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beachclub
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Beigetreten: 02/04/2008 17:09:36
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HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:25:29

Hallo, kann mir vielleicht jemand weiter helfen. Ich war zu voreilig und habe einen Saal gemietet und einen Vertrag unterzeichnet. Er enthält keine Rücktrittsklausel, sondern nur einen § Nichterfüllung des Mietverhältnisses. Dieser lautet: Wird der Mietvertrag vom Mieter nicht erfüllt, so behält sich der Vermieter vor, Schadensersatz zu berechnen.
Leider habe ich mir im Nachhinein alles ausgerechnet und ich würde mich im Ruin stürzen, da ich die Getränke von dort aus nehmen muss. Das geht einfach überhaupt nicht mehr. Leider war die Getränkeliste so blöd zu lesen. Eine Jacky 0,2cl = 1,30 €. Ja aber wenn dann noch Cola dazu kommt, sind das schon wieder 2,30 €. Bei den Jackytrinkern, die ich habe, geht das einfch nicht. Ich habe übrigens eine Anzahlung von 150,00 € geleistet und der Raum kostet 270,00 €. Wie kündige ich, und bekomme ich mein Geld wieder. Die Hochzeit ist in vier Monaten
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spanishgirl
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:32:34

Hmm, ich hatte das Problem auch vor Monaten und wir haben das Ganze unserem Anwalt übergeben, bis heute noch keine Ergebnis und da waren es noch 8 Monate bis zur Hochzeit.
Wenn es keine Rücktrittsklausel gibt, dann muß Dich der Vermieter auch nicht aus dem Vertrag lassen.
also würde ich es auf die nette Art und Weise probieren (bei uns hat das leider nicht geholfen) und ihn bitten Euch da raus zu lassen, da Ihr nach erneuten berechnungen gemerkt habt dass Ihr es Euch nicht leisten könnt.
Die Preise hören sich für mich aberecht günstig an, günstiger wirst Du nicht finden.
Gefällt Euch denn der saal sonst gut ? Und wie wäre es wenn Ihr nur Bier freigebt und die "harten" Sachen einfach raus?

LG,
spanishgirl
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beachclub
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:42:04

Der Raum ist schon schön. Ich könnte halt etwas noch bekommen, wo ich die Getränke selber mitbringen kann. Ich habe ca. 80 Leute auf der Hochzeit und davon die Hälfte Jackytrinker. Ich möchte nicht nur Bier anbieten, da mir das irgendwie zu blöd wäre. Jetzt warte ich ersteinmal ab, ob ich heute order morgen die Zusage für die andere Location erhalte oder nicht. Alos müsste ich die vollen 270,00 € zahlen oder mehr???
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Schnecki
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:42:21


ähm....auf unserer hochzeit müssen wir auch die getränke aus dem bürgerhaus nehmen.

wir werden aber nur mit den standardgetränken cola, limo, wasser, bier und radler versorgt.

wein und andere alkoholische getränke bringen wir selber mit.

ich muß allerdings auch sagen, daß "hüte", als jacky, bacardi etc...bei uns auf der hochzeit nicht in frage kommen. ich will schließlich keine sauforgie daraus machen!
superschnecki
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:43:36

HI!

Sprich doch erstmal mit dem Vermieter, damit du aus dem Vertrag wieder "rauskommst". Das würde ich aber nicht lange aufschieben...wenn du schnell Bescheid sagst, kannst du damit argumentieren, dass er den Raum ja nochmal vermieten kann.
Er behält sich ja vor, Schadenersatz zu verlangen und wenn er den Raum nochmal viermieten kann, nimmt der sicher davon Abstand.

Hast du in dem Vetrag irgendeinen §§§ aus dem BGB steh´n, dann würde ich mal in mein BGB gucken und meine tiefvergrabenen Kenntniss aus dem Studium wieder rausgraben.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 28/04/2008 09:44:01 Uhr

Liebe besteht nicht darin,
dass man einander ansieht,
sondern das man gemeinsam
in die gleiche Richtung blickt.




Papeterie, Deko Gebasteltes: http://www.pixum.de/viewalbum/?id=2926984

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beachclub
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:46:35

Danke, aber leider ist kein § aus dem BGB enthalten.

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superschnecki
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:53:47

Hab egeseh´n das Spanishgirl da ein ähnliches Problem hat und da schon ein Anwalt drinhängt---da hätte ich dir mit meinen Mini-Kenntnissen wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen können.

Vielleicht hast du ja Glück und du kommst da nur mit kleinem oder keinem Verlust raus. Ich drück dir die Daumen!
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beachclub
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HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 09:54:22

beachclub wrote:Hallo, kann mir vielleicht jemand weiter helfen. Ich war zu voreilig und habe einen Saal gemietet und einen Vertrag unterzeichnet. Er enthält keine Rücktrittsklausel, sondern nur einen § Nichterfüllung des Mietverhältnisses. Dieser lautet: Wird der Mietvertrag vom Mieter nicht erfüllt, so behält sich der Vermieter vor, Schadensersatz zu berechnen.
Leider habe ich mir im Nachhinein alles ausgerechnet und ich würde mich im Ruin stürzen, da ich die Getränke von dort aus nehmen muss. Das geht einfach überhaupt nicht mehr. Leider war die Getränkeliste so blöd zu lesen. Eine Jacky 0,2cl = 1,30 €. Ja aber wenn dann noch Cola dazu kommt, sind das schon wieder 2,30 €. Bei den Jackytrinkern, die ich habe, geht das einfch nicht. Ich habe übrigens eine Anzahlung von 150,00 € geleistet und der Raum kostet 270,00 €. Wie kündige ich, und bekomme ich mein Geld wieder. Die Hochzeit ist in vier Monaten

Übrigens hab eich den Vertrag vor einer Woche unterzeichnet. Geht da nicht das zwei Wochen Rücktrittsrecht???
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superschnecki
Diamant-User


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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 10:31:55

Zählt das Widerrufsrecht nicht nur bei Haustürgeschäften?

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 28/04/2008 10:32:06 Uhr

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redfairy
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 11:32:55

Ui, das ist ne blöde Situation. Ich würde auf jeden Fall SOFORT kündigen, denn das mit den zwei Wochen Rücktrittsrecht kann ich mir gut vorstellen.
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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katrin_fr
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 11:37:01

Blöde Situation. Ich habe gerade mal gegoogelt. Bei Mietverträgen für Wohnungen gilt das 14 tägige Widerrufsrecht nicht. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das bei einem Mietvertrag für Locations anders ist.

Aber wenn das erst vor einer Woche ist, würde ich da SCHNELLST Möglich anrufen, damit die noch einen "Nachmieter" bekommen können! Vielleicht mussten die in der einen Woche schon welche absagen...

Ich drück Dir die Daumen!
Cloud7
Diamant-User



Beigetreten: 22/08/2007 13:00:47
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Aw:HILFE, Saal kündigen




28/04/2008 13:23:41

Rücktrittsrecht gilt nur, wenn z.B. ein Vertreter auf Dich zukommt (typisches Beispiel Staubsaugervertreter) und Dir was "aufschwatzt". Wenn Du aber aus "Eigeninitiative" wohin gehst und einen Vertrag unterschreibst dann gilt das normalerweise nicht.

Ich würde es in diesem Fall auch auf die freundliche Tour probieren, und Deinen Vermieter bitten, dich aus dem Vertrag zu lassen. Läßt er dies nicht zu, und verlangt von Dir die volle Miete (+ eventuell Schadenersatz für nicht erbrachten Getränkeumsatz - keine Ahnung ob das dann rechtens wäre oder nicht), dann würde ich eines an dem Tag von nem Bekannten überprüfen lassen: findet wirklich keine Feier in dem Raum statt??? Denn doppelt Miete abkassieren darf er auf keinen Fall...

Ich drück Dir die Daumen, dass sich das noch gut regelt, geb uns Bescheid!!!

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