Off Topic im weddix Hochzeitsforum

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AUTOR BEITRAG
tina007
Diamant-User



Beigetreten: 08/12/2009 09:06:21
Beiträge: 676
Standort: Bayern
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Steuerklasse




15/11/2010 07:27:22

Hallihallo!

Ich habe ja vor kurzem geheiratet und muss nun unsere Steuerklassen umschreiben lassen.
Ich weiß nur nicht, was die beste Lösung für uns ist. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

Bis jetzt hatten wir beide Lohnsteuerklasse 1. Unsere Gehälter liegen nicht so weit auseinander (Differenz ca. 200-300 euro). Wir haben bis jetzt noch keine Kinder.

Ich habe mal bei dem Steuerbüro welches meinen Arbeitgeber betreut nachgefragt. Die meinte, dass wir jetzt beide Steuerklasse 4 nehmen sollen, wenn ich Schwanger bin er 5, ich 3 und wenn ich dann in Mutterschutz bin er 3, ich 5.

Was sagt ihr dazu?

Osiris
Diamant-User



Beigetreten: 30/09/2008 08:47:00
Beiträge: 570
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 07:56:50

Hallo Tina,

ich denke du kannst dem Steuerbüro vertrauen -

wir haben auch 4/4 zur Zeit und "fahren" damit auch ganz gut.

LG
Tinker Bell
Diamant-User


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Beigetreten: 02/04/2009 19:46:13
Beiträge: 969
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 08:01:12

Bei geringer Differenz würdde ich auch 4/4 nehmen. Unddas mit dem 3/5 bzw umgekehrt würde ich dann in Falle des Falles nochmal überprüfen. Wirst du Anfang des Jahres schwanger (also geburt Ende des Jahres) kannsttdu zum Beispiel nur einmal wechseln. (1x pro Jahr, soweit ich weiß) Ich wusste es zum Beispiel im Dezember, wollte die kritische Zeit anwarten und dann war schon das neue Jahr. Da nur ein Wechsel im Jahr möglich, haben wir erst nach der Geburt gewechselt. Wie gesagt, rechnerisch ganz nett, aber meist nicht immer durchführbar
schneckerla
Diamant-User



Beigetreten: 01/07/2009 13:10:59
Beiträge: 1271
Standort: Franken
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 08:25:02

Also 4/4 ist die beste Lösung wenn die Gehälter nicht so weit auseinander liegen. Wenn du in Mutterschutz bist dann ist er3/du5 am besten.

Warum allerdings wenn du schwanger bist du3/er5 ist mir nicht so klar. Durch die Schwangerschaft verdienst du doch nicht mehr, oder? Das habe ich heute das erste mal gelesen. Vielleicht kann mir das jemand erklären.
Verkaufspixum
Nordlicht82
Diamant-User



Beigetreten: 17/07/2009 10:52:47
Beiträge: 2060
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 08:35:05

Der Tipp vom Steuerbüro ist genau richtig.

1/1 ist ja eh das gleiche wie 4/4 nur für Verheiratete und wenn du schwanger bist und nicht gleich wieder arbeiten willst, ist es gut, wenn du in der Schwangerschaft in die 3 gehst damit du mehr Elterngeld bekommst, welches nämlich von deinem Netto berechnet wird.

Das was ihr während der Schwangerschaft bei 3/5 monatlich weniger habt, bekommt ihr ja dann über die ESt-Erklärung zurück und wenn du in Elternzeit gehst, geht dein Mann in die 3 und ihr habt wieder monatlich mehr Geld zu Verfügung.

Aber wie schon geschrieben, der Wechsel geht nur einmal jährlich.

Polterabend, Hochzeit und Flitterwochen
*Sonne*
Diamant-User



Beigetreten: 19/10/2009 13:53:48
Beiträge: 676
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 08:35:45

*

Diese Mitteilung wurde 2 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 12/09/2011 20:01:22 Uhr

Glueck02
Gold-User



Beigetreten: 11/04/2010 15:32:20
Beiträge: 72
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 09:24:07

Ja genau so ist das. Momentan ist 4/4 für euch sinnvoll. Allerdings würde ich mir überlegen 3/5 evtl. schon etwas früher wählen, für das Elterngeld werden doch die letzten 12 Monate zugrunde geleget, oder? Wenn du erst wechselst, wenn du schwanger bis, dann hast du ja nur 9 Monate das höhere Nettogehalt. Und wie schon geschrieben wurde: Am Jahresende gleicht sich das alles wieder aus.
Knusperkatze
Gold-User



Beigetreten: 31/07/2009 09:06:14
Beiträge: 58
Standort: Münsterland, NRW
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Aw:Steuerklasse




15/11/2010 09:25:18

Rechne es doch einfach selber aus, das geht auf l*hnspiegel.de (*o) sehr gut und ziemlich genau. Einfach den Brutto-Netto-Rechner bemühen.

Eine 3/5 Regelung lohnt sich meist nur dann, wenn einer der Partner doppelt so viel verdient, sonst bringt es meist gar nix...eher nur Verluste.
Aber das mit dem Elterngeld stimmt, denn es wird immer das Durchschnittseinkommen des letzten gearbeiteten Jahres berechnet.
Verheiratet seit dem 15.05.2009 :o)

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