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redfairy
Diamant-User
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28/04/2010 19:47:19
Sagt mal, wie ist das nochmal, wenn ich im Mutterschutz bin? Zahlt dann mein AG weiter oder die Krankenkasse? Hab ich dann noch mein volles Gehalt und die 67% kommen erst in der Elternzeit?
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Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.
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Sandi2009
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28/04/2010 19:53:03
Ja, du hast während des Mutterschutzes noch dein volles Gehalt. Die Krankenkasse zahlt dir einen gewissen Tagessatz und wenn dieser weniger ist als dein bisheriges Gehalt, dann muss der AG den Rest drauflegen. Eine Schwangere darf während SS und Mutterschutz keine finanziellen Nachteile haben.
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redfairy
Diamant-User
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28/04/2010 19:54:38
Ah, okay. Ich hatte das auch so im Kopf, aber war grade unsicher.
Den Antrag dafür muss ich spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei meiner gesetzlichen Kasse einreichen, zusammen mit einer Bescheinigung über den vor. Geburtstermin von meiner FÄ, oder?
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leniasmama
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28/04/2010 20:13:38
Vorsicht, den Antrag musst du 7 Wochen vorher abgeben keinen Tag vorher, sonst lehnen die Krankenkassen ihn ab.
Und während des Mutterschutzes hast du keine finanziellen Nachteile, wie Sandy schon schrieb.
Aber der Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) zählen zur Elternzeit.
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"Jeder Mensch kann seine Sterne neu ordnen!"
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Sandi2009
Diamant-User
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28/04/2010 20:14:18
Den Antrag dafür muss ich spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei meiner gesetzlichen Kasse einreichen, zusammen mit einer Bescheinigung über den vor. Geburtstermin von meiner FÄ, oder?
Nein, nicht spätestens 7 Wochen vor Geburt, sondern frühstens 7 Wochen vorher. Frühere Bescheinigungen werden von der Krankenkasse nicht anerkannt (ich glaube das ist, weil sich der Geburtstermin ja noch ändern könnte).
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Lunamiel
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28/04/2010 20:30:37
Sandi2009 wrote:
Den Antrag dafür muss ich spätestens 7 Wochen vor der Geburt bei meiner gesetzlichen Kasse einreichen, zusammen mit einer Bescheinigung über den vor. Geburtstermin von meiner FÄ, oder?
Nein, nicht spätestens 7 Wochen vor Geburt, sondern frühstens 7 Wochen vorher. Frühere Bescheinigungen werden von der Krankenkasse nicht anerkannt (ich glaube das ist, weil sich der Geburtstermin ja noch ändern könnte).
Ja so ist das..total bescheuert... als ob die Kinder ab dann alle zum errechneten Termin kämen...
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Standesamtliche Hochzeit am 28. Mai 2009
Unsere kleine Maus ist am 27. Januar 2010 auf die Welt gekommen
Kirchliche Trauung am 11. September 2010 |
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redfairy
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28/04/2010 20:37:26
Also quasi eine Woche, bevor mein Mutterschutz anfängt kann ich den Antrag/ die Bescheinigung der Ärztin einreichen?
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leniasmama
Diamant-User
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28/04/2010 20:39:11
Wichtig ist, dass die BEscheinigung erst eine Woche vor deinem Mutterschutz ausgestellt wurde!!!
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redfairy
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28/04/2010 20:47:12
Okay, ich glaube das passt- hab am 18. Mai den nächsten Termin und ab dem 25.05. wäre ich im Mutterschutz. Danke für eure Hilfe!
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Juli-Mama
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Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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redfairy
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28/04/2010 21:08:33
Ich muss meine Sachen auf jeden Fall reinreichen. Da die eine Geschäftstelle gleich in der Nähe habe, werde ich die Bescheinigung direkt da abgeben und wenn ich noch was ausfüllen muss, kann ich das direkt vor Ort machen.
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