03/01/2013 11:31:47
Auch mal wieder da

Und hab da gleich mal ein "Problem":
Arbeite zur Zeit noch in einem kleinen Betrieb als Hotelfachfrau. Zum 01.08. trete ich eine neue Stelle an (gehobener öffentlicher Dienst).
Möchte nun meine Kündigung schreiben und brauche da mal ein bisschen Hilfestellung.
1. Eigentlich habe ich noch Urlaubsanspruch aus der Elternzeit (habe meine Chefin öfter, auch schon während der Elternzeit, darauf angesprochen, habe ihn aber bisher nicht bekommen, angeblich stände mir da kein Urlaub zu, bin mir aber ziemlich sicher, dass das nicht so ist).
Hat da jemand den Paragraphen zur Hand???Würde den gerne mit in die Kündigung einbringen.
Hinweis hierzu: Mein Sohn ist am 11.02.2011 geboren, dann ja noch 6 Wochen Mutterschutz und direkt im Anschluss Elternzeit bis zum 11.02.2012. Mein erster Arbeitstag war der 12.02.2012. Habe 25 Urlaubstage pro Jahr. Hier rechne ich ab dem 1. Tag Elternzeit???
Ach so vor der Geburt hatte ich Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes.
2. Dazu kommt dann ja noch der Urlaub von 2012 (habe noch keinen genommen) und anteilig für 2013.
3. Kann ich in der Kündigung schreiben, wann ich meinen Resturlaub nehmen möchte und muss sich der Arbeitgeber daran halten? Möchte den Resturlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen.
Danke schon mal für eure Hilfe.