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AUTOR BEITRAG
DeS
Diamant-User



Beigetreten: 09/10/2007 09:07:17
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Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




05/02/2009 13:57:35

Hey Mädels,

wir sind ja gerade mal so am hin und her rechnen, ob wir mit dem Geld hinkommen würden...

Nun habe ich von den Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt) erfahren.

Das ganze Thema verwirrt mich sehr.

Mein Mann und ich habe Momentan Steuerklasse 4/4. Wenn ich in Mutterschutz bin ändern wir es in er 3 / ich 5.

Hat jemand Erfahrung wieviel Steuern mann UNGEFÄHR zurück zahlen muss? Ich habe was von 2000€ gelese

Bin etwas betrübt dadurch

Danke schonmal
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




05/02/2009 14:39:12

gute Frage, nächste Frage! hmm, hast du ein Steuerprogramm? wenn ja gib doch mal anhand der Daten die du für das letzte Jahr hast das Gehalt deines Mannes ein, dazu dann 67% deines Lohnes an Elterngeld und trag es in die für Elterngeld vorgesehene Spalte ein

dann rechnet dir das Programm aus was zu zahlen ist ! würde ich jetzt so machen!

muss sagen ich bereite für die Steuererklärung nur vor und lass es dann vom Steuerberater machen, also kann ich dir gar nicht mal sagen was uns erwartet. Ist ja dies Jahr auch das erste Jahr mit verheiratet, LstKl 3/5 und Elterngeld.

liebe Grüße

Katja
HeikeS.
Diamant-User



Beigetreten: 29/05/2008 12:44:45
Beiträge: 1209
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Aw:Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




05/02/2009 15:39:05

Bist du überhaupt sicher, dass du so einfach im Mutterschutz Steuerklassen wechseln kannst?

Ich habe mal gehört, dass dies ab nem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr geduldet wird o.Ä. Ich bin mir jetzt nicht 100 %ig sicher, aber kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das so einfach geht.
verliebt seit dem 23.03.2005





JGA
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Standesamt
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DeS
Diamant-User



Beigetreten: 09/10/2007 09:07:17
Beiträge: 1006
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Aw:Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




05/02/2009 16:30:18

Hey Heike,

mein Kollege und seine Frau haben auch 4/4 gehabt und haben dann auf er 3 und sie 5 gewechselt. Also geht es auf jeden Fall, ob es da allerdings nen bestimmten Zeitpunkt gibt weiß ich nicht.

Hey Katja,

wir haben noch nie ne Steuererklärung gemacht . Waren damals mal beim Steuerberater, der meinte, dass es sich nicht lohnt, weil wir so einen kurzen Weg zur Arbeit hätten.
Nun hat sich das mit dem KM-Geld ja auch geändert und jetzt würde es sich vielleicht doch lohnen...
Aber leider habe ich weder ein Steuerprogramm, noch Ahnung davon
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Aw:Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




05/02/2009 18:31:01

hallo Svenja

hmm, ich hab erst die Tage gesehen dass es bei Tch*bo so ein Programm für um die 15 Euro gibt, vielleicht lohnt sich die Ausgabe ja ich hab letztens in der Buchhandlung eins mitgenommen für 10 Euro, das rechnet dir halt gleich aus was du zurückbekommst, was du für eine Veranlagung wählen solltest um am Besten wegzukommen.

also ich hab unsere Daten noch nicht ganz eingegeben, aber OHNE angabe des Elterngeldes würden wir ca 150 mehr zurückbekommen an Steuern. Sprich bei uns machts ca 150 Euro aus. aber wie gesagt ich hab noch nicht alles eingetragen, aber generell haben wir sehr hohe Werbungskosten, Betreuungskosten etc. also schon etwas mehr was steuererleichternd ist als bein euch denke ich mal!

wie gesagt ich hab noch nicht gehört dass es wirklich sooo viel ausmacht, aber du bringst mich grad auf ne Idee, ich versuch mal morgen ne Freundin anzurufen, die müsste sich da auskennen! wenn ich was weiß, sag ich bescheid

DeS
Diamant-User



Beigetreten: 09/10/2007 09:07:17
Beiträge: 1006
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Aw:Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




05/02/2009 18:36:34

Danke Süße, ds ist lieb von dir
Alexxis79
Diamant-User



Beigetreten: 27/03/2007 19:29:58
Beiträge: 329
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Aw:Steuernachzahlung durch Elterngeld (Progressionsvorbehalt)




08/02/2009 09:36:14

So ,ich habe gestern abend mal unsere Steuererklärung gemacht und kann nur soviel sagen:
Ich werde warten, bis das Finanzamt uns erinnert abzugeben!

Müssen knapp 700,-EUR nachzahlen!!!!!!! Ein halbes Elterngeld!

Aber ist wie gesagt abhängig von den Einkünften und was man als Werbungskosten/Betriebsausgaben gegensetzen kann. Muss mal gucken, ob mein Mann noch irgendwo Rechnungen liegen hat, an die er sich nicht mehr erinnert (er ist selbständig).

@de Svenja:
Im Internet kannst Du kostenlos unter "Elster.de" ein Steuererklärungsprogramm runterladen. Ist extra ein Programm der Finanzverwaltung!

LG zusammen!

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 08/02/2009 09:36:32 Uhr


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