05/06/2003 15:32:01
Hallo!
Vielleicht kennt Ihr Euch da aus:
Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch bei der Hochzeit. Bekommt man 1 Tag Sonderurlaub oder mehr? Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Habe im Internet und bei Haufe nichts gefunden. Gibt es vielleicht für die standesamtliche einen Tag und für die kirchliche (trotz Samstag und somit für mich kein Arbeitstag) zusätzlich noch einen Tag auf Sonderurlaub????
Danke schon mal
Clelia