Babyforum

Von Mama zu Mama! Das weddix Babyforum ist fur alle werdenden und frischgebackenen Mutter oder die,

Von Mama zu Mama! Das weddix Babyforum ist fur alle werdenden und frischgebackenen Mutter oder die, die es schon etwas langer sind. Im Forum ist fragen erlaubt, denn Frau kann ja schlie?lich immer etwas Wertvolles dazulernen! Jetzt anmelden und kostenlos registrieren!

... less

Forum-Index » Für Mamas
AUTOR BEITRAG
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Frage zu Elternzeit




05/04/2010 11:23:46

Ich habe morgen ein Mitarbeitergespräch mit meinem Chef und dabei möchte ich auch die Elternzeit ansprechen, aber ich bin mir da nicht so sicher ob die Infos stimmen die ich habe:

Meine "Wunschvorstellung" ist die, das ich 1 Jahr lang nach der Geburt zuhause bleibe und dann wieder geringfügig arbeiten werde (400 EUR Basis oder bisschen mehr).

Wenn ich jetzt nur ein Jahr Elternzeit beantrage, dann MUSS ich nach diesem Jahr wieder arbeiten gehe (auch wenn ich z.b. doch noch nicht arbeiten gehen will oder kann weil unser Kind Probleme macht wenn es an eine Betreuung abgegeben wird).

Geschickter wäre also, dass ich zwei Jahre Elternzeit beantrage. Falls ich nach einem Jahr wieder arbeiten will und kann (wovon ich stark ausgehe), dann KANN ich trotz Elternzeit wieder geringfügig arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber ist dann nicht verpflichtet, mir einen Arbeitsplatz anzubieten. Ich würde aber in diesem Fall aufjedenfall meinem Arbeitgeber schon jetzt signalisieren, dass ich trotz der 2 Jahre Elternzeit höchstwahrscheinlich gerne wieder nach einem Jahr arbeiten möchte.

Und falls ich dort nichts bekommen sollte (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), könnte ich auch irgendwo anders geringfügig arbeiten (brauche ich hierzu die Erlaubnis des eigentlichen Arbeitgebers?).

Vor Ablauf der zwei Jahre Elternzeit kann ich entscheiden, ob ich das dritte Jahr Elternzeit auch gleich nehmen möchte oder auf später verschieben möchte (letzteres geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers).

Mein Mann wird auch 2 Monate Elternzeit nehmen, vermutlich Monat 11 und 12 des ersten Jahres (dann hat er schon was vom Kind weil es schon größer ist und wir können zusammen z.B. Urlaub machen).

Stimmt das alles so? Oder was würdet ihr empfehlen?

Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
Beiträge: 5257
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 11:29:46

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 19/11/2010 13:10:24 Uhr

Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 11:33:03

Also das Elterngeld lasse ich mir im ersten Jahr ausbezahlen. Weil wenn ich es auf zwei Jahre ausbezahlen lasse und im zweiten Jahr wieder arbeiten sollte, bekomme ich ja weniger Elterngeld
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
Beiträge: 5257
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 11:37:38

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 19/11/2010 13:10:52 Uhr

Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 18:30:56

Hm...das verstehe ich nicht. Kannst du das genauer erklären mit dem Nachbezahlen???
Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
Beiträge: 8521
Standort: Breisgau
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 18:38:46

Ich habs nicht mehr genau im Kopf, aber wenn du woanders arbeiten willst während der Elternzeit, brauchst du meines Wissens die Zustimmung deines Arbeitgebers.

Und meines Wissens muss dein Arbeitgeber keineswegs einer Teilzeitarbeit zustimmen. Er muss dir aber eine gleichwertige Stelle wie deine jetzige anbieten.
Ich such nachher aber gleich mal das Skript des Vortrages zu dem Thema raus.




Fotografenbilder:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3161721
Flitterwochen:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3152152
kosimo
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
Beiträge: 648
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 19:11:48

Hallo!

Was mit NACHBEZAHLEN gemeint ist weiß ich nicht, aber es ist tatsächlich so, dass Du NICHT weniger Elterngeld bekommst, wenn Du eine Aufteilung auf 2 Jahre machst und dann im 2ten Jahr arbeiten gehst! (WICHTIG: im 2ten Jahr, nicht im ersten!!!!)

Diejenigen, die sich das Geld auf 2 Jahre auszahlen lassen werden nicht schlechter gestellt, als diejenigen, die es eben auf 1 Jahr bekommen.

Das habe ich bei der Elterngeldstelle der LAKRA damals auch gefragt, da ich mir überlegt hatte es auch auf 2 Jahre aufteilen zu lassen, aber eben nun auch im 2ten Jahr wieder arbeiten gehe (bei meinem eigenen AG).

Wenn Du Fragen hast, dann ruf doch dort einfach an. Mir haben sie jedes Mal echt geholfen und sehr ausführlich geantwortet.

Und ich gebe Kedda recht: Wenn Du woanders während der Elternzeit arbeiten möchtest, dann muss Dein AG vorher zustimmen. Allerdings kann er Dir die Zustimmung nicht verweigern, wenn Du z.B. eine branchenfremde Tätigkeit annimmst.... aber mit dem Elterngeld hat das an sich nichts zu tun!

Wichtig ist aber, dass Du innerhalb Deiner Elternzeit nicht üner 30 Stunden/Woche arbeiten darfst!!

Ich gehe dann 24 Stunden arbeiten (anfangen werde ich aber mit 18 und dann langsam steigern).

Es ist nicht nur "geschickter", wenn Du 2 Jahre beantragst, sonder meiner Meinung nach wichtig! In Abstimmung mit Deinem AG kannst Du nämlich jederzeit verkürzen - aber wenn Du nur für ein Jahr beantragst verlierst Du das 2te Jahr (lt. Gesetz), da Du verpflichtet bist, innerhalb von x Wochen nach der Geburt Deinem AG zu sagen, was in den nächsten 2 Jahren passiert! Wenn Du aber nur für 1 Jahr nimmst, dann ist das 2te futsch (meine Kollegin hat das so gemachht, jedoch bewusst!).

Nicht davon betroffen ist jedoch das dritte Jahr, das kannst/musst Du dann zum Ablauf Deiner beantragten Elternzeit - 1 Jahr oder eben 2 - (ich glaube 8 Wochen davor) mit Deinem AG regeln: entweder verzichten oder im Anschluss nehmen oder eben auf später verschieben. Bei letzterem muss Dein AG allerdings zustimmen - bei den beiden vorangegangenen Varianten nicht!

Klar, wenn Du 2 Jahre beantragst, kann Dein AG auf jeden Fall, sagen, dass er Dich vorher nicht zurücknimmt, aber dann darf er Dir den Nebenjob nicht verweigern! Also dieses Risiko musste in Kauf nehmen!

SORRY FÜR SO EIN LANGES STATEMENT - aber ich denke, dass Deine Fragen beantwortet wären, oder?

LG
kosimo


Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 19:42:21

Danke für die Info, dass das Geld im zweiten Jahr nicht verloren geht wenn man wieder arbeitet. Da hatte ich wohl eine Falschinformation. Aber ich möchte das Geld so oder so im ersten Jahr komplett haben

Und ich gebe Kedda recht: Wenn Du woanders während der Elternzeit arbeiten möchtest, dann muss Dein AG vorher zustimmen. Allerdings kann er Dir die Zustimmung nicht verweigern, wenn Du z.B. eine branchenfremde Tätigkeit annimmst.... aber mit dem Elterngeld hat das an sich nichts zu tun!

OK, das habe ich auch so gelesen, dass der AG zustimmen muss. Aber eigentlich habe ich auch nicht vor irgendwo anders zu arbeiten. Außer im Ausnahmefall, wenn mir mein richtiger AG keinen passenden Job anbieten kann.


Wichtig ist aber, dass Du innerhalb Deiner Elternzeit nicht üner 30 Stunden/Woche arbeiten darfst!!

OK, das werde ich auf keinen Fall schaffen. Bei mir werden es max. 2-3 Vormittage sein, also so 15 Stunden ca.

Es ist nicht nur "geschickter", wenn Du 2 Jahre beantragst, sonder meiner Meinung nach wichtig! In Abstimmung mit Deinem AG kannst Du nämlich jederzeit verkürzen - aber wenn Du nur für ein Jahr beantragst verlierst Du das 2te Jahr (lt. Gesetz), da Du verpflichtet bist, innerhalb von x Wochen nach der Geburt Deinem AG zu sagen, was in den nächsten 2 Jahren passiert! Wenn Du aber nur für 1 Jahr nimmst, dann ist das 2te futsch (meine Kollegin hat das so gemachht, jedoch bewusst!).

Nicht davon betroffen ist jedoch das dritte Jahr, das kannst/musst Du dann zum Ablauf Deiner beantragten Elternzeit - 1 Jahr oder eben 2 - (ich glaube 8 Wochen davor) mit Deinem AG regeln: entweder verzichten oder im Anschluss nehmen oder eben auf später verschieben. Bei letzterem muss Dein AG allerdings zustimmen - bei den beiden vorangegangenen Varianten nicht!

Klar, wenn Du 2 Jahre beantragst, kann Dein AG auf jeden Fall, sagen, dass er Dich vorher nicht zurücknimmt, aber dann darf er Dir den Nebenjob nicht verweigern! Also dieses Risiko musste in Kauf nehmen!

Super, das bestätigt nochmal genau das, was ich geschrieben habe. Dann macht es also doch Sinn, 2 Jahre zu beantragen und dann zu versuchen, schon nach einem Jahr wieder einen Job beim eigentlich AG zu bekommen. So werde ich es dann machen

SORRY FÜR SO EIN LANGES STATEMENT - aber ich denke, dass Deine Fragen beantwortet wären, oder?

Du brauchst dich doch nicht entschuldigen, ich bin doch heilfroh, wenn mir das jemand ausführlich erklärt! Ich habe ja bisher so gar keine Ahnung von dem Thema
Vielen Dank für die Hilfe!


Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
Beiträge: 5257
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 20:41:44

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 19/11/2010 13:09:50 Uhr

Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 20:50:18

Achso ok, jetzt verstehe ich, wie du das mit dem Nachbezahlen gemeint hast! Aber spielt bei mir jetzt keine Rolle, da ich mir das Elterngeld im ersten Jahr komplett auszahlen lasse.

Das man die Elternzeit nicht verlängern kann, wußte ich nicht... Hatte die Info, dass man es vor Ablauf nochmal verlängern kann es aber dann auch mit dem Anspruch auf seine Stelle schwierig wird...

Wenn du zwei Jahre Elternzeit beantragt hast, kannst du kurz vor Ablauf des zweiten Jahres noch um ein drittes Jahr verlängern. Aber wenn du zu Beginn nur ein Jahr beantragt hast, dann ist die Elternzeit nach einem Jahr definitiv fertig. Du hast dann keine Möglichkeit mehr, es auf zwei Jahre zu verlängern.

Ja genau, Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander zu betrachten. Du kannst dir das Geld im ersten Jahr ausbezahlen lassen und trotzdem zwei oder drei Jahre lang Elternzeit nehmen. Aber im zweiten und dritten Jahr Elternzeit bekommst halt kein Geld mehr.

Das Problem deiner Freundin, das du geschildert hast, ist halt das "Negative" an der Sache, wenn man zwei Jahre Elternzeit beantragt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir deinen Job wieder früher zurückzugeben. Aber bei mir spielt es keine Rolle, da ich meinen bisherigen Job eh nicht mehr machen kann, der ist nämlich Vollzeit und bis ich mal wieder Vollzeit arbeiten werde dauerts noch einige Jahre. D.h. ich möchte nach einem Jahr wieder einen anderen kleinen Job. Da wir in der Firma ca. 250 Mitarbeiter haben, dürfte das (so hoffe ich) kein Problem sein.


redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
Beiträge: 8073
Standort: zwischen Düren und Aachen/NRW
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 20:51:22

Aber ich kann auch gleich drei Jahre beantragen mit der Option schon nach dem ersten wieder stundenweise/teilzeit/ zu arbeiten, oder?
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





>



Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
Beiträge: 8521
Standort: Breisgau
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 20:51:31

Elternzeit und Elterngeld sind zwei voneinander unabhängige Sachen. Du kannst bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen, bekommst aber maximal 1 Jahr Elterngeld (bzw. 2 Jahre nur den halben Monatsbetrag)




Fotografenbilder:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3161721
Flitterwochen:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3152152
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 20:52:00

Die offiziellen Infos des Familienministeriums gibts hier:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
Beiträge: 5257
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 20:57:57

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 19/11/2010 13:08:51 Uhr

redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
Beiträge: 8073
Standort: zwischen Düren und Aachen/NRW
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 21:15:51

Da mein Vertrag eh nur bis Ende November läuft, macht das vermutlich keinen großen Unterschied. Entweder er sagt okay oder halt nicht. Fest steht: Ich werde in keinem Fall so früh wieder Vollzeit arbeiten gehen..
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





>



kosimo
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
Beiträge: 648
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 21:55:28

Hallo Juli-Mama,

sorry, dass ich da widersprechen muss!

Du hast Anspruch auf Teilzeit, wenn Dein Betrieb die gesetzlich vorgeschriebene Mindesmitarbeiteanzahl von 15 Mitarbeitern (ohne Azubis) hat, Du mind. 6 Monate im Betrieb warst, Du dies spät. 3 Monate vor Beginn Deiner Teilzeit schriftlich mitteilst und keine betrieblichen (vor allem betriebswirtschaftlichen) Gründe dagegen stehen! Diese müssen vom AG aber dargelegt werden und sind nicht so einfach vor Gericht (im Notfall) haltbar!

Sollte Dein AG sich nicht innerhalb eines Monats zu Deiner Ankündigung (in der auch stehen muss zu welchen Zeiten und zu wieviel Stunden Du arbeiten willst) äußern, so gilt Dein Wunsch auf TZ als genehmigt.

Hierzu gibt es das Teilzeit(arbeits)gesetz!!!

Du hast KEINEN Anspruch auf dieselbe Tätigkeit und Du hast auch KEIN Recht Dir auszusuchen zu welchen Zeiten Du tätig sein willst (z.B. nur vormittags oder so).

Ach ja - befristete Verträge sind meines Wissen davon leider ausgenommen!

etc etc etc

Habe leider schon ein paar Mal erleben müssen wie manche Mama´s ihren Job auf Grund dieser Wissenslücke gekündigt haben und nicht gegen ihren AG vorgegangen sind!

Im Notfall lieber nen 50er in einen RA investieren und alle Punkte von nem Juristen klären lassen, als nachher auf der Straße sitzen!

LG
kosimo
(keine Juristin, aber wollte vor der Elternzeit einfach alles geklärt haben )


adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
Beiträge: 9585
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




05/04/2010 22:58:20

Aber bei einem befristeten Vertrag hat der AG ja im Grunde gar keine Verpflichtung einen wieder zu beschäftigen nach der Elternzeit?!
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
Beiträge: 5257
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




06/04/2010 08:59:09

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 19/11/2010 13:02:44 Uhr

kosimo
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
Beiträge: 648
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




06/04/2010 12:17:27

Hallo Juli-Mama!

Haste reeescht!

Ds ist ja der Hammer, dass es dann wieder eine Probezeit gibt! Das wusste ich nicht und bin echt mal gespannt ob das mein AG auch so handhabt!

Ich habe erst im Mai das abschließende Gespräch!

LG
kosimo


Mendhi
Diamant-User



Beigetreten: 05/01/2009 16:39:41
Beiträge: 745
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




06/04/2010 13:15:07

hm , mein Arbeitgeber meinte zu mir das ich erst mal Elternzeit so lange beantragen soll wie ich auch machen möchte. Da den Vertrag für meinen Ersatz verlänger einfacher wäre wie wenn ich auf einmal vorzeitig wieder kommen möchte.

Jetzt habe ich mir überlegt gehabt, muss ich aber noch abklären, das ich gerne verlängern würde aber schon wieder mit ein paar Stunden anfangen möchte....hoffe mal das das dann überhaupt klappt und ich die Möglichkeit habe um 1 oder sogar 2 Jahre zu verlängern! Und nicht das die dann sagen das geht nicht!!

Die Information das die restliche Zeit dann verloren geht, hatte ich bis jetzt noch gar nicht.

Du solltest daher auf jedenfall bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob du wenn du 2 Jahre beantragst auch früher wieder kommen kannst wenn du das dann möchtest!

Liebe Grüße

Mendhi
Liebe Grüße
Mendhi

Verlobt: 20.08.2010
Hochzeit am: 15.07.2011
http://villagewedding.jimdo.com - PW auf Anfrage
www.sisson.eu - mein Blog





Wedding Ticker from WhenIsMyWedding.com
http://www.pixum.de/viewalbum/id/5171886 (Mein Kleid - mit PW)

http://www.pixum.de/viewalbum/id/5423266
(Hochzeitsvorbereitungen - ohne PW)
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
Offline

Aw:Frage zu Elternzeit




07/04/2010 18:42:20

Ich hatte gestern das Gespräch mit meinem AG. Meine Vorgängerin, die gerade in Elternzeit ist und im Sommer wieder in Teilzeit kommt, hat das so gehandhabt:
2 Jahre Elternzeit beantragt, aber nach nem Dreiviertel Jahr im Geschäft Bescheid gegeben, dass sie nach einem Jahr wieder 50% arbeiten möchte. Jetzt "ruht" ihr alter Vertrag wohl für das zweite Jahr, weil der Vertrag ja quasi in Elternzeit ist. Und für das zweite Jahr gab es einen anderen (Teilzeit-)Vertrag. Ich weiß jetzt nicht, ob es da wieder Probezeit gibt oder nicht. Aber mein AG ist ein ziemlich großer Betrieb, sodass es eigentlich immer Arbeit geben sollte.

Ich plane nach einem Jahr wieder 2-3 vormittage zu arbeiten, wobei ich davon gerne 1-2 Tage "Homeoffice" machen möchte (was von der Arbeit her super gehen würde). Aber davon war mein Chef net so begeistert Naja mal sehen, wenn es dann soweit ist

Forum-Index » Für Mamas
 
Ähnliche Beiträge






Forum-Index
»Für Mamas