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AUTOR BEITRAG
happylilli
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Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Zuschuss Tagesmutter




19/01/2012 18:03:13

Wir schauen uns zu den 3 Krippen in denen wir uns angemeldet haben nach einer Tagesmutter um. Die schlagen mit 550-700 Euro für 35 Stunden pro Woche ordentlich zu.

Es gibt wohl auch je nach Verdienst Zuschüsse dafür, erkundigen kann man sich wohl beim Jugendamt. Nur leider hänge ich da seit 2 Tagen in der Warteschleife und leg dann irgendwann wieder auf. Also heißt es weiter versuchen. Ich wollte bei Euch mal nachfragen ob jemand Zuschüsse genehmigt bekommen hat und wie hoch diese in etwa sind? Oder ist es korrekt dass jeder diesen Zuschuss bekommt, dieser aber nicht monatlich bezahlt wird sondern man holt sich einen Teil am Ende des Jahres vom Jugendamt zurück?

Gab es nicht auch mal von seitens der Politiker irgendwas, dass Eltern die ihre Kinder zu Hause betreuen einen Zuschuss vom Staat bekommen?


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makai
Diamant-User



Beigetreten: 22/05/2008 15:36:05
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




19/01/2012 19:36:28

Das kann man so pauschal gar nicht beantworten, da hier jede Stadt oder jeder Kreis seine eigene Regelung hat.

Ich kann dir sagen, wie es hier in Düsseldorf ist: Die Eltern zahlen je nach Einkommen und je nach abgenommenen Stunden (25, 35 oder 45) einen festgelegten Betrag an das Jugendamt/an die Stadt. Hier gibt es 4 oder 5 unterschiedliche Stufen, je mehr man verdient, desto höher ist der Eigenanteil, den die Eltern zahlen.

Die Stadt bezuschusst jeden Kindergarten- bzw. Tagesmutterplatz sehr ordentlich, mit wie viel hängt jedoch vom jeweiligen Einkommen ab. Der KiGa hier ist ab dem 3. Lebensjahr beitragsfrei, d.h. man zahlt nichts mehr.

Das ist aber im 30 km entfernten Köln nicht so! Meine Freundin, die ihren SOhn ebenfalls mit 25 Std. bei einer Tagesmutter hat, zahlt mehr als das Doppelte als wir jeden Monat an Betreuungsgeld!!!

Insofern kann dir diese Auskunft wirklich nur das Jugendamt deiner Stadt geben.

Das sogenannte "Betreuungsgeld" (kannst du mal googlen) sollte von Seiten der CDU/CSU dieses Jahr durchgeboxt werden. Wie viel das ist ( hab irgendwie 150€/Monat im Kopf) oder unter welchen Umständen man das bekommt, weiß ich aber nicht.
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Kristin711
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




19/01/2012 22:58:40

Wie makai schon sagt, ist das individuell von Stadt zu Stadt unterschiedlich. hier bei uns war es bis letztes Jahr so, dass das Jugendamt die Tagesmütter bis zu einem bestimmten Stundensatz bezuschusst hat und du selbst dann abhängig vom Einkommen wieder was an's Jugemdamt zurückzahlen musstest. Seit diesem Jahr ist der Stundensatz für die TaMu erhöht worden und die Eltern zahlen unabhängig vom Einkommen je nach Alter des Kindes nur noch 1,18 oder so pro Stunde.
Würde uns Unsummen an Geld sparen, wenn wir nicht noch einen alten Vetrag hätten. Mal schauen, ob sie sich da auch was einfallen lassen...

Hat euer Jugendamt denn eine Homepage? Vielleicht wirst du da fündig. Oder wende dich an den örtlichen Tagesmütter-Verein (Caritas zB), die können dir sicherlich auch weiterhelfen.
Verliebt, verlobt, verheiratet!



Annatiger
Diamant-User



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Aw:Zuschuss Tagesmutter




20/01/2012 14:23:16

Wow, gibt es bei euch tolle Fördermöglichkeiten.

Unser Landkreis ist da leider nicht so Familienfreundlich. Wer keinen Kita-Platz kriegt muss für eine Tagesmutter das doppelte bis dreifache rechnen...

Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 14:05:03

Hier gibt es nur Zuschüsse, wenn beide Einkommen wirklich gering sind (die genaue Grenze kenne ich nicht). Dazu muss diese Tagesmutter aber beim Jugendamt gemeldet sein bzw. übers Jugendamt vermittelt werden. Zuschüsse sind dann etwa 3 Euro pro Stunde. Wenn die tagesmutter 5-8 Euro die Stunde verlangt (normaler Satz hier) ist immer noch eine Menge übrig, die man selber zahlen muss.
Bei den Krippen gibt es auch enorme schwankungen. Bei einem Träger liegen die Kosten je nach Stunden zwischen 250 und 500 Euro, bei einem anderen zwischen 120 und 180 Euro. Plätze sind aber überall rar und Tagesmütter gibt es hier sowieso sehr wenige.

Zuschüsse vom staat gibt es nur in Form der Steuer am Ende des Jahres. Dort kann man, vorausgesetzt man ist Berufstätig, 2/3 des Betreuungssatzes ansetzen.
susa
Diamant-User



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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 14:05:59

Den Zuschuss vom Staat, den du meinst, ist bestimmt das Landeserziehungsgeld. Falls euer Haushaltseinkommen unter 25000 Euro liegt, bekommst du evtl. 6 Monate lang 150 Euro pro Monat.



happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 21:40:51

Nee das Landeserziehungsgeld ist es nicht was ich meine, abgesehen davon würden wir das gar nicht bekommen.

Ich muss meine Bekannte noch mal fragen. Denn die mussten eine Tamu nehmen da kein Krippenplatz verfügbar. Sie selbst zahlen glaub ich etwas über 3,- und das Jugendamt übernimmt zwischen 4,- und 5,-. Dadurch verringern sich die monatlichen Kosten auf 420,- für die Tamu bei 28 Stunden oder so pro Woche. Das Jugendamt zahlt übrigens monatlich dazu, die Sache mit der Steuer ist dann noch mal was anderes. Und ich dachte irgendwo mal gelesen zu haben dass jeder einen Anspruch auf dieses Geld hat, egal welches Einkommen man hat.



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happylilli
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 21:56:30

Jetzt hab ich was gefunden falls es Euch interessiert. Ist zwar jetzt nicht für unsere Umgebung aber es ist natürlich tatsächlich wieder an das Einkommen gekoppelt. Keine Ahnung was ich gelesen habe. Auf unserer Seite beim Land.amt steht natürlich wieder nix. Muss da morgen mal nachfragen!

So schauts z.B. im Frankenland aus:
Höhe des Zuschusses für qualifizierte Tagespflege
Je Betreuungsstunde derzeit 2,10€ pro Kind
Beispiel: Bei einer Tagespflege von 8 Stunden pro Tag an 5 Wochentagen kann ein Zuschuss von wöchentlich 84 Euro bzw. monatlich ca. 350 Euro gewährt werden

da wird sogar das Essen teilweise übernommen
Zuschusshöhe

Die Eltern bezahlen bis zu einem Mittagessenspreis von 2,50 Euro jeweils 1 Euro Eigenanteil. Der Rest wird durch den Zuschuss ausgeglichen. Der Zuschuss beträgt maximal 1,50 Euro. Kostet das Mittagsessen mehr als 2,50 Euro, dann erhöht sich der Elternanteil um den den Preis von 2,50 Euro übersteigenden Betrag.
Beispiele
Beispiel 1: Der Essenspreis liegt bei 1,80 Euro, der Elternanteil beträgt dann 1 Euro und der Zuschuss wird in Höhe von 0,80 Eurogewährt.
Beispiel 2: Der Essenspreis liegt bei 2,70 Euro, der Elternanteil beträgt dann 1,20 Euro und der Zuschuss wird in Höhe von 1,50 Euro gewährt.


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Kristin711
Diamant-User



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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 21:57:47

Meinst du die FAG-Gelder? Die werden halbjährlich im Nachhinein beantragt und sind einkommensunabhängig. Weiss aber nicht, ob das geht, wenn du dein Kind zu Haus betreust. Bei einer TaMu schon.
Verliebt, verlobt, verheiratet!



happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 22:14:20

Hm, gute Frage Ich werd mich da noch mal erkundigen und sag Euch dann was ich meinte Aber ich hab grad wieder gelesen dass es wohl tatsächlich Landkreise gibt die gehaltsunabhängig einen Zuschuss zur Tagesmu bekommen


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anaitat
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Beigetreten: 07/12/2006 17:28:43
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Aw:Zuschuss Tagesmutter




22/01/2012 23:13:07

Das ist ja wirklich ziemlich unterschiedlich von LK zu LK.
Also am besten wirklich beim Amt nachfragen.

Ich arbeite selbst als Tagesmutter und bei uns sieht es folgendermaßen aus:

den Zuschuss vom JgdA bekommt jeder und ist unabhängig vom Einkommen. Es müssen allerdings beide arbeiten gehen oder arbeitsuchend gemeldet sein.

sollte einer von beiden arbeitsuchend sein werden die Zuschüsse für bis zu 20 Std./ Woche übernommen. Möchten die Eltern eine Betreuung über diese Zeit hinaus müssen diese Kosten selbst getragen werden.

Die Eltern zahlen pro Monat einen Betrag der an die Stundenanzahl pro Woche gekoppelt ist (bei 5 Std. 30 EUR, 10 Std. 60 EUR ...)

Dieser Beitrag ist den KiTa-/Krippenbeiträgen angepasst worden.

Kommt das U3-TaKi mehr als 15 Std./ Woche gibt es einen festen Std.-Satz den ich vom JgdA bezahlt bekomme (4 EUR) und eine Förderbeitrag (auch an die Std. gekoppelt) den das Land Hessen zahlt.
Darüber hinaus darf ich (außer Pflege-/Fahrtkosten) keine weiteren Betreuungskosten erheben.

Kommt das U3-TaKi weniger als 15 Std./ Woche gibt es auch diese 4 EUR die Förderung fällt aber weg. Dann darf ich wieder zusätzliche Betreuungskosten erheben.

Bei den Ü3-TaKi sieht es dann wieder ein bisschen anders aus.


Hier ist der Link zu dem PDF-Dokument vom hiesigen JgdA falls ihr es noch mal genauer nachlesen möchtet was bei uns die Elter zahlen und wann und wieviel wir TaMü bekommen.

http://www.landkreis-fulda.de/Kinderbetreuung.94.0.html
LG anaitat (ehem. Tatiana)

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