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bumblebee.0123
Diamant-User
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An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 08:42:36
Hallo Mädels,
wir haben folgendes Problemchen.
Nach unserem Umzug sind wir als Neukunde zur Telekom und haben DSL 6000 und Telefon als Flatrate gebucht. Nun gut, alles wurde geliefert und es hätte losgehen können. Allerdings können wir aus technischen Gründen nur eine 1000er DSL Leitung empfangen, zudem kommt noch dazu das wir WLan brauchen und dadurch noch mal an Leistung verlieren.
Schlussendlich haben wir von unserer 14-tägigen Widerrufsfrist gebrauch gemacht und gekündigt.
Am Samstag kam nun die Antwort der Telekom. Sinngemäß: Grundsätzlich hätten wir das Recht zu kündigen, da wir aber unseren Anschluss direkt bei einem Telekom-Shop gemacht haben, gilt diese Regel der 14 Tage nicht. Ich bin nun also an die zwei Jahre Vertragsdauer gebunden.
Hallo? Ist das so korrekt? Vertrag ist doch Verrag, egal wo ich den abgeschlossen habe oder?
LG
Silke
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Yknip
Diamant-User
Beigetreten: 04/08/2008 22:16:04
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 16/04/2010 20:00:53 Uhr
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Ranunkelchen
Diamant-User
Beigetreten: 30/12/2008 12:33:25
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 09:06:47
Wir hatten mit einem anderen Anbieter letztes Jahr ein ähnliches Problem und sind nur mit einem Anwalt zu unserem Recht gekommen. Diese Telefonanbieter sind da sehr hartnäckig, wenn es um Verträge auflösen geht. Wir haben es erst allein versucht und wurden immer wieder abgebügelt.
Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, kostet Euch das keinen Cent.
Meine Meinung als Laie sagt auch, ihr seid im Recht. Egal aus welchem Grund, man muß doch immer 14 Tage Rücktrittsrecht haben.
Ich wünsch Euch viel Glück!
LG, Ranunkelchen
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bumblebee.0123
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 09:07:11
Doch wir sind jetzt zu Kabel Deutschland gewechselt, dort haben wir jetzt eine 30.000 er Leitung (funktioniert aber über die Antennendose und nicht über die Telefonbuchse).
Wegen der 1.000er Leitung habe ich bei Telekom auch schon angerufen, aber die weigern sich strikt den Preis zu senken. Mal abgesehen davon, das uns diese Leistung deutlich zu niedrig ist wir brauchen den PC zum Teil auch beruflich.
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bumblebee.0123
Diamant-User
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 09:09:17
Nein, eine Rechtschutzversicherung haben wir noch nicht abgeschlossen, da wir erst seit kurzem wieder in Deutschland sind.  Und soweit ich weiß braucht man mindestens ein Jahr Leerlauf, oder?!
Aber wenn es hart auf hart kommt dann gehe ich trotzdem zum Anwalt.
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Ranunkelchen
Diamant-User
Beigetreten: 30/12/2008 12:33:25
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 09:11:25
Vielleicht lasst ihr Euch sonst nur einmal beraten, ob ihr wirklich im Recht seid und schickt dann einen Brief mit Einschreiben, in dem ihr damit "droht" den Anwalt einzuschalten?
Wir hätten nämlich sonst 2 Verträge paralell bezahlen müssen und darauf würde es ja auch bei Euch hinauslaufen, wenn die Tel*kom Euch nicht rauslässt, oder?
Total ätzend sowas....
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bumblebee.0123
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 09:16:23
ICh gehe heute nochmal zu diesem Shop und frage nach, gleichzeitig geht heute nochmal ein Schreiben (natürlich per Einschreiben, nett aber sachlich) raus.
Sollten diese sich dann immernoch quer stellen dann drohe ich mit einem Anwalt.
Ich dacht eben nur, jmd. würde sich auskennen bzw. seiner Sache sicher sein und mir evtl. einen Pasus aus dem Gesetzbuch geben, welches ich praktisch als Zitat in dieses Schreiben einfügen kann.
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 08/03/2010 09:16:37 Uhr
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00815
Diamant-User
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:00:36
Morgen!
Ich hatte auch mal riesen Probleme aus einem Vertrag mit einer Telefongesellschaft rauszukommen. Leider finde ich die Briefe gerade nicht mehr. Aber ich glaube ich habe folgende § herangezogen:
§ 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
§ 356 BGB
Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
Ich hoffe, dass dir das ein wenig weiter hilft!
Grüße
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bumblebee.0123
Diamant-User
Beigetreten: 17/03/2009 11:38:47
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:02:41
Ah das ist ja super, danke.  Dann werde ich dies mal in meinen Brief einbeziehen.
Vielen lieben Dank.
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00815
Diamant-User
Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:03:06
Ach ja! Wichtig ist, was in den AGBs steht!
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august-braut
Diamant-User
Beigetreten: 11/08/2008 20:05:58
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:08:28
Hallo Lucky,
hiermal meine ganz "theoretische" Einschätzung (bin BWL-Lehrerin):
- das 14-tägige Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, d.h. wenn du über Internet etc. gekauft hast. Da ihr aber über den Shop gekauft hat, gibt es diese Frist nicht und ihr habt grundsätzlich kein Rücktrittsrecht.
- Vom vertrag zurücktreten kann man dann, wenn eine Seite ihre Pflicht nicht erfüllt, das heißt z.b. nicht leistet. In eurem Fall, wäre es ja eigentlich so, da sie die 6000 net liefern können... Allerdings steht ja schon im Vertrag drin: max 6000, d.h. da haben sie sich eigentlich schon abgesichert.
- aus eigener ERfahrung (hab dort ein halbes Jahr Praktikum gemacht) kann ich dir sagen, dass man mit den Verträgen sozusagen das höchstmögliche bekommt, ist in eurem Fall "nur" das 1000, egal für was man bezahlt.
D.h. das allein ist kein Rücktrittsgrund.
Ich würde es wirklich über die Kulanz versuchen, dass ihr es geschäftlich braucht und sonst in eurer geschäftlichen Tätigkeit eingeschränkt seid....
Viel Glück!
LG august-braut
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bumblebee.0123
Diamant-User
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:25:05
@august-braut
Danke für die Info, aber das ist doch blöd.
Warum habe ich bei sog. Fernabsatzverträgen eine Widerrufsfrist und so nicht? Verstehe ich nicht.
Mal schauen wie das Ganze dann noch weitergeht.
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august-braut
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Beigetreten: 11/08/2008 20:05:58
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:30:04
Die Widerrufsfrist ist dehalb, weil du im internet kaufst und damit ein gewisses Risiko eingehst.
Stell dir vor du kaufst ein Pulli, dann wird's einfacher  .
Im Laden kannst du den anfassen, anschauen, das geht über's Internet nicht.
Also wird der Verbraucher hier geschützt und der Gesetzgeber räumt in dem Bereich Sonderrechte ein.
Das mit der 14-tägigen Rückgabefrist ist ein absolutes Märchen, das aber glaub ich bei fast 50% der Bevölkerung exisitert.
Viele Unternehmen bieten es als kulanz an (ganz oft, bei Klamotten-Läden), aber gesetzliche Pflicht ist es leider nicht....
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Verheiratet seit 15.08.2009
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bumblebee.0123
Diamant-User
Beigetreten: 17/03/2009 11:38:47
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:33:45
Achso ok, aber selbst dieser Typ aus dem Shop meinte ich hätte dieses Sonderkündigungsrecht.
Aber ok, da weiss wahrscheinlich A nicht was B tut etc.
Das Beispiel mit dem Pulli verstehe ich  , aber bei dem Vertragsabschluss im Laden, konnte mir ja keiner sagen dass wir nur eine 100er Leitung reinbekommen. Das wurde mir dann erst nach der Installation bei der Aktivierung mitgeteilt.
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august-braut
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Beigetreten: 11/08/2008 20:05:58
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:38:13
Die haben das vorher net geprüft??
Wir haben das damals für jeden Kunden geprüft, BEVOR wir den Vertrag abgeschlossen haben...
Die Prüfung ist glaub ich net 100% sicher, aber zwischen 1000er und 6000er ist ja nen riesen Unterschied!!
Wünsch dir viel Glück und hartnäckig bleiben*g*!
LG august-braut
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Verheiratet seit 15.08.2009
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adios
Diamant-User
Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
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Aw:An die Rechtsbegabten von uns (Problem mit Tele*om)
08/03/2010 10:38:20
Stimmt, ich kenn das auch so wie august-braut das beschreibt. Dass man grundsätzlich ein Wiederrufsrecht hat ist Irrglaube, gesetztlich hat man das nur wenn die Ware fehlerhaft ist.
Dass die meisten Unternehmen das anbieten, oft sogar 1 Monat oder länger, ist reine Kulanz. Manche Unternehmen schließen es auch gleich aus oder für bestimmte Produkte, z.B. kann man bei Karstadt die Abendkleider nicht zurückgeben. Rechtens ist das also.
Und das mit dem "maximal" war vor einer Weile auch groß in den Medien, da wurde eben getestet dass man das in den seltensten Fällen wirklich hat. Haben wir auch nicht, aber ich glaube da ist nichts zu machen.
Wie dem auch sei, ich verstehe dass es super ärgerlich ist, aber ich glaube nicht dass man da sehr viel machen kann. Außer eben auf Kulanz zu hoffen.
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