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AUTOR BEITRAG
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
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...




16/03/2008 10:56:02

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 15/11/2010 13:40:44 Uhr

steffi456
Diamant-User



Beigetreten: 03/01/2008 10:27:33
Beiträge: 212
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 11:09:44

hallo

also zu dem ausbau würde ich dann nichts zuzahlen du steckst ja nicht dein geld rein und fals es wirklich mal zu einer scheidung kommt siehst du nix davon.

erben wirst du von deinen schwiegereltern nix.
bei einer scheidung bekommst du nix von dem was deine schwiegereltern abgesichert haben (wenn sie es richtig gemacht haben)
eigentlich müsste ein ehevertrag gemacht werden (glaub ich)

gruß steffi



Tammy
Silber-User



Beigetreten: 04/02/2008 21:14:46
Beiträge: 36
Standort: Freiburg
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 11:12:48

Hallo!
Genau die gleiche Situation haben wir auch!
Haben uns auch informiert, weil Schwiegerma wollte, dass wir Gütertrennung vereinbaren, falls es zur Scheidung kommt ihr Sohn mich nicht ausbezahlen muss oder gar eine der Wohnungen verkaufen muss....Solche Sachen sind echt total kompliziert!!!Es ist wohl so dass, soetwas in Form von einem Testament geklärt werden muss (von Schwiegerma). Bei uns hat Schwiegerma die Karten auf den Tisch gelegt....bin echt enttäuscht, sie hat wohl null vertrauen in mich.......
Verheiratet seit dem 14.06.2008


Schnecki
Diamant-User



Beigetreten: 23/11/2007 20:44:58
Beiträge: 5959
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 11:46:29


soweit ich informiert bin, hast du mit dem erbe der schwiegerelten nichts zu tun!
den ganz zum anwalt können sich deine schwiegereltern sparen.

-.-
Diamant-User



Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
Beiträge: 10063
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 12:20:46

Ja soweit ich weiss geht es nur um Vermoegen, das in der Ehe gemeinschaftlich erwirtschaftet wird - eine Erbe ist also kein Verdienst und DU hast damit gar nichts zu schaffen.

Wenn Du allerdings Kohle in den Ausbau steckst besteht die Moeglichkeit, dass Du das im Falle einer Scheidung zurueckverlangst, vielleicht wollen sie deshalb zum Anwalt.

Ganz ehrlich, verstehe Deine Enttaeuschung, waer auch gekraenkt. Aber Kopf hoch und noch ne Ecke stolzer durchs Leben, sowas darf man erst gar nicht an sich ranlassen.
Allerdings - wenn Dich Schwiegertiger das naechste Mal um nen Gefallen bittet, ueberlege Dir genau, ob das grad in Dein Konzept passt und wenn nicht - dann Pech fuer die Kuh Elsa.
So machs ichs naemlich mitterweile auch - hat einen gewissen erzieherischen Wert
maja70
Diamant-User



Beigetreten: 08/03/2008 22:58:36
Beiträge: 3155
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 15:00:57

....
ich kann die schwiegereltern schon irgendwie verstehen..glaube nicht, dass man eine solche reaktion persönlich nehmen sollte...

was ihr machen solltet ist zum rechtsanwalt gehen und euch beraten lassen...und dann einen ehevertrag schliessen..
das hört sich unromantisch an...
aber für den fall der fälle is man gewappnet und hat sich in guten zeiten in gemeinsamer einigkeit auf eiinen weg geeinigt..

so werden wir das auch machen..
es gibt da 1001 möglichkeit wie man das regeln kann...

wenn die schwiegereltern meinen sie müssten das regeln, dann nur gut so...dann nehmen sie euch ggf ein streitfrage ab..
is ja nicht nur die frage was mit dir ist..
denn da is ja noch die schwester..
da kann im vorfeld klärung nur von vorteil sein..
das is nunmal realitätsnah und sofern sonst ein gutes verhältnis ist..
wie schon gesagt nichts persönlich gegen dich..

was den ausbau betrifft.informiere dich da..
auch das kannst du absichern...

lg
maja
du bist zeitlebens für das verantwortlich,
was du dir vertraut gemacht hast.

sep2008
Diamant-User



Beigetreten: 02/01/2008 14:39:11
Beiträge: 111
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 15:55:51

Das ist nur bedingt richtig. Die Wertsteigerung eines Erbes fällt nämlich sehr wohl in die Zugewinngemeinschaft. Da habe ich mich letzte Woche schlau gemacht, weil viele was anderes behaupten.

Sprich, ist das Erbe eine Wohnung mit Wert 100.000 Euro und steigt während der Ehe im Wert auf 200.000 Euro weil die Grundstückspreise (was weißt ich) explodieren, so fallen die 100.000 Euro Wertsteigerung durchaus unter die Zugewinngemeinschaft. Da kann man dann auch schnell die Wohnung verkaufen, wenn man nicht flüssig ist und bei der Trennung Streit entsteht... und eine Trennung ist meistens emotional! Und in welchem Zeitraum die Wertsteigerung liegt, ist völlig egal, ob 2, 5, 10, 30 Jahre... der mit der Wohnung ist in dem Fall fällig!
Unser Hochzeitsblog:

http://michaelaundlars.wordpress.com/
Sandi2009
Diamant-User



Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
Beiträge: 2114
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Aw:Frage zum Erbrecht...Schwiegereltern gehen zum Anwalt!




16/03/2008 16:50:40

...

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 15/11/2010 13:41:05 Uhr


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