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AUTOR BEITRAG
Nezz
Diamant-User



Beigetreten: 06/11/2008 13:58:13
Beiträge: 693
Standort: Hameln, Niedersachsen
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Brauche eure Hilfe bzgl. Kündigung und Resturlaub




03/01/2013 11:31:47

Auch mal wieder da .

Und hab da gleich mal ein "Problem":

Arbeite zur Zeit noch in einem kleinen Betrieb als Hotelfachfrau. Zum 01.08. trete ich eine neue Stelle an (gehobener öffentlicher Dienst).

Möchte nun meine Kündigung schreiben und brauche da mal ein bisschen Hilfestellung.

1. Eigentlich habe ich noch Urlaubsanspruch aus der Elternzeit (habe meine Chefin öfter, auch schon während der Elternzeit, darauf angesprochen, habe ihn aber bisher nicht bekommen, angeblich stände mir da kein Urlaub zu, bin mir aber ziemlich sicher, dass das nicht so ist).
Hat da jemand den Paragraphen zur Hand???Würde den gerne mit in die Kündigung einbringen.

Hinweis hierzu: Mein Sohn ist am 11.02.2011 geboren, dann ja noch 6 Wochen Mutterschutz und direkt im Anschluss Elternzeit bis zum 11.02.2012. Mein erster Arbeitstag war der 12.02.2012. Habe 25 Urlaubstage pro Jahr. Hier rechne ich ab dem 1. Tag Elternzeit???
Ach so vor der Geburt hatte ich Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes.

2. Dazu kommt dann ja noch der Urlaub von 2012 (habe noch keinen genommen) und anteilig für 2013.

3. Kann ich in der Kündigung schreiben, wann ich meinen Resturlaub nehmen möchte und muss sich der Arbeitgeber daran halten? Möchte den Resturlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen.

Danke schon mal für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Nezz


Verkaufspixum






Die Frau Baer
Diamant-User



Beigetreten: 16/10/2008 17:00:53
Beiträge: 1429
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Aw:Brauche eure Hilfe bzgl. Kündigung und Resturlaub




03/01/2013 13:05:42

In der Elternzeit hast du keinen Urlaubsanspruch, aber aus der Zeit des BV und Mutterschutzes! Allerdings weis ich nicht bis wann du den geltend gemacht haben müsstest. Bzw. ob der verfallen kann wenn du ihn nicht direkt nacht Arbeitsantritt einforderst. Bist du bei FB? Frag doch mal Annatiger, die kennt sich da am besten aus soweit ich weis!
LG Frau Bär

verliebt seit 09.05.07
verlobt seit 02.05.08
standesamtlich Trauung am 09.05.09
kirchliche Trauung am 05.09.09


Nezz
Diamant-User



Beigetreten: 06/11/2008 13:58:13
Beiträge: 693
Standort: Hameln, Niedersachsen
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Aw:Brauche eure Hilfe bzgl. Kündigung und Resturlaub




03/01/2013 15:17:49

Das hat mir schon weitergeholfen. Der Urlaubsanspruch aus Mutterschutz kann nicht verfallen. Wollte den ja gleich im Anschluss an die Elternzeit nehmen, aber wie oben schon geschrieben, hat meine Chefin da so komisch reagiert.

Hab die Kündigung jetzt so formuliert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein mit Ihnen geschlossenes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.07.2013.

Es besteht noch folgender Urlaubsanspruch:

- 8 Tage aus 2011, entstanden während meiner Mutterschutzzeit und anteilig Elternzeitmonat April 2011 (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 17, Absatz 2)

- 23 Tage anteilig aus 2012

- sowie 14,5 Tage anteilig aus 2013

Die Urlaubstage von 2012 beantrage ich für die Zeit vom 11.02.2013 bis zum 15.03.2013.

Die Urlaubstage aus 2011 sowie den anteiligen Urlaubsanspruch aus 2013 möchte ich zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen, wodurch sich der 27.06.13 als mein letzter Arbeitstag ergibt.

Die Zusendung meiner Arbeitspapiere sowie eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erbitte ich an die oben aufgeführte Anschrift.

Ich bedanke mich für die erfolgreiche, stets angenehme Zusammenarbeit und das mir von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Betrieb auch für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Diese Mitteilung wurde 3 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 04/01/2013 22:15:30 Uhr

Liebe Grüße
Nezz


Verkaufspixum






ex-trauzeugin
Diamant-User



Beigetreten: 26/06/2008 01:09:46
Beiträge: 1239
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Aw:Brauche eure Hilfe bzgl. Kündigung und Resturlaub




03/01/2013 22:41:19

Zu der Frage, was dir zusteht oder nicht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber zwei kleine Anmerkungen zu den Formulierungen in deiner Kündigung:

- du beantragst keinen Urlaubsanspruch, der besteht oder besteht nicht. Also besser "es besteht noch folgender Urlaubsanspruch...", und dann aufführen, wie sich dieser zusammensetzt (wie du es schon geschrieben hast).

- wann dir dieser zustehende Urlaub gewährt wird widerum, das beantragst du. Hier einfach mitzuteilen, wann du den nimmst, klingt für mich nicht richtig.

Dabei ist noch ein Unterschied: einen Resturlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, ist ja ganz normale und meistens von beiden Seiten begrüßte Praxis (trotzdem ist eine Formulierung wie "ich möchte die restlichen Tage von ... bis... nehmen" schon höflicher).
Die Zeit von Febr. bis März hingegen sollte meinerMeinung korrekterweise *beantragt* und ggf. mit den Urlaubsplänen der Kollegen und andere Betriebsinteressen abgestimmt werden.
Nezz
Diamant-User



Beigetreten: 06/11/2008 13:58:13
Beiträge: 693
Standort: Hameln, Niedersachsen
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Aw:Brauche eure Hilfe bzgl. Kündigung und Resturlaub




04/01/2013 22:12:39

So,
hab es nochmal geändert.

ggf. mit den Urlaubsplänen der Kollegen und andere Betriebsinteressen abgestimmt werden.


Welche anderen Kollegen ? Bin die einzige Festangestellte und arbeite sonst nur mit Aushilfen zusammen. Die letzten 3,5 Jahre habe ich meine Urlaubswünsche immer hinten angestellt und auf die Aushilfen Rücksicht genommen. Das wurde mir immer mit einem Tritt in den Allerwertesten gedankt. Jetzt bin ich mal an der Reihe! Bin ja schon so fair und gebe meine Kündigung jetzt im Januar schon ab, so dass meine Chefin noch vor Saisonbeginn genug Zeit hat neue Leute zu finden und einzustellen.
Liebe Grüße
Nezz


Verkaufspixum







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