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AUTOR BEITRAG
kleiner Drache
Diamant-User



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Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




14/04/2011 21:17:43

Habe mich endlich an die Anträge gesetzt. Jetzt hänge ich über zwei Dingen, die ich im Internet so nicht herausbekommen konnte. Vielleicht kann jemand helfen.

1. Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Ich habe zwar offiziell ein Arbeitsverhältnis, aber vor der Geburt des 2. Kindes nicht gearbeitet.

2. In den 12 Monaten vor der Geburt des 2. Kindes werde ich (voraussichtlich) Elterngeld bezogen haben. Wird das ins jetzige (ich meinte natürlich ) Elterngeld mitgerechnet oder bekomme ich "nur" 300 Euro?

Danke für eure Hilfe.

Diese Mitteilung wurde 2 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 14/04/2011 21:38:14 Uhr

puschel
Diamant-User



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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




14/04/2011 21:27:41

Ganz genau kann ich es dir leider nicht sagen, aber mir wurde erzählt, wenn du die 12. Monate vor der 2. Elternzeit Erlterngeld bekommst, werden wohl die 12 Monate gezählt, die für die Berechnung des Elterngeldes vom ersten Kind dargelegt hast.
Aber meine Hand möchte ich dafür nicht ins Feuer legen!
Am Besten da anrufen, die könne dir bestimmt am Besten helfen!
Das Geld während des Mutterschutzes bekommst du von der Krankenkasse. Meinst du das?
LG
puschel


Hochzeitsvorbereitungen
Verkaufspixum








kosimo
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




14/04/2011 21:35:09

Huhu!

Gebe jetzt mal mein Halbwissen preis

Wenn Du nicht gearbeitet hast, dann kriegst Du nur den Satz Deiner Krankenkasse (glaub 13 €/Tag) und das für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Die Frage nach der Miteinrechnung in das Kindergeld verstehe ich leider nicht - oder meintest Du Elterngeld?

Wenn Du nicht gearbeitet hast und somit auch kein Gehalt bezogen hast, dann kriegst Du auch nur den Mindestsatz an Elterngeld: das sind die 300 €.

Kindergeld erhälst Du ganz unabhängig für jedes Kind - außer es fällt steuerlich anders besser aus. Dann kriegst Du eine Anrechnung an die Steuerlast (bzw. Dein Mann, wenn gemeinsam veranlagt).

LG
kosimo


kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




14/04/2011 21:42:55

@puschel: Ja, ich meine die 13 Euro während der Schutzfrist, die von der Krankenkasse kommen. Danke.
Bekomme ich die immer, wenn ich ein laufendes Arbeitsverhältnis habe?

@kosimo: Danke auch dir für den Hinweis.
Kindergeld bekomme ich immer, egal ob gearbeitet oder nicht und die Höhe ist auch unabhängig vom Einkommen.

Ich würde mich freuen, wenn die 12 Monate vor Julians Geburt genommen würden. Kann aber leider nicht glauben, dass ich so ein Geschenk vom Staat bekomme.
august-braut
Diamant-User



Beigetreten: 11/08/2008 20:05:58
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




14/04/2011 22:06:50

Wie lange hast du Elterngeld bekommen?

Ich hab es mal so verstanden, dass wenn man das Elterngeld auf 1 Jahr bezieht, dass dann die Zeit vor der Geburt mit rangenommen wird.
Wenn du das Elterngeld auf 24 Monate bezogen, hast, dann sind es nur noch die 300 € Mindestsatz.

Mal als Bsp:

Kind 2 kommt im Mai 2011

Elterngeld Kind 1 ab: Mai 2010
=> Zeit vor der Geburt ist Berechnungszeitraum

Elterngeld Kind 1 ab Mai 2009:
=> 300 €

Elterngeld Kind 1 ab Dez 2009:
=> Jan-Mai werden mit Mindessatz gerechnet, die 7 Moante davor werden von vor der Geburt von Kind 1 genommen...

So hab ich's zumindest verstanden, korrigiert mich, wenn ich falsch bin...
Verheiratet seit 15.08.2009

herbstbraut
Diamant-User



Beigetreten: 03/06/2008 22:49:40
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




14/04/2011 23:38:29

Schau mal hier:

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=14510

Vielleicht hilft es ja weiter?
kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




16/04/2011 14:32:50

Vielen Dank für eure Hinweise. Ich werde jetzt einfach mal die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin bei der KK einreichen. So wie ich es jetzt herausgehört und -gelesen habe, bekomme ich 13 Euro. Werde berichten...

Die restlichen Bescheinigungen fürs Elterngeld kann ich sowieso erst einreichen, wenn die Kleine da ist.

Werde dann berichten.
kosimo
Diamant-User



Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




16/04/2011 16:02:47

Huhu!

Dann berichte uns mal wie es denn gelaufen ist

Grüße

kosimo


kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




21/10/2011 21:42:41

kosimo wrote:Huhu!

Dann berichte uns mal wie es denn gelaufen ist

Grüße

kosimo
Mache ich hiermit.

Ich habe 13 Euro von der Krankenkasse bekommen.

Beim Elterngeld freue ich mich über Geldsegen. Und ich bin offiziell ein "Sozialfall". Wie ihr wisst, habe ich während der 12 Monate vor Annas Geburt für zwei Monate Elterngeld für Julians Geburt bekommen. Also wurde für zwei Monate mein Gehalt vor Julians Geburt hergenommen. Da sich bei der Hochrechnung ergab, dass sich mein "Gehalt" auf nicht mehr als 1000 Euro beläuft, wurden die 67 Prozent schrittweise aufgestockt. In Summe bekomme ich jetzt etwa 600 Euro, also das doppelte, als das mit dem ich gerechnet hatte. Es gibt sie also noch wirklich, die Geschenke vom Staat.
***XXX***
Diamant-User



Beigetreten: 21/01/2010 14:55:28
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




22/10/2011 20:38:06

*

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 20/11/2011 11:43:25 Uhr

*Lina*
Diamant-User



Beigetreten: 18/08/2009 12:54:54
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 16:53:18

Wenn es jemand mal ganz genau verstanden hat, würde ich mich auch über Aufklärung freuen...

Ich habe mal im Netz einen Elterngeldrechner ausprobiert, und der hat mir für das nächste Kind das gleiche Elterngeld wie bei Olivia angegeben + 100 Euro Geschwisterbonus.
Eine Nachbarin, die gerade das 2. Kind bekommen hat (1,5 Jahre auseinander) hat aber gesagt, dass man nur volles EG fürs 2. bekommt, wenn man für das 1. das Geld 1 Jahr bekommen hat, und nicht wie ich auf 2 Jahre aufgeteilt. Das wäre schon doof, weil es ja dann nur 300 Euro gäbe!

Aber 1 weiss ich schon mal: das Elterngeld für Olivia läuft ja bis zu ihrem 2. Geburtstag weiter. Das heisst von Geburt des Krümels (Mai) bis Oktober bekomme ich für 2 Kinder Elterngeld. Danach dann nur noch die 300 + Geschwisterbonus (hoffe ich) bis Mai 2013.



LG, Lina










Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 17:03:32

Ob man sich das Elterngeld auf ein oder 2 Jahre auszahlen lässt ist für die Elterngeldberechnung bei Kind Nummer 2 völlig egal.

Schau mal, in dem Text wird das ganz gut erklärt:


Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt. Man unterscheidet hier zwischen Bezugs- und Auszahlungszeiträumen. Unter Bezugszeitraum versteht man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes diejenigen Lebensmonate, für die ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt eines Kindes werden aber nur Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind übersprungen. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein.

*Lina*
Diamant-User



Beigetreten: 18/08/2009 12:54:54
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 20:47:53

Das wäre ja gar nicht gut. Würde also bedeuten, dass
das neue Elterngeld so berechnet wird:


Oktober 2011 - Mai 2012:
kein Einkommen, nur 2. Hälfte des Elterngeldes für`s 1. Kind - also 8 Monate "leer"

Oktober 2010 - Oktober 2011:
Elterngeld - zählen nicht

Mutterschutz vor Geburt 1. Kind
zählt nicht

4 Monate vor Mutterschutz für 1. Kind:
Einkommen = Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind

Richtig so?





LG, Lina










kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 20:51:23

Ich kann euch leider gar nicht weiterhelfen. Ich freue mich einfach nur, dass ihr mehr bekomme als erwartet.
*Lina*
Diamant-User



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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 20:54:57

So. Hab jetzt nochmal den Elterngeldrechner benutzt.
Und da ist die Anweisung ganz klar:

Frage:
Wie hoch war Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen pro Monat in den letzten 12 Monaten vor der Geburt?

Hinweis: Wenn Sie in dieser Zeit:

Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen
oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben,

ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.

Das heisst also, dass doch mein Einkommen vor der Geburt des 1. Kindes ausschlaggebend ist!

Hier mal der link zum Rechner:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do


LG, Lina










Annatiger
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 21:48:27

Der Rechner fragt dann wohl leider nicht nach Auszahlungs- und Bezugszeitraum.

Lies dir den oberen Absatz nochmal durch, deine Berechnung die du aufgestellt hattest stimmt - leider.

Wenn man keine "Punktlandung" schafft und die Kinder maximal 14 Monate auseinander sind, dann kriegt man nicht mehr das Vollzeit-Einkommen vor der ersten SS angerechnet.
Dafür gibt es dann noch einen Geschwisterbonus obendrauf aber der kann das meistens nicht auffangen.

Kedda
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




23/10/2011 22:04:14

Ich hab das zwar jetzt nicht so ganz verstanden, kenne aber zwei Mädels, die sich eigentlich auch das Elterngeld für Kind 1 auf 2 Jahre auszahlen lassen wollten, dann aber als sie von der weiteren Schwangerschaft im Bezugszeitraum erfahren haben, diese Splittung wieder aufheben lassen weils sonst nicht ganz so günstig ausgegangen wäre.




Fotografenbilder:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3161721
Flitterwochen:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3152152
*Lina*
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




25/10/2011 09:01:39

Aber das würde ja nichts ändern an dem Zeitraum, der seit dem letzten Einkommen vergangen ist. Also ich meine, ich habe im August 2010 das letzte Mal mein Gehalt bekommen, auch wenn ich den Auszahlungszeitraum fürs Elterngeld jetzt ändern würde. Dann wären ja die Monate bis zur Geburt des 2. Babys trotzdem "leer". Ach, ich denke, man muss sich einfach überraschen lassen... Oder auf der Elterngeldstelle anrufen...


LG, Lina










Kedda
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




25/10/2011 12:01:38

Stimmt auch wieder *grübel*




Fotografenbilder:
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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




25/10/2011 16:46:11

*

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 20/11/2011 11:40:06 Uhr

Annatiger
Diamant-User



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Aw:Frage(n) zum Elterngeld bei Geburt eines 2. Kindes




25/10/2011 21:07:45

@Weibi: die 14 Monate beziehen sich darauf, dass man vor der Entbindung mit dem zweiten schon wieder Mutterschutz hat. Und soweit ich weiß, werden diese ja beim Elterngeld nicht berücksichtigt.


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