05/04/2008 15:04:43
Hallo zusammen,
wir sind am grübeln, ob wir Skylaternen über Ebay bestellen sollen oder nicht. Es ist eine super Sache!! Wir feiern im Feld bei einem Spanferkelhof. Ich weis halt nicht ob es dafür geeignet ist. Wir heiraten am 08.08.08 und da wird alles relativ trocken sein -> Brandgefahr??!! mmh was meint Ihr?

Unbedingt vor Gebrauch der Himmelslaternen lesen und strikt beachten!
1. Aufstieg nur an geeigneter Stelle (Vermeidung von Brandgefahren)
Das Starten einer (oder mehrerer) Himmelslaterne(n) darf nur dort erfolgen, wo eine Gefährdung von Menschen und/oder brennbaren Gegenständen sicher ausgeschlossen werden kann. Sie sollten die Himmelslaterne unter keinen Umständen in Betrieb nehmen in der Nähe von Objekten mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko, wo der Umgang mit offenem Feuer verboten ist, wie beispielsweise Tankstellen, Gaslagertanks o. ä, ebensowenig in der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden (insbes. Reetdachhäusern) oder in der Nähe von Menschenansammlungen. Die Flamme im Inneren der Himmelslaterne kann sonst unter Umständen erheblichen Schaden anrichten. Halten Sie auch genügend Abstand zu Bäumen (insbes. bei Waldbrandgefahr) und starten Sie die Himmelslaterne am besten auf freiem Feld.
2. Aufstieg nur bei Windstille
Bitte beachten Sie, dass die Himmelslaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 Beaufort (fast windstill) starten darf. Zulässig ist der Aufstieg also nur bei Windstille (Windstärke 0) oder sehr leichtem Wind (Stärke 1 bis. max. 2), da bei stärkerem Wind die Gefahr des Abtreibens und damit eines unkontrollierten Flugs zu groß ist. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Himmelslaterne nur aufsteigen lassen, wenn im Umkreis weder Brandgefahren bestehen noch Hindernisse ersichtlich sind, so dass die Himmelslaterne frei in den Himmel steigen kann. Nur so ist gewährleistet, dass die Laterne unbehindert aufsteigt, solange die Kerze brennt und für Auftrieb sorgt. Sobald die Kerze erlischt, beginnt der Sinkflug der Himmelslaterne. Bei Windstille geht sie unmittelbarer Nähe des Startpunktes zu Boden und kann dort eingesammelt und entsorgt werden.
3. Sonstige Witterungsbedigungen
Verzichten Sie auf einen Aufstieg nach langanhaltender Trockenheit, da dann erhöhte Wald- oder Heubrandgefahr zu besorgen ist. Aber auch bei Regen oder starkem Nebel bzw. sehr hoher Luftfeuchtigkeit ist kein Aufsteigen der Himmelslaterne möglich, da dann das Papier durch die Feuchtigkeit zu schwer für den Aufstieg ist.
4. Entzünden
Vor dem Entzünden des Brennelements stellen Sie sicher, dass die Himmelslaterne in vollem Umfang aufgefaltet wurde und keinen Schaden genommen hat und die Flamme senkrecht, ohne die Außenwände zu berühren, in den Papiersack brennen kann, da sonst die Himmelslaterne selbst in Flammen aufgehen und hierdurch erheblicher Schaden verursacht werden kann. Entzünden Sie die Laternen mit mindestens 2 Personen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Himmelslaternen und die zweite Person zündet den umweltfreundlichen Brennkörper an. Halten Sie nach dem Entzünden die Himmelslaterne in Ihren Händen oder stellen Sie sicher, dass der Untergrund auf dem Sie die Laterne abstellen, nicht brennbar ist.
5. Kein Kinderspielzeug
Halten Sie die Himmelslaterne von Kinderhänden fern und starten Sie eine Himmelslaterne immer nur in Anwesenheit eines Erwachsenen. Kinder sollten nie mit dem Feuer spielen.
6. Besondere Anforderungen nach der Luftverkehrsordnung (LuftVO)
6.1 Bei Start in der Nähe zu einem Flugplatz
In einem Umkreis von
- 1,5km in der Nähe eines Flugplatzes
- 15km-20km in der Nähe eines regionalen Flugplatzes
- 50km in der Nähe eines internationalen Flugplatzes
darf eine Himmelslaterne nicht ohne Sondergenehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) gestartet werden. Bitte informieren Sie sich auch vor dem Aufstieg einer Himmelslaterne, ob sich in Ihrer Nähe ein Flughafen befindet und wenden sich dann an die DFS (Tel. 06103-7071313 oder www.dfs.de).
6.2 Bei sog. Massenaufstieg (ab 10Stk.)
Bei einem Massenaufstieg müssen Sie sich vorher bei der oben genannten Deutschen Flugsicherung GmbH eine Genehmigung erteilen lassen, da Massenaufstiege wie auch bei Luftballons genehmigungspflichtig sind. darüberhinaus empfiehlt sich eine Vorab-Information an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde, damit man dort Bescheid weiß, wenn es zu Meldungen über die "Beobachtung von UFO's" kommt.
6.3 generelle Erlaubnispflicht gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO
Seit neuestem vertritt die Bezirksregierung Düsseldorf die Auffassung, die Laternen seien als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" im Sinne § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO zu bewerten und bedürften daher - anders als einzelne Luftballons - nicht nur in Flughafennähe, sondern überall einer Aufstiegserlaubnis, die jedoch mit Allgemeinverfügung vom 27.11.2007 (öffentlich bekannt gemacht durch Amtsblatt für den Regierungsbezirks Düsseldorf vom 026.12.2007) für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln generell versagt worden ist. Eine Klärung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf steht noch aus. Bis zur dortigen Entscheidung ist das Verbot für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wirksam. Aus anderen Regionen sind uns entsprechende Verbote bislang nicht bekannt. Wir raten jedoch allen Kunden, sich unbedingt bei den für sie örtlich zuständigen Behörden zu erkundigen. Soweit tatsächlich eine Erlaubnispflicht besteht, ist für die rechtzeitige Einholung allein der jeweilige Nutzer der Laternen verantwortlich.
7. Haftung und Versicherungsschutz
Bei sorgfältiger Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung ist bei der Verwendung der Himmelslaternen nach unseren Erfahrungen nicht mit Schäden zu rechnen, da die Laternen aufsteigen, solange die "Antriebskerze" brennt und der Sinkflug erst nach dem Erlöschen der Kerze beginnt. Allerdings ist jeder Umgang mit offenem Feuer mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko verbunden! Für etwaige Schäden durch Fehlgebrauch haftet der Verwender! Daher raten wir dazu, in Ihrem Interesse für einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadensfall zu sorgen. Bei mehreren Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5kg automatisch mitversichert. Im Übrigen gibt es Versicherungen für Flugmodelle. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsfachmann.