13/06/2008 08:56:25
Es waren definitiv Skylaternen. Wg. diverser Meinungen zur Verwendung kann ich dir folgendes berichten. :)
Auskunft Ordnungsamt: wegen der erheblichen Brandgefahr,auf die selbst die Vertreiber dieser SkyLaternen hinweisen werden SkyLaternen generell nicht zugelassen. Die Flugsicherung beurteilt die Angelegenheit ausschließlich auf die Belange der Flugsicherheit hin, Aspekte wie Brandgefahr u.a. bleiben dort unberücksichtigt.
Ein allgemein zugängliches Dokument von seiten der Stadt existiert bisher nicht.
von einem pyortechniker bei uns in der Nähe der die Laternen selbst verkauft: wir haben bisher noch nie Probleme damit gehabt, die Ballons müssen nur eventuell bei der Deutschen Flugsicherung angemeldet werden( ist aber Kostenfrei) das was der Herr vom Ordungsamt meint ist in keiner Satzung von Städten und Gemeinden geregelt d.h. es gibt auch kein Verbot dafür.
FLugsicherung:Luftballonstarts müssen bei der Flugsicherung angemeldet werden, unter Umständen (dies ist insbesondere abhängig von der Entfernung zwischen geplantem Aufstiegsort und dem nächsten Flughafen) benötigen Sie sogar eine Freigabe des diensthabenden Fluglotsen. Dies gilt auch für die sogenannten Skylaternen / Wunschlaternen / Flammea.
Wegen der Genehmigung durch die Flugsicherung müssten Sie Ihr Vorhaben online anmelden. Sie finden den entsprechenden Online-Antrag wie folgt:
Unter www.dfs.de ( Suchbegriff: Antrag ) finden Sie unter dem Treffer "Ballonaufstiege" neben den allgemeinen Informationen auch eine Möglichkeit, einen kostenlosen Online - Antrag für Ihre Veranstaltung zu stellen. Wir möchten Sie bitten, diese Möglichkeit zu nutzen.