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redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Geld im Mutterschutz




28/04/2010 19:47:19

Sagt mal, wie ist das nochmal, wenn ich im Mutterschutz bin? Zahlt dann mein AG weiter oder die Krankenkasse? Hab ich dann noch mein volles Gehalt und die 67% kommen erst in der Elternzeit?
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 19:53:03

Ja, du hast während des Mutterschutzes noch dein volles Gehalt. Die Krankenkasse zahlt dir einen gewissen Tagessatz und wenn dieser weniger ist als dein bisheriges Gehalt, dann muss der AG den Rest drauflegen. Eine Schwangere darf während SS und Mutterschutz keine finanziellen Nachteile haben.
redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 19:54:38

Ah, okay. Ich hatte das auch so im Kopf, aber war grade unsicher.

Den Antrag dafür muss ich spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei meiner gesetzlichen Kasse einreichen, zusammen mit einer Bescheinigung über den vor. Geburtstermin von meiner FÄ, oder?
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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leniasmama
Diamant-User



Beigetreten: 01/03/2010 23:44:21
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 20:13:38

Vorsicht, den Antrag musst du 7 Wochen vorher abgeben keinen Tag vorher, sonst lehnen die Krankenkassen ihn ab.

Und während des Mutterschutzes hast du keine finanziellen Nachteile, wie Sandy schon schrieb.
Aber der Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) zählen zur Elternzeit.
"Jeder Mensch kann seine Sterne neu ordnen!"




Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 20:14:18

Den Antrag dafür muss ich spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei meiner gesetzlichen Kasse einreichen, zusammen mit einer Bescheinigung über den vor. Geburtstermin von meiner FÄ, oder?


Nein, nicht spätestens 7 Wochen vor Geburt, sondern frühstens 7 Wochen vorher. Frühere Bescheinigungen werden von der Krankenkasse nicht anerkannt (ich glaube das ist, weil sich der Geburtstermin ja noch ändern könnte).
Lunamiel
Diamant-User



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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 20:30:37

Sandi2009 wrote:
Den Antrag dafür muss ich spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei meiner gesetzlichen Kasse einreichen, zusammen mit einer Bescheinigung über den vor. Geburtstermin von meiner FÄ, oder?


Nein, nicht spätestens 7 Wochen vor Geburt, sondern frühstens 7 Wochen vorher. Frühere Bescheinigungen werden von der Krankenkasse nicht anerkannt (ich glaube das ist, weil sich der Geburtstermin ja noch ändern könnte).


Ja so ist das..total bescheuert... als ob die Kinder ab dann alle zum errechneten Termin kämen...
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redfairy
Diamant-User



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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 20:37:26

Also quasi eine Woche, bevor mein Mutterschutz anfängt kann ich den Antrag/ die Bescheinigung der Ärztin einreichen?
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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leniasmama
Diamant-User



Beigetreten: 01/03/2010 23:44:21
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 20:39:11

Wichtig ist, dass die BEscheinigung erst eine Woche vor deinem Mutterschutz ausgestellt wurde!!!
"Jeder Mensch kann seine Sterne neu ordnen!"




redfairy
Diamant-User



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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 20:47:12

Okay, ich glaube das passt- hab am 18. Mai den nächsten Termin und ab dem 25.05. wäre ich im Mutterschutz. Danke für eure Hilfe!
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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Juli-Mama
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 21:00:55

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 18/11/2010 12:45:22 Uhr

redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Geld im Mutterschutz




28/04/2010 21:08:33

Ich muss meine Sachen auf jeden Fall reinreichen. Da die eine Geschäftstelle gleich in der Nähe habe, werde ich die Bescheinigung direkt da abgeben und wenn ich noch was ausfüllen muss, kann ich das direkt vor Ort machen.
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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