12/05/2014 17:08:58
1. Vertrag weiterlaufen lassen:
Klar kannst du machen, ist kein Problem Die 7 Jahre beziehen sich ja nur auf die Förderung und nicht darauf, wie lange so ein BSV (Bausparvertrag) läuft.
2. Kündigung und Auszahlung:
Bei der Unterzeichnung des Vertrages hast du sicherlich AGBs mitbekommen, in denen steht genau geregelt, wie das bei Kündigung und Zuteilungsreife geregelt ist.
Zuteilungsreif bedeutet, dass 1. ein gewisser Anspargrad erreicht ist 2. die Mindesthaltedauer erreicht ist und 3. die Mindest-Zielbewertungszahl erreicht ist. Nur wenn diese erreicht ist, kannst du über dein angespartes Geld und das Bauspardarlehen verfügen. Die Bewertungszahl findest du auf dem jährlichen Kontoauszug. Wie hoch diese sein muss, sowie die Höhe des Anspargrades sowie Mindestdauer findest du im Vertrag festgelegt. Wenn du aktuellen Stand wissen willst, kannst du dich an die Bank wenden, die das mit dir gemacht haben. Die haben die aktuellsten Werte da.
Bei einer Kündigung kannst du meist über die Darlehenssummer nicht verfügen, sondern nur über das angesparte Geld. Ich bin mir grade nicht sicher, ob die staatlichen Zulagen auch ausgezahlt werden. Da müsstest du noch einmal nachfragen.
Über das Bauspardarlehen kannst du im Gegensatz zu deinem angesparten Geld nicht frei verfügen. In den AGBs steht aber drin zu welchen Zwecken du es verwenden darfst.
3. Darlehenssummer erhöhen und Vertrag wechseln
Die Bausparsumme zu erhöhen sollte kein Problem darstellen. Müsstest das ändern lassen. Vertrag wechseln bin ich mir unsicher, würde aber eher zu nein tendieren. Einfach das Geld zu einem anderen Anbieter übertragen geht nicht. Da musst du entweder den Vetrag zuteilungsreif werden lassen oder kündigen. Bei Abschluss des Neuvertrages werden aber sicherlich wieder neue Gebühren fällig. Du kannst allerdings deinen aktuellen BSV teilen lassen und aus einem Vetrag zwei machen. Wenn du das nicht willst, steht es dir natürlich frei parallel zu ersten Vertrag bei deiner neuen Bank einen neuen zu eröffnen. Somit hättest du zwei. Ist auch kein Problem, müsstest dann allerdings bei Freibeträgen und staatlicher Förderung hinschauen. Soweit ich weiß, kann diese Förderung nur für einen Vertrag bezogen werden
Schau in den AGBs nach folgenden und ähnlichen Stichworten: Zuteilung, Kündigung, Verzicht auf Zuteilung, Vetragsfortsetzung, Teilung, Auszahlung Bausparguthabens, Verwendung Bauspardarlehen.
Ich hoffe ich konnte helfen.