17/06/2011 12:43:23
Hat jemand Ahnung? Im Amt erreiche ich jetzt natürlich niemanden mehr, es geht um Folgendes:
Ich überlege, mich nach der Elternzeit teilzeit arbeissuchend zu melden.
Wie schaut es dann mit dem Arbeitslosengeld aus? Berechnet sich das nach meinem letzten Gehalt, als ich noch eine Stelle hatte? Wird mir das dann auch nur "teilzeit" ausgezahlt, weil ich ja nicht ganztags und jeden Tag arbeiten kann bzw. möchte?
(Ich weiß, es müssen min. 15h/Woche sein, in denen ich verfügbar bin.)
Habs auch schon geguuglt aber die Diskussionen zum Thema beinhalteten meistens auch Kommentare wie "Sozialschmarotzer" "wenn man will kann man auch ganztags" und ähnliches, auf sowas kann ich verzichten. Ich hätte einfach nur gern gewusst, wie sich das errechnet.
Danke schonmal!