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AUTOR BEITRAG
Sommerkind78
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Beigetreten: 15/01/2011 11:29:00
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Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 08:45:36

Hallo,
stelle mir gerade folgende Frage:
ist das Baby nach der Geburt automatisch bei mir mitversichert ?
Ich bin in der Elternzeit ja kostenlos weiterversichert richtig?
Mein Mann und ich sind beide ganz normal in der gesetzlichen Krankenversicherung. Oder muss das Baby beim besser verdienenden mitversichert werden? Das wäre in der Elternzeit mein Mann...

Fragen über Fragen ... Hilfe!
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Wunder Nr. 2: vorauss. 12.09.2013

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strangie84
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 08:53:53

Ich hab bei der KK angerufen und nachgefragt. Daraufhin habe ich ein Formular geschickt bekommen "Antrag auf Familienversicherung", das kann man dann vor der Geburt schon ausfüllen und muss es dann nachher nur noch mit Geburtsurkunde hinschicken oder Faxen.
Es ist egal wer wieviel verdient, ich wurde gefragt bei wem und nun wird der kleine bei mir mitversichert!
hoffe ich konnte dir helfen

kugelige grüße =)




Baby 2.0
http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6680550

kleiner Drache
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 11:30:06

Wenn ihr beide bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert seid, könnt ihr euch aussuchen, wo das Kind versichert wird. Oft gibt es im Internet den "Fami-Bogen" zum herunterladen (hab ich bei der aok b. gemacht). Da Anna den gleichen Nachnamen hat wie ich, musste ich nicht mal eine Geburtsurkunde mitschicken.

Zur Info: Wenn einer privat versichert ist und ihr verheiratet seid, gelten andere Vorschriften.
Julchen2010
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 12:45:28

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bietie
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 12:50:32

Bei mir isses wie bei Julchen - bin auch für Infos dankbar
kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 13:16:14

Gelernt ist gelernt.

Also, es gilt § 10 Absatz 3 SGB V.

"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner

Vater des Kindes und mit der Mutter verheiratet

nicht Mitglied einer Krankenkasse ist

nicht Mitglied einer gesetzliche Krankenkasse

und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt

verdient mehr als 4.125,00 Euro/Monat (2011)

und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist."

verdient mehr als die Mutter, die gesetzlich versichert ist

Da ich jetzt davon ausgehe, dass eure Männer auch Vater des Kindes sind und Beamte (leider) nicht zu viel verdienen, würde ich sagen, bei Julchen und bietie ist eine Fami für das Kind möglich.

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 29/06/2011 15:40:20 Uhr

Julchen2010
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 14:47:31

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kleiner Drache
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 15:16:24

Julchen2010 wrote:Zählt bei der Gehaltsfrage das Brutto- oder Nettogehalt? Brutto habe ich mehr, netto mein Mann.
Es zählt das Bruttogehalt. Verdient dein Mann denn mehr als 4.125,00 Euro/Monat?

Julchen2010 wrote:Könnten wir die Kinder denn trotzdem auch mit meinem Mann privat versichern lassen oder ist das überhaupt nicht sinnvoll? Und wie würde das in dem Fall mit der Beihilfe funktionieren?
Mit der Beihilfe kenn wiederum ich mich nicht aus. Aber grundsätzlich kannst du deine Kinder (Zwillinge gell?) versichern, wo du möchtest. Wir empfehlen natürlich immer die gesetzliche Krankenkasse, da keine Gesundheitsprüfung stattfindet und die Familienversicherung kostenlos ist.
Julchen2010
Diamant-User



Beigetreten: 23/02/2009 23:17:29
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 15:36:32

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kleiner Drache
Diamant-User



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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 15:41:56

Wenn der Mann keine 4.125 Euro im Monat verdient, ist eine Familienversicherung immer möglich. Das Gesetz sieht und-Verknüpfungen vor. Sobald einer der Punkte nicht zutrifft (man z. B. nicht verheiratet ist), darfst du den Paragraphen vergessen.
Julchen2010
Diamant-User



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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 15:56:59

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august-braut
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Aw:Krankenversicherung des Babys




29/06/2011 17:20:19

Bei uns ist es genau umgekehrt. Mein Mann ist gesetzlich versichert, ich bin 50% Beihilfe und 50% Debeka.

Da ich, wenn ich wieder voll arbeite definitiv mehr verdiene als mein Mann, werden wir die Kleine von Anfang an privat versichern.
Haben uns jetzt erkundigt und ich kann folgendes weitergeben:

- 80% trägt die Beihilfe, 20% die Debeka
- das Kind wird auf jeden Fall OHNE Gesundheitsprüfung aufgenommen
- es bekommt den gleichen Tarif wie ich
- wir müssen 35 € im Monat zahlen
- der Betrag bleibt fest bist zum 20. (??) Geburtstag

LG august-braut
Verheiratet seit 15.08.2009

kleiner Drache
Diamant-User



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Aw:Krankenversicherung des Babys




30/06/2011 09:56:23

Es kommt wohl auch auf die private Versicherung an. Die Debeka scheint sehr kulant zu sein. Aber da eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung fast unmöglich ist, würde ich mich immer für die gesetzliche entscheiden. Im Alter können bei der Privaten ganz schön hohe Beiträge auf einen zukommen.
august-braut
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Aw:Krankenversicherung des Babys




30/06/2011 11:34:31

@kleiner Drache: darf ich dich als Fachfrau noch was fragen?

Wir haben uns ja schon Gedanken gemacht wegen dem Wechsel...

- ist es nicht so, dass die gesetzliche dann das "Kind" nehmen muss, wenn es z.B. eine Ausbildung anfängt und deshalb aus der privaten mit rausfällt?

- ich verdient mehr als mein Mann. Dementsprechend könnte die gesetzliche von meinem Mann ja sagen, sie versichern das Kind nicht mit, es muss über die Mutter versichert werden. Oder lieg ich da falsch?
Weil wenn das so ist, hab ich Bedenken. Das wäre der Zeitpunkt, wenn ich wieder voll arbeite, also z.B. wenn das Kind 8 Jahre ist. Wenn es dann in eine private muss, dann geht es glaub ich nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung. Und wenn es dann z.B. Asthma oder irgendeine andere Krankheit hätte, würde es gleich höher eingestuft werden oder evtl. gar nicht genommen.
Oder hab ich da ein Denkfehler?

Danke schonmal!
Verheiratet seit 15.08.2009

Julchen2010
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Aw:Krankenversicherung des Babys




30/06/2011 12:42:30

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Prinzesschen09
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Aw:Krankenversicherung des Babys




30/06/2011 12:59:09

Huhu,
bei uns ist es auch so. Mein Mann ist Beamter und zu 50% bei der DKV und 50% Beihilfe.
Wir haben Mats damals auch sofort bei der DKV angemeldet und das auch ohne Gesundheitsprüfung.
Bei uns ist es auch wie bei august-braut,
80% Beihilfe, 20% die DKV und wir zahlen auch was um die 30 €.





kleiner Drache
Diamant-User



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Aw:Krankenversicherung des Babys




30/06/2011 21:12:35

august-braut wrote:ist es nicht so, dass die gesetzliche dann das "Kind" nehmen muss, wenn es z.B. eine Ausbildung anfängt und deshalb aus der privaten mit rausfällt?

Wenn dein Kind der sogenannten "Versicherungspflicht" unterliegt (z. B. mit Beginn einer Ausbildung), dann muss es in die gesetzliche.

august-braut wrote:ich verdiene mehr als mein Mann. Dementsprechend könnte die gesetzliche von meinem Mann ja sagen, sie versichern das Kind nicht mit, es muss über die Mutter versichert werden. Oder lieg ich da falsch?

Wenn du mehr als 4.125,00 Euro/Monat (2011) verdienst und auch mehr als dein Mann, dann MUSS dein Kind in die private. Solange du weniger als 4.125,00 Euro/Monat (2011) verdienst, könnt ihr wählen.
Annatiger
Diamant-User



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Aw:Krankenversicherung des Babys




01/07/2011 23:01:24

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt, ich bin auch in der PKV/Beihilfe und mein Mann in der GKV.

Grundsätzlich ist es für Kinder gut, wenn sie in der PKV/Beihilfe sind. Mein Chef hat seine Kinder im Grundschulalter aus der Familienversicherung genommen, weil die Leistungen für die Kinder in der PKV wesentlich besser waren.

Wenn möglich möchte ich meine Kinder daher auch bei mir in der PKV mitversichern, bis sie irgendwann selber anfangen zu arbeiten/studieren und dann ja automatisch bei mir rausfallen.

@kleiner Drache: wie ist es denn, wenn ich selber in Elternzeit bin- kann ich dann trotzdem mein Kind gleich in die PKV/Beihilfe tun? Oder geht das nur, wenn ich im aktiven Beamtenverhältnis bin (zumindest in Teilzeit)?


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