29/03/2004 08:17:24
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hatten wir mal eine Diskussion, von wegen, wann man Pässe mit neuem Namen beantragen soll/ kann/ muß.
Da ich ja von meiner netten Standesbeamtin erfahren habe, daß man Ausweispapiere vorher mit der Bestätigung über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung beantragen kann, diese dann aber erst am Tag der Hochzeit (oder später) abholen kann, bin ich also Samstag ins Bürgeramt.
Arrrrgh.... Deutschland, Deine Bürokratie!!! >
"Das machen wir nur, wenn Sie im Anschluß an die Hochzeit unmittelbar verreisen und neue Ausweispapiere benötigen!" Ja, das mach ich... eine Woche nach der Hochzeit geht es in den Honeymoon.... Grummel, motz seitens der netten Beamtin (sie hatte ja eigentlich auch allen Grund, schließlich hab ich sie am heiligen Samstag gestört...) "Wie geht denn das jetzt, auf wann datier ich denn den Reisepaß..."
:o
Lange Rede, kurzer Sinn: am Ende des Gesprächs durfte ich FREUNDLICHERWEISE meinen Reisepaß beantragen, aber AUF GAR KEINEN FALL den Perso. Da würde ich ja mit einem Namen unterschreiben, der noch gar nicht meiner ist! Neee, is klar! Aber auf dem Reisepaß darf ich das dann natürlich schon! So sind sie halt, die Anweisungen vom Chef
Wenn sie meinen, sie müssten mir und sich doppelt Arbeit machen, bitte schön... ich hab ja sonst nicht viel zu tun!
So, genug Dampf abgelassen. Ab jetzt sollte ich mich wieder angenehmeren Themen zuwenden. Ich hoffe, daß Ihr, falls Ihr eher Ausweispapiere beantragen wollt, an kulantere Beamte geratet....
Trotzdem einen schönen Tag
Sunrise