10/11/2009 13:29:06
Wenn ich mich nicht irre, hat der Pate rein rechtlich keinerlei "Anspruch" aufs Kind.
Das Vormundschaftsgericht entscheidet im Sinne des Kindes, d.h. das Kind käme dann vermutlich zu den nächsten Angehörigen (vorausgesetzt natürlich, die wollen es).
Wenn der Pate also kein Verwandter ist, hat er kaum Chancen vormund zu werden.
Allerdings gibt es, glaube ich, eine Art Sorgerechtsverfügung, mit der die Eltern festlegen können, wer sich im zweifelsfall um das Kind kümmern soll.