20/03/2009 22:05:11
Hallo!
Haben letztens mit einer Freundin geplaudert. Sie ist Standesbeamtin. Wir haben ein wenig gewitzelt und es kam das Thema "Heiraten in LasVegas" auf.
Vielleicht interessiert es euch ja

Ehen, die im Ausland geschlossen werden, sind bei uns dann gültig, wenn sie nach dem dortigen Ortsrecht gültig geschlossen wurden und in keinem der beiden Verlobten ein wechselseitiges Ehehindernis vorliegt.
Bei Eheschließungen in las Vegas ist zu beachten, dass das amerikanische recht eine vorab-lizenz und eine Nachregistrierung verlangt. Also, du musst mit deinem ganzen Papierkram zu der Heiratsbehörde gehen, die prüfen die unterlagen und stellen dann eine Heiratslizenz aus. Mit dieser Lizenz suchst du dir dann einen Friedensrichter oder eine andere Person, die ermächtigt ist, Ehen zu schließen und lässt dich trauen. Dort bekommst du noch eine Bestätigung, dass du getraut wurdest und mit dieser Bestätigung gehst du dann wieder zu der Heiratsbehörde, die die Lizenz ausgestellt hat und lässt die Eheschließung registrieren. Dann ist die Ehe nach dem dortigen Ortrecht gültig geschlossen.
Weiterhin dürfen keine wechselseitigen Ehehindernisse bestehen. Das heißt, die verlobten hätten auch bei uns dem Grunde nach heiraten dürfen.
Bei Amerika ist dies nicht so problematisch, da die Eheschließungsvoraussetzungen ähnlich sind, wie bei uns. Anders sieht es aus in arabischen Ländern. Eine deutsche Frau, die nach Ägypten fährt und dort einen Ägypter heiratet, der schon eine Frau hat, ist zwar nach ägyptischen recht rechtmäßig getraut. Aber nach deutschem recht hätte sie diesen Mann nicht heiraten dürfen, weil er schon verheiratet war. Diese Ehe mag dann in Ägypten gültig sein, bei uns ist sie es nicht.