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august-braut
Diamant-User



Beigetreten: 11/08/2008 20:05:58
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Elterngeld und Partnermonate




14/01/2011 12:36:32

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Mein Mann könnte doch die Partnermonate auch nehmen, während ich in Mutterschutz bin? Also direkt nach der Geburt? Und damit auch parallel zu mir?

Wie ist das dann mit der Auszahlung? Es heißt ja durch die Partnermonate wird das Elterngeld auf 14 Monate verlängtert.
Ich würde für 8 Wochen nach der Geburt mein Gehalt weiterkriegen (Mutterschutz bei Beamten) und danach dann Elterngeld.
Wie ist das bei meinem Mann? Wann würde dann "sein" Elterngeld gezahlt werden? Parallel zu meinem?

Lg august-braut
Verheiratet seit 15.08.2009

Kristin711
Diamant-User



Beigetreten: 01/03/2007 18:21:28
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




14/01/2011 13:35:39

Genau, die Partnermonate koennt ihr parallel nehmen. Du bekommst dann die 8 Wochen nach der Geburt dein normales Gehalt, dein Mann die 67% (oder 65%?). Allerdings habt ihr damit dann schon 4 der 14 Elterngeldmonate verbraten. Es bleiben dann noch 10 Monate uebrig, die du oder dein Mann nehmen koennt.
Achte drauf dass der Antrag auf Elternzeit fuer deinen Mann rechtzeitig (ich meine 6 Wochen vorher) eingereicht wird.
Verliebt, verlobt, verheiratet!



Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




14/01/2011 19:36:03

@Kristin: ich glaube, du meinstest 4 der 24 Elternzeitmonate, oder?

WIe ist das denn finanziell wenn der Papa auch 2 Monate Elternzeit nimmt? Wird sein Elterngeld für die 2 Monate dann aus seinem Zahltag berechnet? Kriegen tut er es ja dann auf jeden Fall, oder? Auch wenn die Mama in der Zeit ihr Mutterschaftsgeld bekommt, was ja auf das Elterngeld der Mama angerechnet würde in der Zeit des Mutterschutzes.

Mendhi
Diamant-User



Beigetreten: 05/01/2009 16:39:41
Beiträge: 745
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




14/01/2011 22:17:06

Habe heute beim Arzt in der Eltern gelesen und da standd was zum Thema Elterngeld.

Die haben geschrieben, man sollte auf jedenfall aufpassen, wie man die Monate beantragt. Wenn das Kind z. B. zum 15. auf die Welt kommt, muss man auch vom 15. bis 15. Elternzeit beantragen als Mann, sonst würde das Geld nicht ausbezahlt werden.

Also nicht dann bei Geburt am 15. Elternzeit ab dem ersten beantragen. Die haben das so erklärt, das ja dann 2 Wochen nicht nur verschenkt werden würden, sondern das das Geld auch nur bei vollen 2 Monaten ausgezahlt werden würde!

In wie weit das stimmt weiß ich natürlich nicht...wobei wenn es in der Eltern steht? Am besten dann man nachfragen!!
Liebe Grüße
Mendhi

Verlobt: 20.08.2010
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Annatiger
Diamant-User



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Aw:Elterngeld und Partnermonate




14/01/2011 22:30:27

Das mit dem Antrag ab Geburt macht Sinn. Denn Elternzeit gibt es ja erst ab dem Tag, wo das Kind auf der Welt ist - nicht schon vorher.

Bei den Mamas ist es ja genauso. Wenn das Kind am 23.09.2010 auf die Welt kommt und die Mama ein Jahr Elternzeit nimmt, dann endet die auch am 23.09.2011.

Mendhi
Diamant-User



Beigetreten: 05/01/2009 16:39:41
Beiträge: 745
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




14/01/2011 22:36:24

Ich denke, das war auch darauf bezogen, wenn die Partnermonate hintendran genommen werden und nicht gleich am Anfang. Fand es auf jedenfall sehr wissenswert und wollte euch das nicht vorenthalten!

Liebe Grüße
Mendhi

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Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




15/01/2011 08:14:34

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2sternchen
Diamant-User



Beigetreten: 18/03/2010 13:52:54
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




15/01/2011 08:23:54

Sorry wenn ich dir widerspreche Juli-Mama aber soweit ich das hier sehe und auch laut meinem Antrag wird das Elterngeld weiterhin für 12 Monate (nur ein Elternteil) + optionale 2 Monate (wenn der Partner ebenfalls eine Auszeit nimmt) gewährt.

Die insgesamt 14 Monate können unter den Partnern frei aufgeteilt und auch parallel genommen werden.

Ebenfalls kann ein alleinerziehendes Elternteil einen Antrag auf die 2 weiteren Monate Bezugszeitraum stellen, wenn entsprechende Gründe vorliegen (alleiniges Sorgerecht etc.)

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm

Dauer des Bezugs von Elterngeld
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) Elterngeld beanspruchen (§ 4 BEEG Bezugszeitraum) .

Diese Mitteilung wurde 2 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 15/01/2011 08:25:57 Uhr





Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




15/01/2011 08:39:51

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 27/09/2011 09:41:24 Uhr

2sternchen
Diamant-User



Beigetreten: 18/03/2010 13:52:54
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




15/01/2011 08:43:54

Aaaah, verstehe. Da liegt mein Fehler. Ich bin Selbständig und habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In diesem Fall wird das Elterngeld nämlich tatsächlich für die vollen 12 Monate gezahlt.





Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Elterngeld und Partnermonate




15/01/2011 09:15:19

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 27/09/2011 09:42:02 Uhr


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