12/09/2011 08:07:16
Hallo Mädels,
die Wörter "Progressionsvorbehalt" und "Doppelbesteuerung" beschäftigen mich/uns schon seit letzter Woche - dumm nur unser Termin beim Steuerberater ist erst am Mittwoch.
Folgende Geschichte hierzu:
Mein Mann und ich sind 2008 in die Schweiz umgezogen, Ende 2009 bin ich zuerst zurückgezogen und mein Mann kam Mitte 2010 wieder zurück.
Da wir seither die Lohnsteuerklassen III/V haben mussten wir also für 2010 die Steuer abgeben.
Das Finanzamt wollte als Nachweis für das fehlende halbe Jahr meines Mannes den Lohnausweis aus der Schweiz für 2010 - und jetzt der Schock: Wir müssen die Einkünfte aus der Schweiz doppelt versteuern da diese dem "Progressionsvorbehalt" unterliegen.
Jetzt kenne ich mich mit dem ganzen Zeug nun mal gar nicht aus (die Erklärungen bei Wikipedia haben auch nicht viel zur Aufklärung beigetragen), deswegen auch der Termin am Mittwoch.
Aber vielleicht kann mir jemand die Frage schonmal vorab beantworten ob die Einkünfte aus der Schweiz ebenfalls in Deutschland nochmals voll besteuert werden?
Ich sags euch, schon allein die Vorstellung hier eine enorme Nachzahlung zu leisten hat uns das ganze Wochenende vermiest.
LG
Silke