschenkter Tag!
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Elterngeld???




17/11/2008 14:25:50

Ich verdiene momentan ca. 350 Euro netto mehr als mein Schatz. Wenn wir jetzt nächstes Jahr heiraten und dann eigentlich gleich die Verhütung weglassen wäre es also sinnvoll dass ich in die Steuerklasse 3 und er in die 5 geht oder?

Aber wenn ich dann in der Elternzeit bin und er hat die 5 ist es ja auch ein Schmarrn oder kann er vor der Geburt dann trotzdem noch in die 3 wechseln wenn das Kind dann bei ihm draufsteht?

Oh mann ich hab mir schon sooooo viel da drüber durchgelesen bin aber immer noch nicht schlauer.


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die Drea
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Aw:Elterngeld???




17/11/2008 14:26:59

ich bin grad am überlegen, was ich dazu noch fragen wollte... mirfällts einfach nicht wieder ein... denk* *denk* *denk*

aaaah, jetzt....wann muss man eigentlich den antrag auf elterngeld stellen?
Wenn man die steuerklasse wechselt, wenn man noch nichts sieht, dann weiß doch keiner ob man schwanger ist oder nicht...oder versteh ich da was falsch?
[url=http://www.TickerFactory.com/]

[/url]
kosimo
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Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
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Aw:Elterngeld???




18/11/2008 13:18:58

Hallo die Drea,

Du kannst den Antrag erst stellen, wenn das Kind da ist. Du benötigst nämlich eine Geburtsbescheinigung (-urkunde) die zusammen mit dem Antrag und den Einkommensnachweisen (von Dir und Deine Arbeitgeber) bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.

Du wirst in der "Erklärung zum Einkommen" KONKRET gefragt ob Du einen Steuerklassenwechsel hattest (unter Punkt N auf der Vorderseite)!! Und auch Dein AG muss auf seinem Nachweis eintragen wann ein Klassenwechsel durchgeführt wurde (auuf der Arbeitgeberbescheinigung - Rückseite 1. Punkt)! Also drumherum oder klammheimlich geht es nicht...

Wichtig ist, dass Du die Unterlagen so früh wie möglich einreichst und wirklich alles ausfüllst was auch notwendig ist. Bei meiner Freundin haben Sie sich ewig nicht gerührt und als die dann mal nachhakte sagte die LAKRA: ach ja - die Adresse von Ihrem Mann ist nicht ausgefüllt!!! Als ob das eine Relevanz für die Vergabe IHRES Elterngeldes hat - also bitte!!!!

Ich mache morgen den 1. Schritt und geben meinen Wisch für das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse ab - den kriege ich heute Abend von meiner FÄ...

Bürokratie über Bürokratie...

LG
kosimo


sonnenschein05
Diamant-User



Beigetreten: 26/02/2006 18:57:36
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Aw:Elterngeld???




29/11/2008 09:26:41

So, 17.11.08 haben wir unsere Anträge bzgl. Elterngeld abgegeben. Gestern kam der Bescheid ... haben von 12 Monaten mein Durchschnittsgehalt errechnet und davon 67% gehen dann monatlich an mich. Ging also recht flott ...
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