02/03/2018 21:11:52
Hallo Zinterella
Ich bin selbst Deutsche, lebe in der Schweiz und im April 2017 ist unsere kleine Maus geboren. In der Tat ist es hier etwas komplizierter mit Allem rund um das Thema Schwangerschaft, Muttersein und Arbeiten. Und leider auch nicht so komfortabel wie in Deutschland.
Aber um mal das Wichtigste vorweg zu nehmen: auch hier darf eine schwangere Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. Da braucht Deine Schwester keine Angst zu haben. Ab Bekanntsein der Schwangerschaft gilt der Kündigungsschutz.
Mutterschutz dagegen gibt es hier nicht wirklich. Gearbeitet wird bis zur Geburt oder so lange, wie es eben geht und bis der Arzt einen krankschreibt. Aber so wie in Deutschland mit einem geregelten Mutterschutz sechs Wochen vor ET ist es hier leider nicht. Nach der Geburt hat man 14 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, danach muss man wieder arbeiten gehen oder eben seinen Job aufgeben. Darum geht unsere Maus auch schon seit sie vier Monate alt ist, drei Tage die Woche in die Krippe.
Um einen Krippenplatz sollte man sich auf jeden Fall rechtzeitig kümmern. Je nach Region gibt es ellenlange Wartelisten.
Wenn Du bzw. Deine Schwester noch Fragen hast/hat, gern auch per PN.
Liebe Grüsse und alles Gute für Deine Schwester!