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5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 09:30:18

Hey Mädels,

ich hab ne ganz blöde Frage, die auch nicht wirklich mich betrifft.

und zwar ne Freundin von mir ist von ihrem Mann geschieden, die beiden haben zwei Kinder. Nun ist der Ex-Mann seit November wieder verheiratet, seit Anfang Dezember hat er mit seiner neuen Frau noch ein Kind.

er hat aber bisher seine Lohnsteuerkarte noch nicht geändert, sprich er hat noch Lst-Klasse 1 und seine neue Frau demnach ja auch. ich dachte er muss die Lohnsteuerklasse irgendwann auch ändern lassen.???

es geht nämlich um die berechnung des Kindesunterhaltes der ja nun mit 3 unterhaltspflichtigen Kindern anders berechnet werden muss. aber solange er seine Lohnsteuerklasse nicht ändert hat er ja weniger Netto daher kriegt auch meine Freundin jetzt auf einmal weniger als den Mindestsatz. so hat ihr Ex Mann zumindest eigenmächtig gekürzt!

weiss da von euch jemand bescheid wann die LstKl spätestens geändert werden muss?


LG
chikkitta
Diamant-User



Beigetreten: 29/09/2008 14:22:41
Beiträge: 681
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Aw:Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 09:40:20

So weit ich weiß gibt es keine Pflicht, dass er die Steuerklasse in dem Jahr in dem er geheiratet hat ändern lässt. Im Folgejahr werden beide dann automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft.
Wenn er bei Steuerklasse 4 bleibt, hat deine Freundin ja leider keine Vorteile zur Steuerklasse 1.


Jule_77
Diamant-User



Beigetreten: 18/02/2009 13:42:04
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Aw:Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 12:20:32

Ich bin mir sicher, daß man die ändern lassen muß.

Aber wenn er nicht gerade Großverdiener ist, dürfte Deine Freundin doch eh nicht mehr viel bekommen, da er seiner neuen Frau und Kind gegenüber vorrangig unterhaltspflichtig ist. Und mit Kind wird sie ja nicht direkt wieder arbeiten. Die Grenze für den Selbstbehalt (für sich, seine jetzige Frau und sein Kind aus dieser Ehe) ist ja so gering nicht.


chikkitta
Diamant-User



Beigetreten: 29/09/2008 14:22:41
Beiträge: 681
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Aw:Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 12:43:48

Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html
Da gibts den Gesetzestext. Dort steht der Arbeitnehmer KANN bis zum 30. November in die neue Steuerklasse eintragen lassen.
Grundsätzlich kann er sich über die Lohnsteuererklärung rückwirkend ja fürs ganze Jahr in eine neue Lohnsteuerklasse einteilen lassen. Was das allerdings für den Unterhalt bedeutet weiß ich leider auch nicht.


5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 13:18:42

danke schonmal für die Antworten. sie hat grad vorher ihren Anwalt an die Strippe gekriegt! er muss für 2009 die Steuerklasse in der Tat nicht mehr ändern, allerdings dann aber fürs neue Jahr! und da ist laut vorausberechnung der Unterhalt für die Kinder gesichert!

@ Jule

Laut dem neuen Unterhaltsgesetz kommen IMMER die Kinder vorrangig, dann die neue Frau und dann die Ex-Frau. also wenn dann unterm Strich nur noch Geld für die Kinder bleibt, wobei da die beiden meiner Freundin eh mehr bekommen als das Neugeborene, weil die beiden schon über 6 sind, dann bekommt die Frau und die Ex-Frau ( die ja eh schon nichts mehr bekommt) auch nichts!

wichtig war ihr erstmal zu wissen ob die LstKl nicht gleich geändert werden muss!

also Danke für die Infos!
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 13:26:19

und zur Unterhaltsberechnung wird dann auch nur der Selbstbehalt für ihn selbst mit herangezogen. nur mal z.B. er würde netto 1700 Euro verdienen, dann hätte er einen Selbstbehalt von 900 Euro, Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle für Kinder unter 6 ist 219 Euro (nach Abzug hälftiges Kindergeld) für Kinder über 6 bis 12 Jahre ist der Mindestunterhalt nach Abzug hälftigen Kindergeldes 262 Euro, das würde heißen, 1700 minus 900 Selbstbehalt = 800 € verteilbare Masse, davon bekommt dann das erste Kind 262 € weil über 6, das zweite Kind bekommt 262€ weil über 6,und das neugeborene bekäme 219€ . Dann blieben für die jetzige Frau noch 57 Euro übrig.

so hatte es ihr der Anwalt im Beispiel vorgerechnet!
Jule_77
Diamant-User



Beigetreten: 18/02/2009 13:42:04
Beiträge: 2400
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Aw:Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 13:43:05

Ist es nicht so, daß wenn die neue Frau nicht berufstätig ist (weil sie das gemeinsame Kind erzieht), er für sich und seine Frau aufkommen muß Für beide zusammen bleibt doch ein viel höherer Selbstbehalt als 900 Euro. Hinzu kommt das Kind. Und was danach übrig ist bekommt die "alte" Familie. Ich dachte die beiden Frauen werden nur dann gleich gestellt wenn sie arbeiten könnten und nicht wenn sie die neue mit Kind zu Hause sitzt. Dann dürfte er doch erstmal seiner eigenen, jetzigen Familie gegenüber unterhaltspflichtig sein, oder nicht?


5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 13:55:10

generell ist es wohl ein unterschied ob Selbstbehalt oder Freigrenze. Der Selbstbehalt ist das was dem Unterhaltspflichtigen alleine zusteht. die Freigrenze ist z.b. bei Pfändung dann relevant. da ist die Pfändungsfreigrenze da anzusetzen nach der Menge der unterhaltspflichtigen Personen. bei der Berechnung des Unterhalts ist es aber immer nur der Selbstbehalt der demjenigen selbst zusteht. Rein theoretisch müsste die neue Frau dann ergänzend Hartz V beantragen wenn das Einkommen des Mannes nicht reicht!

hier mal ein Link zu dem neuen Unterhaltsgesetz:

http://www.ra-bielefeld.de/kunterh.html?gclid=CK68r-OU5o8CFQ8vlAodOHlAZQ

5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Änderung der Steuerklasse!




18/12/2009 13:56:42

finde ich aber auch ehrlichgesagt schon ein wenig gerechter dass erst die Kinder im Unterhalt Vorrang haben und dann die Frau/en. denn die "alten" Kinder können ja nicht drunter leiden müssen dass der Vater eine neue Familie hat! ich denke diese Änderung dahingehend war mehr als nötig und auch sinnvoll!

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