22/05/2003 17:43:44
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen:
Mein Freund und ich wollen am 19.02.2004 heiraten. Obwohl bis dahin noch viel Zeit ist, wollen wir den Termin baldmöglichst festmachen, da es Weiberfastnacht ist und somit hier bei uns im Rheinland eigentlich fast ein "Feiertag".
Mein Freund ist evangelisch und war schon einmal verheiratet, allerdings nur standesamtlich. Ich bin katholisch, war noch nicht verheiratet und möchte auch gerne kirchlich heiraten. Wir dachten, dass dies absolut kein Problem ist, da die 1. Ehe meines Freundes ja nicht kirchlich geschlossen wurde. Bei (inzwischen mehreren) Geprächen mit Pfarrer in unserer Umgebung wurde uns jedoch gesagt, dass für die katholische Kirche eine standesamtlich geschlossene Ehe von zwei evangelischen Menschen (seine Ex ist auch evang.) als rechtsmässig geschlossene Ehe gilt, die unauflösbar ist. Somit ist für die katholische Kirche die 1. Ehe meines Freundes noch gültig und wir können folglich nicht katholisch kirchlich heiraten.
Kennt jemand von Euch vielleicht solch einen Fall, wo es vielleicht doch noch irgendwie möglich war?
Eine Möglichkeit wäre ein "Ehenichtigkeitsverfahren" anzustreben, was ich persönlich aber in Anbetract der Tatsache, dass er 14 Jahre verheiratet war moralisch nicht gut finden würde - ausserdem würde dieses Verfahren mind. 1 Jahr dauern und auch seine Ex würde mit in die Sache hineingezogen werden (war damals keine "freundschaftliche" Scheidung). Also kommt dies für uns nicht in Frage....
Was sagt Ihr dazu???