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AUTOR BEITRAG
bumblebee.0123
Diamant-User



Beigetreten: 17/03/2009 11:38:47
Beiträge: 1559
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Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




12/09/2011 08:07:16

Hallo Mädels,

die Wörter "Progressionsvorbehalt" und "Doppelbesteuerung" beschäftigen mich/uns schon seit letzter Woche - dumm nur unser Termin beim Steuerberater ist erst am Mittwoch.

Folgende Geschichte hierzu:
Mein Mann und ich sind 2008 in die Schweiz umgezogen, Ende 2009 bin ich zuerst zurückgezogen und mein Mann kam Mitte 2010 wieder zurück.

Da wir seither die Lohnsteuerklassen III/V haben mussten wir also für 2010 die Steuer abgeben.
Das Finanzamt wollte als Nachweis für das fehlende halbe Jahr meines Mannes den Lohnausweis aus der Schweiz für 2010 - und jetzt der Schock: Wir müssen die Einkünfte aus der Schweiz doppelt versteuern da diese dem "Progressionsvorbehalt" unterliegen.

Jetzt kenne ich mich mit dem ganzen Zeug nun mal gar nicht aus (die Erklärungen bei Wikipedia haben auch nicht viel zur Aufklärung beigetragen), deswegen auch der Termin am Mittwoch.
Aber vielleicht kann mir jemand die Frage schonmal vorab beantworten ob die Einkünfte aus der Schweiz ebenfalls in Deutschland nochmals voll besteuert werden?

Ich sags euch, schon allein die Vorstellung hier eine enorme Nachzahlung zu leisten hat uns das ganze Wochenende vermiest.

LG
Silke
Nalah
Diamant-User



Beigetreten: 21/09/2009 07:26:21
Beiträge: 11634
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Aw:Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




12/09/2011 08:53:03

Huhu Silke,

ich kenn mich da ehrlich gesagt auch null aus (eher besteige ich den Mount Everst, als dass ich jemals das deutsche Steuerrecht verstehen werde). Aber schau mal, vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article5510731.html
00815
Diamant-User



Beigetreten: 10/12/2009 14:41:54
Beiträge: 3634
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Aw:Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




12/09/2011 08:58:48

Mein Vater hat zwei Jahre im Ausland gearbeitet. Er ist Steuerklasse III und meine Mutter V. Die haben getrennt veranlagt. Und irgendwie hat sich alles ausgeglichen! Ich weiß nur, dass der Schock am Anfang auch SEHR groß war, dann zum Steuerberater und danach war die Welt wieder in Ordnung...
bumblebee.0123
Diamant-User



Beigetreten: 17/03/2009 11:38:47
Beiträge: 1559
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Aw:Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




12/09/2011 16:32:11

@nalah
Vielen lieben Dank für deinen Link, leider hilft der mir auch nicht recht weiter Aber trotzdem vielen Dank.

@kamiloquai:
Dann hoffe ich mal das es bei uns morgen ebenfalls so läuft.
herbstbraut
Diamant-User



Beigetreten: 03/06/2008 22:49:40
Beiträge: 861
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Aw:Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




12/09/2011 22:00:28

Hallo Lucky,

da ich auch letztes Jahr aus dem Ausland zurückgekehrt bin, ist meine Erfahrung auf dem Gebiet noch ganz frisch

ALSO...es ist leider so, dass die ausländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Zum Glück gibt es aber ein Doppelbesteuerungsambkommen mit der Schweiz, dass heisst, Ihr zahlt nicht doppelt Steuern, sondern "nur" die Progression.

Das bedeutet, die Schweizer Einkünfte für 2010 Deines Mannes werden auf das Familieneinkommen in Deutschland gerechnet. Nach Abzug von Werbungskosten, etc. ergibt sich dann ein zu versteuerndes Einkommen. Der entsprechende Steuersatz für dieses Einkommen wird dann auf das Deutsche Einkommen gerechnet.

Also, mal ganz vereinfach (ohne Berücksichtigung von Werbungskosten, etc.) angenommen, die Schweizer Einkünfte 2010 betragen 40k €, das deutsche Familieneinkommen 60k €.
Die 60k € unterliegen normalerweise einem Steuersatz von 20 %, also 12k € Steuern. (alle Zahlen fiktiv).

Der Steuersatz für die 100k € (=60+40) sei 25%.
Dies entspräche also einer Steuerlast von 25k €.
Da Ihr aber ja nur den Progressionsvorbehalt versteuern müsst, werden beim Progressionsvorbehalt 40% Steuersatz auf die 60k € Einkommen angerechnet, wären also eine Steuerlast von 15k € --> Der Progressionsvorbehalt entspräche somit 3k €.


ABER ganz wichtig: Ihr könnt auch das "fiktive" Einkommen durch Ansetzen von Werbungskosten (auch, wenn diese möglicherweise in der Schweiz nicht anerkannt würden, wie KM Pauschale für den Arbeitsweg, etc.) mindern.
Außerdem könnt Ihr vermutlich das erste Halbjahr als Doppelte Haushaltführung ansetzen, sowie Umzugskosten, etc. geltend machen. (Aber das wisst Ihr bestimmt?!?)

Habt Ihr Eure Steuererklärung bei Steuerberater machen lassen? Der hätte das doch in jedem Fall wissen müssen!?

So hoffe, das hilft erst mal weiter.
bumblebee.0123
Diamant-User



Beigetreten: 17/03/2009 11:38:47
Beiträge: 1559
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Aw:Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




13/09/2011 09:36:10

@herbstbraut:

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung - das hat mich schon ein gutes Stückchen weiter gebracht.

Aber eines ist mir noch unklar:
Wie kommst du auf die Summe des Progressionsvorbehaltes von 3k €??

herbstbraut
Diamant-User



Beigetreten: 03/06/2008 22:49:40
Beiträge: 861
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Aw:Steuererklärung "Progressionsvorbehalt"




14/09/2011 22:12:29

Lucky, die 3k € entsprechen der Differenz von 12k € (bei einer "normalen" Versteuerung von 30%) und der Steuerlast bei einem erhöhtem Steuersatz von 40% --> 15k €.

Aber inzwischen hattet Ihr ja auch Eurem Termin beim Steuerberater, der konnte Euch hoffentlich besser weiterhelfen.

Viele Grüße,
Herbstbraut

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