08/02/2009 09:49:51
Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Antrag zur Anmeldung der Eheschließung fürs Standesamt vor mir liegen. Da ich morgen nicht persönlich hin kann, muss mein Verlobter eine Vollmacht mitnehmen.
Nun meine Frage, dort steht: Hiermit bevollmächtige ich xx die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen und ggf. (hier muss man ankreuzen) den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§1309 Abs.2) BGB zu beantragen und mache folgende Angaben: 1.Angaben zur Person, Familienname, Beruf, Geburtstag usw.
Nun weiß ich nicht, ob ich da ankreuzen und ausfüllen muss oder nicht?

Danke!!!
Gruß, Froop