25/04/2008 19:30:22
Schaut mal, was ich gefunden habe:
Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein?
Anlass Recht auf Sonderurlaub?
Arztbesuch Nur wenn der Arztbesuch unaufschiebbar ist (z.B. wegen akuter Beschwerden) oder kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Für Arztbesuche während der Gleitzeit brauchen Sie keine Zeitgutschrift zu geben (LAG Köln, 10.2.1993, 8 Sa 984/92)
Behördengänge Umstritten
Ehrenamtliche Tätigkeiten In der Regel nein , Ausnahme: Katastropheneinsatz bei THW oder freiwilliger Feuerwehr.
Tipp: Sie können sich die Kosten vom THW bzw. der Gemeinde erstatten lassen.
Familiäre Ereignisse (außergewöhnliche) Ja , Beispiele: eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahen Angehörigen
Führerscheinprüfung,
TÜV-Untersuchung Umstritten, eher nein , da es um den privaten Lebensbereich des Mitarbeiters geht
Gerichtstermine Nein bei Terminen in eigener Sache.
Ja bei Zeugenaussagen und Tätigkeit als Schöffe
Kinderbetreuung wegen
Erkrankung des Kindes Ja , insbesondere wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist und keine andere im Haushalt lebende Betreuungsperson verfügbar ist
Umzug Ja , sofern der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist
Untersuchungshaft Nein (LAG Hamm, 5.5.2000, 5 Sa 1170/99)
Verkehrsstörungen (z. B. Stau, Nebel, Streik) Nein
Wegeunfall Ja , nach herrschender Meinung
Und zwar steht Jedem/Jeder von uns
EIN TAG SONDERURLAUB zu!!!