Off Topic im weddix Hochzeitsforum

Was beschaftigt Sie gerade? In diesem Hochzeits-Forum finden Sie genugend Platz fur alle Beitrage,

Was beschaftigt Sie gerade? In diesem Hochzeits-Forum finden Sie genugend Platz fur alle Beitrage, die nicht in andere Foren hinein passen aber trotzdem dringend diskutiert werden mussen. Fur Klatsch und Tratsch aller Art. Jetzt anmelden und kostenlos registrieren!

... less

Forum-Index » Off Topic
AUTOR BEITRAG
binchen83
Diamant-User



Beigetreten: 26/05/2008 12:33:18
Beiträge: 625
Offline

Veröffentlichungspflicht bei Insolvenz?




27/08/2010 11:24:47

Hallo ihr,

kann mir jemand sagen, ob eine Firma dazu verpflichtet ist, ein eröffnetes Insolvenzverfahren zu veröffentlichen?

Vielen Dank schon mal.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 27/08/2010 11:39:35 Uhr

lg das binchen




Nezz
Diamant-User



Beigetreten: 06/11/2008 13:58:13
Beiträge: 693
Standort: Hameln, Niedersachsen
Offline

Aw:Veröffentlichungspflicht bei Insolvenz?




27/08/2010 14:27:56

Das geschieht automatisch durch das jeweilige Amtsgericht/Insolvenzgericht. Da kann man sich auch die Auskünfte über die jeweilige Insolvenz holen.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 27/08/2010 14:28:50 Uhr

Liebe Grüße
Nezz


Verkaufspixum






binchen83
Diamant-User



Beigetreten: 26/05/2008 12:33:18
Beiträge: 625
Offline

Aw:Veröffentlichungspflicht bei Insolvenz?




27/08/2010 14:33:37

Aber muss das gemacht werden, oder kann der Geschäftsführer der bestimmten Firma sagen, dass das nicht gemacht werden soll?

lg das binchen




5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
Offline

Veröffentlichungspflicht bei Insolvenz?




27/08/2010 15:42:56

das macht das Insolvenzgericht automatisch, da kann man sich auch nicht gegen wehren!!!

Es wird dann im Insolvenzgericht in ein öffentliches Insolvenzverzeichnis eingetragen, da kann sich Person x und y drüber informieren, und ggf Forderungen anmelden. Meist gilt ja nach Eröffnung der Inso eine Frist zur Forderungsanmeldung, aber selbst wenn die abgelaufen ist kann man nachmelden, kostet dann 15 Euro.

binchen83
Diamant-User



Beigetreten: 26/05/2008 12:33:18
Beiträge: 625
Offline

Aw:Veröffentlichungspflicht bei Insolvenz?




27/08/2010 15:59:41

Alles klar, vielen lieben Dank.

Weißt du auch zufällig, wie lange das dauert, bis sowas eingetragen ist?
lg das binchen




Ringtauscher
Silber-User



Beigetreten: 11/04/2010 20:54:24
Beiträge: 27
Standort: Baden-Württemberg
Offline

Aw:Veröffentlichungspflicht bei Insolvenz?




28/08/2010 09:49:46

Hallo!

Insolvenzbeschlüsse werden seit einigen Jahren auch alle zwingend im Internet veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Wenn der Beschluss älter als zwei Wochen ist musst Du bei der Detailsuche noch das Bundesland und das entsprechende Amtsgericht angeben. Achja das Insolvenzgericht lässt sich auf der Internetseite auch leicht herausfinden, rechts oben ist ein Link zur Amtsgerichtssuche.

Falls die Anmeldefrist bereits vorbei ist, würde ich die 15 € Gebühren für den separaten Prüfungstermin nicht bezahlen, bzw. auf die Anmeldung verzichten, außer es handelt sich um eine sehr hohe Forderung. Meist kommt bei Insolvenzverfahren nur eine sehr geringen Quoten heraus (wenn überhaupt), leider.

Gruß
Ringtauscher



edit: Du wolltest noch wissen wie lange es dauert bis die Beschlüsse veröffentlicht werden, das hängt davon ab wie schnell das jeweilige Gericht mit den einstellen ist, aber länger wie ein zwei Tage wird es nicht dauern.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 28/08/2010 09:54:52 Uhr


Forum-Index » Off Topic
 
Ähnliche Beiträge






Forum-Index
»Off Topic