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AUTOR BEITRAG
Wunschkind09/10
Silber-User



Beigetreten: 28/08/2009 20:41:05
Beiträge: 25
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Nicht neu, nur unter anderem Namen ;-)




28/08/2009 20:43:03

Hi ihr Lieben,

schön mal wieder hier zu sein. Ich kann mich leider nicht outen, weil neue Arbeitsstelle.

Zu meiner Frage:

Mein Mann und ich wollen nun doch nicht unseren Kinderwunsch wegen einer neuen Stelle nach hinten schieben. Nun folgende Frage: Ich habe gelesen, dass man auch während der Probezeit nicht gekündigt werden kann, wenn man schwanger ist. Gleichzeitig habe ich jedoch gelesen, dass aber ab 4 Monate nach der Entbindung gekündigt werden kann. Verstehe ich hier was falsch? Es kann doch nicht sein, oder?

LG

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 28/08/2009 20:43:15 Uhr

Wunschkind09/10
Silber-User



Beigetreten: 28/08/2009 20:41:05
Beiträge: 25
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Aw:Nicht neu, nur unter anderem Namen ;-)




29/08/2009 09:47:13

Ist hier keiner der in der Lage diese Frage zu beantworten?

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 29/08/2009 09:47:37 Uhr

Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
Beiträge: 8521
Standort: Breisgau
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Aw:Nicht neu, nur unter anderem Namen ;-)




29/08/2009 12:16:38

Der Kündigungsschutz besteht ab Feststellung der Schwangerschaft und für die gesamte Zeit in der du in Elternzeit bist (zumindest aber für die Zeit des Mutterschutzes). So hab ich das zumindest im Kopf, aber ganz genau kann ich dir das auch nicht sagen.




Fotografenbilder:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3161721
Flitterwochen:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3152152
Miley
Diamant-User



Beigetreten: 14/10/2008 08:43:21
Beiträge: 1461
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Aw:Nicht neu, nur unter anderem Namen ;-)




29/08/2009 13:37:31

Das mit den 4 Monaten danach ist richtig, aber auch nicht so einfach durchzusetzen vom Arbeitgeber. Er muss es vernünftig begründen. Ein Kind ist keine Begründung.
just*me
Diamant-User



Beigetreten: 21/07/2008 13:32:12
Beiträge: 427
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Aw:Nicht neu, nur unter anderem Namen ;-)




29/08/2009 14:15:42

Ich bin da kein Experte, aber soweit ich weiß hat man nach der Geburt tatsächlich 4 Monate Kündigungsschutz. Heißt also, wenn du nach der Geburt wieder arbeiten gehst, kann dich dein Arbeitgeber - wie Miley schon sagt - mit vernünftiger Begründung fristgerecht kündigen. Wenn du in Elternzeit gehst ist das natürlich hinfällig, dann besteht die gesamte Elternzeit über erstmal Kündigungsschutz.

Meine persönliche Meinung - wenn ein AG seine Angestellten loswerden will, dann schafft er das auch. Die finden ne Begründung, das ist leider immer wieder so. Wenn du z.B. Vollzeit arbeitest und mit Kind gerne Stunden reduzieren möchtest MUSS dein AG dem ja nicht zustimmen...

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