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anjigma
Newcomer



Beigetreten: 13/10/2014 19:42:08
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DJ kündigen?




08/04/2015 18:26:33

Hallo zusammen!

Wir haben gerade ein kleines Problem. Wir heiraten bald (Ende Juni) und haben schon vor Monaten den DJ festgemacht. Er macht das nebenberuflich, aber das ist ja bei den meisten DJs der Fall. Er ist jetzt auch nicht ein großer Name, ist eher jung (ich glaube so Anfang 30); gefunden haben wir ihn übers Internet. Am Telefon/Mail schien er echt nett und wir haben auch einen Vertrag unterschrieben.

Wir haben schon beim Telefonat festgemacht, dass wir uns 2-3 Monate vorher mal treffen und genaueres besprechen wg. der Feier. Jetzt haben wir ihn kontaktiert und er führt sich auf wie sonstwas. Wir haben ihm (obwohl wir auch selbst beide Vollzeit bzw. sogar Schicht arbeiten) 11 Termine in den nächsten 6 Wochen via Doodle vorgeschlagen und dass wir zu ihm fahren, aber er hat ja null Zeit. Überhaupt kann er dauernd nicht, weil da ja die Familie vorgeht, d.h. an Feiertagen, selbst mal abends für eine halbe Stunde, kann er partout nicht. Selbst mal für 20min skypen geht ja garnicht, weil er ja so mega-mäßig beschäftigt ist. Hallo??!!?? Sowas hatten wir mir unseren anderen Dienstleistern nicht.

Ich habe mit ihm deshalb telefoniert und ihn gefragt, ob er das Wort "Dienstleister" nicht richtig verstanden hat. Da hat er dann ziemlich ruppig gemeint, dass sich bei ihm sonst noch kein Paar so aufgeführt hat. Und überhaupt kam dann plötzlich auf, dass er auch nicht mit unserer Playlist arbeiten kann/will, weil ihm da ja zuviel vorgeschrieben wird. DAS habe ich ihm aber explizit im Telefonat gefragt, ob es für ihn ok ist, dass wir während dem Partyteil unsere eigene Musik (die wirklich bunt gemischt ist; also nicht nur Metal oder Hiphop oder so) ihm geben und er entscheidet dann, ok, jetzt ein langsames, jetzt ein altes Lied usw. Davor beim Essen geben wir ihm ja keine Musik vor.

Kurzum: die Stimmung und das Verhältnis ist echt angeknackst und er sieht null ein, dass er auf uns eingehen sollte. Wir rennen ihm nur hinterher und fühlen uns echt ziemlich verar***t.

Am liebsten würde ich mir im Moment einfach einen anderen DJ holen. Ich habe einfach keine Lust, dass er, mit dem wir im Moment im Streit sind, bei unserer Hochzeit auflegt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man merken wird, dass er keinen Bock hat, (und er kann uns auch schön die Feier versauen, wenn er einfach andere Musik spielt...) und auch herrscht eine verpestete Stimmung zwischen uns.
Im Vertrag steht nichts wg. Rücktritt, also heißt das automatisch, dass wir nur zurücktreten können, indem wir ihn bezahlen wg. Rücktritts-/Schadensersatzforderungen.

Ich weiß gerade auch nicht mehr ein noch aus. Klar würde ich das gerne regeln, indem wir einfach miteinander reden, aber er hat einfach eine ganz andere Auffassung von Dienstleistung als wir und ich glaube nicht, dass sich die Worte, die zwischen uns gefallen ist, mal so aus der Welt schaffen lassen. Er ist echt angepisst, weil wir nicht auf ihn und seine Familie Rücksicht nehmen und wir haben besseres zu tun, als unseren DJ hinterherzurennen. Professionell kann er das anscheinend nicht angehen.

Wisst ihr vielleicht noch eine Möglichkeit, wie wir aus der Sache bzw. dem Vertrag rauskommen oder habt sowas selbst mal erlebt?
Über Hilfe wäre ich wirklich wirklich dankbar!
Sunny08/15
Diamant-User



Beigetreten: 09/01/2015 15:04:33
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Aw:DJ kündigen?




08/04/2015 19:21:39

Hallo anjigma,

oh je, das klingt ja echt gruselig. Auf den DJ hätte ich auch keine Lust mehr, da weiß man ja gar nicht, was einem auf der Hochzeit erwartet.
Mit dem Vertrag ist das schwierig. Habt ihr gar nichts bzgl. Kündigung/Rücktritt oder ähnliches drin stehen?
Grundsätzlich ist der Vertrag: Er legt auf eurer Hochzeit auf und ihr bezahlt ihn. Also sind noch keine Leistungspflichten verletzt worden. Das Vorgespräch bzw. die Playlist werden wohl im Vertrag nicht erwähnt werden, nehme ich an.

Ich würde an eurer Stelle ihm schreiben. Sachlich die Tatsachen aufzählen, warum ihr an einer Zusammenarbeit nicht mehr interessiert seid und ihr den Vertrag aufheben wollt.
Habt ihr schon eine Anzahlung nicht gemacht? Wenn es ganz hart auf hart kommt, dann müsstet ihr ihn bezahlen und einen anderen zusätzlich engagieren, aber das will ja keiner. Ihr könntet natürlich auch den Vertrag "kündigen" und ihm sagen, dass er nicht kommen muss und ihn dann nicht bezahlen. Ob er deswegen zum Anwalt rennt... aber wenn ja, müsstet ihr die Kosten auch noch tragen.
Also juristisch gesehen habt ihr im Moment keine Chancen. Ihr müsst irgendwie den menschlichen Weg suchen und finden.

Ich drück euch die Daumen!


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Lilly88
Diamant-User



Beigetreten: 19/01/2014 10:24:44
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Aw:DJ kündigen?




08/04/2015 20:04:55

Hi,
also das klingt echt nicht schön, kann verstehen dass ihr auf den DJ keine Lust mehr habt.
Das mit dem Vertrag ist natürlich schwierig, habt ihr vielleicht eine Rechtschutzversicherung, bei der ihr euch einfach mal kostenlos erkundigen könnt?
Ansonsten würde ich es wohl wie Sunny08/15 schreibt, machen und hoffen, dass der DJ froh ist, wenn ihr und eure Hochzeit vom Tisch seid und ihr euch so und möglichst ohne Kosten für euch, einigen könnt.

Ich drück die Daumen, dass ihr eine gute Lösung findet!
Danish Dynamite
Diamant-User



Beigetreten: 24/02/2015 15:12:48
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Aw:DJ kündigen?




09/04/2015 09:37:16

Hej!
Den würde ich definitiv nicht auf meiner Hochzeit haben wollen... Viele Dienstleister können leider nicht damit umgehen, wenn man sie so tituliert, obwohl es ja nicht mal böse gemeint ist.
Wann habt ihr den Vertrag denn unterschrieben? Jeder hat (ob schriftlich vereinbart oder nicht) einen Anspruch auf eine Rücktrittsrecht. Notfalls ins BGB schauen und ihn mit ein paar Paragraphen bombadieren, darauf haben die meisten keine Lust ^^
"§ 326 BGB: (1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht.
(2) Ist der Gläubiger für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder tritt dieser vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist, so behält der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(3) Verlangt der Gläubiger nach § 285 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Diese mindert sich jedoch nach Maßgabe des § 441 Abs. 3 insoweit, als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Wert der geschuldeten Leistung zurückbleibt.
(4) Soweit die nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den §§ 346 bis 348 zurückgefordert werden.
(5) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger zurücktreten; auf den Rücktritt findet § 323 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Fristsetzung entbehrlich ist.
§ 323 BGB: (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2.
der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
3.
im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen."


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Bride2016
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DJ kündigen?




09/04/2015 19:03:28

Ich würde ihn erstmal anrufen und fragen ob man das ganze nicht im beidseitigen Einverständnis Lassen kann. Weder er noch ihr habt Lust aufeinander. Sagt er nein, würde ich ihn schriftlich auffordern, seinen Teil einzuhalten und dieser beinhaltete auch, sich spätestens 2 Monate vor Eheschließung mit euch zusammenzusetzen und alles abzusprechen.

Wenn er sich weigert, würde ich alles nötige veranlassen, damit ihr von Vertrag zurück treten könnt. Da müsstest du halt schauen, was noch fehlt. Ich denke aber, in dem fall könntet ihr das machen, wenn er sich trotz schriftlicher Aufforderung weigert, sich mit euch zu treffen.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 09/04/2015 19:05:06 Uhr

Sunny08/15
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Aw:DJ kündigen?




09/04/2015 19:51:19

Ich kenne den Vertrag nicht. Aber grundsätzlich habt ihr einen Dienstvertrag geschlossen. Seine Leistungspflicht: Auf eurer Hochzeit Musik machen. Eure Leistungspflicht: Entgelt zahlen.
Nur wenn man ein vorheriges Treffen oder das Spielen der Playlist als vertragliche Nebenleistung ansehen kann (was ich verneine), könntet ihr jetzt schon ein Rücktrittsrecht haben. Ansonsten erst dann, wenn er seiner Leistungspflicht nicht nachkommt und das ist nur dann, wenn er auf eurer Hochzeit keine Musik macht und dann ist alles zu spät.

Ansonsten könnt ihr, wie bereits geschrieben, nur versuchen euch mit ihm einig zu werden.

@ Danish: Für die von dir aufgelisteten §§ liegen die Voraussetzungen nicht vor.

Meine Meinung (ich bin Juristin), aber natürlich keine Gewähr.


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Danish Dynamite
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Aw:DJ kündigen?




10/04/2015 09:40:38

Mist :-/ Ja, dann wohl so versuchen sich einig zu werden. Drück ganz fest die Daumen!


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Die-laura
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Aw:DJ kündigen?




13/04/2015 12:54:22

Steht denn in dem Vertrag etwas zum Ablauf? Also das er euch vorher trifft um die Details zu besprechen?
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DJ kündigen?




13/04/2015 13:30:45

Grundsätzlich zählt es doch auch, wenn man mündlich etwas vereinbart... Gut, schriftlich ist immer besser, seh ich ein. Aber wegen sowas dann einen Prozess anzufangen ist es halt auch nicht wert. Wie schon mehrfach gesagt wurde: am besten sich mit dem Typ einigen, dass man es sein lässt (und natürlich auch schriftlich fixieren).
Die-laura
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Aw:DJ kündigen?




13/04/2015 16:09:10

Hm...naja aber mündlich ist nicht gleich schriftlich :)

Man kann z.B. sagen es wurde mündlich vereinbart, dass man sich 2-3 Monate vor der Hochzeit nochmal zusammen setzt und die Details bespricht. Dies wurde vom DJ nicht erfüllt also möchte man vom Vertrag zurück treten.

Wenn aber der Fotograf dann kommt und sagt man hat aber schriftlich die Beschäftigung zugesagt wird es glaube ich schwieriger da mit den mündlichen Aussagen zu kommen.
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DJ kündigen?




13/04/2015 16:36:40

Aber wem möchte man das sagen? Dem Richter? ^^
Das meine ich halt... Ich hatte wegen einem PWK 2 Jahre lang einen Prozess am Laufen (als Klägerin) und ich sage euch, diese gerichtlichen Angelegenheiten sind echt nervig. Deswegen würde ich es nicht auf sowas ankommen lassen, sondern versuchen, das ganze so aus der Welt zu schaffen.

Es steht und fällt wohl alles mit dem Vertrag und seinem Inhalt. Hoffentlich hat die TE diese Vorabbesprechungen schriftlich fixiert
anjigma
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Aw:DJ kündigen?




14/04/2015 21:54:08

So, hallo ihr alle und schon einmal vielen vielen Dank für die vielen und ausführlichen Antworten!

Leider ist es mit unserem DJ nicht so toll gelaufen. Wir haben es bei einem Telefonat (übrigens auch ewig vorher geplant, weil er ja nie kann...) versucht, wie ihr gesagt habt, aber er meinte nur: Wenn wir den Vertrag kündigen, müssten wir ihn bezahlen. Echt, alles nur noch ein ätzende Stimmung mit dem...

Wir haben uns jedoch bei ein paar Jura-Freunden von uns schlau gemacht, und die meinten, dass der Vertrag lange nicht wasserdicht ist. Leider haben wir das Vorgespräch bzw. die Sache mit der Playlist nicht schriftlich fixiert im Vertrag, sondern nur mündlich...

Wir haben ihm als Kündigung jetzt mal eine halbe Ausarbeitung vonwg. Paragraph hier und Paragraph da um die Ohren gehauen (mein Mann hat da beruflich auch etwas Erfahrung ) Mal schauen, wie er darauf reagiert.

Wenn er zum Anwalt rennt, haben wir auch unsere Rechtsschutz. Die Frage ist, ob er das wirklich tut. Die meisten Leute haben bei der Rechtsschutz einen Eigenanteil von 150 Euro. Die volle Gage (das Ende war ja nur vorraussichtlich d.h. Gage nicht fix) wäre maximal 450 Euro gewesen. Mehrere Gerichtsurteile in dem Fall haben aber ergeben, dass bei Rücktritt 1 Monat vorher (bei uns sind es mehr als 2 Monate) eine Schadensersatzsumme von 15-50% bezahlt werden müsste (wenn der DJ also komplett schuldlos wäre- was er unserer Argumentation nach nicht ist). D.h. er könnte im besten Fall "nur" auf ca. 200 Euro spekulieren. Ob er sich da die Anwaltsgeschichte gibt, ist jetzt echt die Frage. Ich glaube ja nicht. Am Telefon schien es nicht so, als hätte er irgendeine Ahnung; nicht mal, dass es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag handelt.

Wir schauen auf jeden Fall mal.
Es ist einfach echt gerade nervig mit der Sache. Aber wir kriegen das schon irgendwie. Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht!
Aber nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!
dw-juliete
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Beigetreten: 15/04/2015 10:55:39
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Aw:DJ kündigen?




30/04/2015 12:03:04

hallo anjigma,

gibt es schon was neues? bin so neugierig
anjigma
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Aw:DJ kündigen?




01/05/2015 12:07:24

Hi,
Sorry, dass ich jetzt so lange nicht geantwortet habe, aber so "kurz" vor der Hochzeit geht ja doch vieles drunter und drüber.

Die Sache mit dem DJ ist für uns gut ausgegangen- halleluja!
Er hat zwar die Kündigung nicht unterschrieben, aber er meinte bei Whatsapp (also schriftlich), dass es für ihn jetzt gegessen ist und er nicht mehr darauf pocht, bei uns aufzulegen oder einen Schadensersatz zu fordern, d.h. wir sind aus dem Vertrag raus, mussten ihm nichts zahlen und können uns jetzt wieder auf eine Hochzeit OHNE miesepetrigen DJ freuen
Puh, ich bin echt froh, dass das rum ist!
Und: man lernt nie aus. Das nächste Mal überlege ich mir dreimal, was im Vertrag steht und ob ich diesen unterschreibe.

LG
Anjigma
Schokoholic
Diamant-User



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Aw:DJ kündigen?




01/05/2015 18:51:36

Hey, das ist super, dass ihr da rausgekommen seid, anjigma!
Freu mich sehr für euch & wünsche euch wieder viel Freude bei den Vorbereitungen!
Hoffe, ihr findet nen besseren DJ, der eure Wünsche realisiert!

Viele Grüße,
Schoki
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karo78
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Aw:DJ kündigen?




18/07/2015 00:10:06

Wahrscheinlich hat er noch nicht einmal ein Gewerbe angemeldet...aber daran sieht man: lieber etwas mehr Gage bezahlen, dafür aber ein persönliches Vorgespräch führen können, für 350/400€ kann man kaum noch "zusätzliche Dienstleistungen" erwarten...
dw-juliete
Diamant-User



Beigetreten: 15/04/2015 10:55:39
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Aw:DJ kündigen?




20/07/2015 10:46:04

hey

das freut mich aber für euch. ende gut, alles gut

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