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britta
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 02:05:58
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Standort: Wetterau
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21/04/2009 22:21:05
ich habe mal ne frage,...
mein schatz und ich haben ja im august geheiratet - und jetzt steuerklasse 4 beide - er verdient mehr als ich - aber nicht soo viel dass wir 5 / 3 machen wollten,.. ab welchem unterschied rentiert sich das denn überhaupt ???
mitte juli soll ja unser kind kommen - und dann bekomme ich elterngeld für 12 monate,...
jetzt frage ich mich folgendes: macht es sinn die steuerklassen zu wechseln ? wie kann ich das ausrechnen ?? odet ist das jetzt zu spät ? wenn wir sie jetzt wechseln hat das auswirkungen auf mein elterngeld ?? bekommt mein mann dann mehr geld ???
oder macht es sinn erst nach der geburt direkt zu wechseln ??? wenn wir z.b. im august wechseln würden - würde er dann im august od. september dann schon mehr bekommen ??? hääääääääääää ????
wäre für n paar infos von euch dankbar - wie ihr es macht,.etc.
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Kedda
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
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21/04/2009 22:34:15
Also, ein Wechsel ist theoretisch einmal im Jahr möglich. Wenn du im August wechselst, gilt das dann glaub ich ab September, soweit ich weiß.
Ein Steuerklassenwechsel, der ausschließlich der Erlangung höherer Solzialleistungen dient ist aber unzulässig. Bei uns würde das zum Beispiel nicht gehen, weil da klar ersichtlich wäre, dass es nur wegen dem Elterngeld gemacht worden wäre (ich verdiene knapp die Hälfte von Schatzi und habe somit Steuerklasse 5, Schatzi hat 3).
Würden wir jetzt aber beide in Klasse 4 wechseln wollen wäre das theoretisch möglich, aber macht eigentlich keinen Sinn. Obs andersrum möglich ist weiß ich nicht.
Das kommt ganz drauf an, wieviel ihr beide verdient.
Du kannst das aber mal durch einen Steuerrechner jagen- der rechnet dir ungefähr aus, was ein Steuerklassenwechsel ausmachen würde.
Wenn ihr wechseln wollt würd ich das aber eher jetzt tun, als erst nach der Geburt. Sonst zählt es eh nicht mehr fürs Elterngeld weil dafür ja die 12 Monate vor der Geburt gezählt werden.
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 21/04/2009 22:36:03 Uhr
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britta
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 02:05:58
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Standort: Wetterau
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22/04/2009 08:55:43
wenn ich also jetzt wechsele dann gilt das nicht rückwirkend bis januar 2009 ? wenn nicht, dann macht es eh keinen sinn mehr - da für mein elterngeld die monate 06/08 bis 05/09 relevant sind,....
macht es eigentlich einen unterschied ob wir nach der geburt wenn ich "nur"elterngeld beziehe und mein mann normales gehalt in 4/4 bleiben oder in 5/3 gehen ????
wenn ich richtig denke würde es ja dann schon sinn machen ??? so würde er mehr geld rausbekommen und mein elterngeld ist ja eh fix und ich zahle ja keine steuern drauf, es erhöht ja "nur" das zu versteuernde einkommen.
ist meine denke richtig ????
oh - ich hasse diesen sch.....
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hexchen
Diamant-User
Beigetreten: 06/06/2008 16:41:06
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22/04/2009 09:17:44
hallo britta,
ja, ich denke, ihr solltet dann in 3/5 wechseln.
aber frag doch mal lieber jemanden, der in einem steuerbüro oder beim finanzamt arbeitet.
wie geht's dir?
alles in ordnung?
bist du demnächst mal wieder in ffm? ich bin noch bis 15.05.2009 arbeiten. dann erst wieder ab 15.06.2009, dann aber hoffentlich als frau g.
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anaitat
Diamant-User
Beigetreten: 07/12/2006 17:28:43
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22/04/2009 09:27:04
britta wrote:oh - ich hasse diesen sch.....
Da stimme ich dir voll und ganz zu!!!
Also, wie Kedda schon schrieb sollte man aufpassen mit dem wechseln der Steuerklassen während der SS um somit das Elterngeld zu erhöhen. Das kann nämlich ganz schön nach hinten losgehen und das ganze ist meines Wissens nach auch nicht rechtens. Ihr würdet somit wahrscheinlich ziemlich großen Knatsch mit dem Finanzamt bekommen.
Wir haben momentan auch noch 4/4 und werden es nach der Geburt auf 5/3 ändern.
Das man auf das Elterngeld keine Steuern bezahlt stimmt so nicht! Das Elterngeld ist LEIDER sehr wohl steuerpflichtig ist jedoch sozialabgabenfrei.
Ich möchte gar nicht wissen wie viel wir nächstes und übernächstes Jahr dann an nachzahlen dürfen  .
Welche Steuerklassenaufteilung die für euch günstigste ist kannst du hier  [ http://www.finanzamt.bayern.de/Service/Berechnungsprogramme/Steuerklassenwahl/2009/Steuerklassenwahl-Rechner-2009.asp] nachschauen.
Mist, ich wollte noch was schreiben, weiß aber nicht mehr was!?!?!?
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| LG anaitat (ehem. Tatiana) |
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hexchen
Diamant-User
Beigetreten: 06/06/2008 16:41:06
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Standort: Hessen
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22/04/2009 09:33:00
Tatiana wrote:Mist, ich wollte noch was schreiben, weiß aber nicht mehr was!?!?!? 
tja, du wirst alt
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anaitat
Diamant-User
Beigetreten: 07/12/2006 17:28:43
Beiträge: 1792
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22/04/2009 09:38:29
Das auch  , jünger kann ich ja nicht mehr werden  .
Ich schiebs aber einfach mal auf die SS-Demenz.
Hab in letzter Zeit stellenweise echt ein Gedächtnis wie ein Sieb, dabei hatte ich sonst NIE einen Kalender (egal ob für Geb. oder sonstige Termine) gebraucht.
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| LG anaitat (ehem. Tatiana) |
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anaitat
Diamant-User
Beigetreten: 07/12/2006 17:28:43
Beiträge: 1792
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22/04/2009 09:58:18
Hab noch nen Steuerklassenrechner für euch. Schaut mal hier [ http://www.cecu.de/1500.html]
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| LG anaitat (ehem. Tatiana) |
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britta
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 02:05:58
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22/04/2009 13:09:35
@hexem:
mir geht es soweit gut - mein bauch hat vor 3 wochen nen mega schuss gemacht  )
ich bin wieder sehr müde - aber soweit wirklich fit !!!
ja, ich plane anfang mai wieder nach ffm zu kommen !!! sobald ich ein datum habe - gebe ich dir bescheid !!!!
@tatiana:
also wir werden während der ss jetzt auf keinen fall mehr wechseln - macht keinen sinn !
werde mir überlegen ob wir direkt nach der geburt wechseln
wie macht ihr das ? direkt im monat nach der geburt ??? im geb.monat ???
das mit dem rechner werde ich jetzt mal checken,...
vielen dank schon mal !!!
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anaitat
Diamant-User
Beigetreten: 07/12/2006 17:28:43
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22/04/2009 13:30:55
Wir werden direkt nach der Geburt wechseln, denke ich mal. Eben dann wenn sowieso der ganze Papierkrieg mit Kindergeld, Elterngeld usw. ansteht.
Ich muss dann nur rechtzeitig die Lohnsteuerkarte in der Personalabteilung wieder abholen, der ET ist nämlich der 1. Tag unseres (des Betriebes) 3-wöchigen Betriebsurlaubs
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| LG anaitat (ehem. Tatiana) |
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britta
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 02:05:58
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22/04/2009 13:49:57
so, ich war jetzt mal ganz frech und habe beim finanzamt angerufen !!! und ich hatte glück !! es war eine sehr nette frau am telefon !!!
also,.............
man kann 1mal pro jahr die steuerklassen wechseln
man darf !!! in der ssw für die frau die bessere steuerklasse wählen um so das netto zu erhöhen - das hatte mir die frau sogar vorgeschlagen !!! aber bei uns ist es zu spät -
für dieses jahr ist es total unerheblich ob wir 4/4 bleiben oder 3/5 nach der geburt umstellen - für die jahrensummen ist es unerheblich !! bei 4/4 wird i.d.r. keine !!! nachzahlung fällig - hatten wir bis jetzt eh nicht - aber könnte für euch interessant sein tatiana weil du ja schriebst dass ihr eher nachzahlen müsst -
bei der version 3/5 bekommen wir zwar monatlich mehr dann aber bei der erklärung weniger zurück und da ist es mir lieber montalich etwas weniger zu bekommen und dann in 2010 mehr auf einmal zu bekommen,....
ab 2010 ist es aber anders,... da sollen wir sofort (am besten direkt bei anmeldung des nachwuches bei der gemeinde sagen) auf 3/5 gehen
puh - das hört sich jetzt eigenltich alles logisch an, oder ????? was meint ihr ????
bin jetzt viel entspannter !!!
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anaitat
Diamant-User
Beigetreten: 07/12/2006 17:28:43
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22/04/2009 14:16:58
Danke das du nachgefragt hast.
Hört sich ja alles nicht schlecht an.
Mich wundert nur, dass dir sogar die Dame vom FA vorgeschlagen hat die Steuerklassen wg. Elterngelderhöhung zu wechseln, wo es doch bisher immer hieß es wäre nicht rechtens usw.
Aber im Endeffekt kommt es wahrscheinlich aufs selbe raus wenn der Mann dann in 3 wechselt.
Ich denke mal das sich das irgendwo wieder ausgleicht.
Bisher mussten wir nix nachzahlen, aber ich stell mich seelisch und moralisch lieber auf eine Nachzahlung bedingt durch Elterngeld ein und freu mich dann um so mehr, wenn wir was erstattet bekommen.
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| LG anaitat (ehem. Tatiana) |
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Kedda
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
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22/04/2009 14:26:33
Das ist ja mal sehr interessant. Ich war ja letztens auf so einem Vortrag im Arbeitsamt, welcher von ner Rechtsanwältin gehalten wurde. Und die hat uns klipp und klar gesagt, dass es rein des Vorteils wegen nicht rechtens ist. Vielleicht ist es bei euch ja was anderes weil ihr ähnlich viel Gehalt bekommt (oder warum habt ihr 4/4 gewählt?) Die Anwältin hat damals gemeint, dass es keine so große Rolle spielt wenn die Gehälter ähnlich sind. Aber wenn ich als die, die in unsrer Ehe wesentlich weniger verdient, auf einmal in Klasse 3 gehen würde um mehr rauszubekommen und mein Mann, der ja doppelt so viel verdient als ich auf einmal in die "schlechtere" Steuerklasse wechseln würde, dann würde das FA hellhörig werden und das dann nicht annehmen, bzw. sogar ein Strafverfahren anleiern.
Wenn der Wechsel hinterher vollzogen wird ist das alles aber kein Problem. Es geht ja nur darum, dass man vorher nicht noch mehr Geld rausschindet durch den Steuerklassenwechsel.
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 22/04/2009 14:28:06 Uhr
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britta
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 02:05:58
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22/04/2009 14:32:53
gut - es kann ja sein dass es nur geht wenn man 4/4 hatte - mit dem wechsel
egal - erstens ist es bei uns jetzt eh zu spät und zweitens denke ich dass eh kein gr. unterschied gewesen wäre,... ausserdem bin ich froh überhaupt soviel zu bekommen,.... allemal besser als vorher !!!!! oder gar nix,....
bin jetzt aber deutlich entspannter da ich keinen blassen schimmer hatte was wir tun sollen, etc. und jetzt bin ich relaxed
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Bride19092009
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Beigetreten: 18/07/2008 22:39:38
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22/04/2009 15:39:16
Nochmal kurz zur Info: hatte mich auch ausführlich informiert wg. dem Steuerklassenwechsel. Es kann wohl sein, dass das Finanzamt dagegen angeht. Es haben aber wohl schon einige erfolgreich eingeklagt.
Im schlimmsten Fall können die jedoch nur die Steuerklassen auf 4/4 zurücksetzen. Eine Strafe gibt es dafür also meines Wissens nicht.
Schaut mal hier:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Steuerklasse-III-fuer-mehr-Elterngeld/1753037/1753037/
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Sternengucker
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Beigetreten: 11/01/2008 14:26:03
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23/04/2009 14:49:20
Meine Schwester (Finanzbeamtin  ) hat mir auch ausdrücklich dazu geraten, möglichst 12 Monate vor Geburt des Kindes die Steuerklasse der Frau so zu ändern, damit sie ein maximales Netto-Gehalt erzielt. Das erhöht dann nämlich das Elterngeld, weil es sich ja nach dem Netto der letzten 12 Monate richtet.
(O.k. , ist natürlich nicht immer so genau hinzukriegen mit den den 12 Monaten vor Geburt  )
Das Finanzamt hat anfangs diese Vorgehensweise logischerweise angeprangert, viele Leute haben sich das aber als zulässig eingeklagt.
Schließlich handelt es sich um eine legale Möglichkeit, mehr Elterngeld rauszuholen. Wenn der Staat das nicht will, soll er bitteschön nicht regeln, dass sich das Elterngeld nach dem NETTO der letzten 12 Monate richtet,nicht wahr??
Sobald das Kind geboren ist, sollte der verdienende Elternteil die 5 wählen, damit monatlich mehr netto für die Familie rauskommt. Mann muss sich aber bewusst sein, dass dann am Jahresende wohl keine Steuererstattung zu erwarten ist bzw. sogar nachgezahlt werden muss.
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