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AUTOR BEITRAG
Braut08
Diamant-User



Beigetreten: 13/10/2007 15:57:51
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Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:03:57

So, ich muss endlich mal meine Freistellungsaufträge erneuern und ich steh mal wieder aufm Schlauch

Ich hab mittlerweile rausgefunden wieviel ich als verheiratete Frau als maxium an Freibeträgen in Auftrag geben kann. Siehe hier:

Freibeträge (aktuell)
Seit dem 1. Januar 2007 gelten folgende Beträge:

801 Euro (750 Euro Freibetrag plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende, und
1.602 Euro für Verheiratete

Heißt das jetzt jeder? Oder insgesamt? Wobei ich von insgesamt ausgehe. Schatz hat wohl keine, also kann ich die voll ausschöpfen.

So nun gehts zur Berechnung. Ich muss doch das als Freibetrag angeben, was ich am Ende des Jahres von dieser Bank an Zinsen bekomme? Also wenn ich 12,50 an Zinsen gutgeschrieben bekomme, dann brauch ich mindestens mal einen über 15,-?? Oder??

So, nehmen wir also an ich habe:

500,- aufm Konto
und bekomme 4%
dann rechne ich doch 500 geteilt durch 100 mal 4 (wegen der Prozent) und bekomme also: 20,- Zinsen??? Also würde hier ein Freistellungsauftrag mit 50,- dicke reichen??

Achherje blickt noch jemand durch? Muss die unbedingt abschicken und habe keine Lust dem Staat was zu schenken wenn ich zu wenig angebe......
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julie
Diamant-User



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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:22:49

Es ist genau so richtig, wie Du es beschrieben hast... Ihr habt € 1.602,00 zusammen und Du kannst es beliebig verteilen, aber schon so großzügig, dass Du nicht jedes Jahr rechnen musst, ob die Zinsen auch vom Freibetrag gedeckt sind.
tobi&dine
Gold-User



Beigetreten: 22/04/2008 18:30:57
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:28:44

Hi,

st genau richtig wie du es schreibst ihr habt gemeinsam für 1 Jahr 1602 eur.
Mach dir aber nicht so einen stress, denn wenn du keinen freibetrag einräumst, kannst du dir die gezahlten steuern über deine steuererklärung zurückholen.
Ausserdem werden die meißten zinsen eh immer ende des jahres fällig, so würde es sogar noch reichen wenn du im dezember den freibetrag erteilst.
Bedenke im Januar kommt die Abgeltungssteuer, dann ändert sich auch wieder etwas.
Ich bin Bankkauffrau, also wenn du fragen hast kannst du mir gerne eine PM schicken.

LG Nadine

Braut08
Diamant-User



Beigetreten: 13/10/2007 15:57:51
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:38:38

Was bitte? Abgeltungssteuer? Was ist das? ?

Da bin ich ja beruhigt, das ich schon mal richtig gerechnet habe
Und es würde wirklich reichen es kurz vir Ende des Jahres abzugeben? Egal, was weg ist, ist weg.


Kann mir dann jemand noch diesen Satz erklären?

Ehegatten, die steuerrechtlich gemeinsam veranlagt werden, müssen den Freistellungsauftrag gemeinsam erteilen und unterschreiben, auch wenn nur einer der Ehepartner Kunde ist.


????

HÄ? Wann ist man steuerrechtlich gemeinsam veranlagt??

Soviel fachchinesisch.
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tobi&dine
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:45:41

Kurz und knapp.
Du bist verheiratet, dann auch steuerlich gemeinsam veranlagt. Kurz: Ihr müsst gemeinsam den Freistellungsauftrag unterschreiben.
Ist wirklich egal wann du den einreichst. Hauptsache noch dieses Jahr oder über die Steuererklärung.
also auch wenn du geld im Januar anlegen würdest würde der freistellungsauftrag greifen, wenn du ihn im dezember einreichst.

LG Nadine

tobi&dine
Gold-User



Beigetreten: 22/04/2008 18:30:57
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:47:26

Zum Thema Abgeltungssteuer solltest du dich mal bei deiner Bank beraten lassen.
Ist zu umfassend um das via internet ohne Fachchinesisch zu erklären.
Gruss Nadine

Braut08
Diamant-User



Beigetreten: 13/10/2007 15:57:51
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 19:56:35

Okay, dann ist das wohl ein allgemeiner Wisch, denn die Namensänderung ist ja wegen Heirat, das verwirrte mich ein wenig. Hätten ja gleich schreiben können: beide unterschreiben!

Diese blöden Steuern und Regelungen kotzen mich echt an. Wegen so nem Scheiß geb ich schon ein Haufen Geld aus, damit der Staat nix kriegt oder der mir was geben darf Die lassen sich auch immer was neues einfallen.
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urmeline
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 20:29:56

geld? einreichen? lohnsteuer??? worum gehts denn wenn ich mal fragen darf
hört sich gut an das was ihr hier besprecht ich wusste garnicht das ich so was einreichen kann
kann mir jemand erklären wie genau das gemacht wird???
Braut08
Diamant-User



Beigetreten: 13/10/2007 15:57:51
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 20:34:00

das ganze gilt für Geld was angelegt wird zBsp auf Sparkonten oder Tagesgeldkonten. Das was du an Zinsen am Ende des jahres bekommst, davon will der Staat auch noch was haben (so ungefähr). Also muss man einen Freistellungsauftrag abgeben, bei der Bank wo das Konto ist. Und zwar über den Betrag den man dann am Ende des Jahres bekommt. Deswegen muss man vorher rechnen wieviel man wohl so aufm Konto hat und mit welchem Zinssatz und wieviel das dann also am Ende des Jahres ist.
(Siehe Rechnung oben)

Oh je......


Bei mir ist es eben ein Sparkonto und zwei Tagesgeldkonten.

Was dieses andere Ding ist, keine Ahnung!
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moonlight
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 20:34:18

na du kannst jetzt die Lohnsteuerklasse wechseln von eins, auf drei und fünf oder beide vier. Musst mal rechnen was sich eher lohnt. Bei beiden vier bleiben die Abzüge ungefähr wie jetzt, bei 3 und 5 hat der mit der 3 weniger Abzüge die 5 dafür mehr.

Neue Freistellungsaufträge hab ich schonmal vorbereitet, eben auch wegen der Abgeltungssteuer 2009, da muss ich eh nochmal alles neu rechnen, weil für 2008 die Dividenden z.B. noch dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und es für 2008 auch noch Bagatellzinsbeträge gibt.

Nach der Hochzeit solltet ihr auf jeden Fall einen Banktermin machen. Da gibts ein Haufen zu ändern und evtl. neu zu überdenken.
Braut08
Diamant-User



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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 20:37:21

Steurklassen werden 4. Aber Schatz hat seine immer noch nicht bekommen

Und wegen der komisch A.Steuer ( böse Gedanken) werden wir uns mal seinen Kumpel schnappen. Der ist Banker und verkauft uns dann nicht wieder was neues!
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moonlightbabe
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




22/07/2008 21:13:07

also Freistellungsauftrag erst im Dezember geht natürlich nur, wenn man nur im Dezember Zinsen bekommt - es gibt Banken und Kontenmodelle, wo man vierteljährlich Zinsen bekomt - da braucht man den FA natürlich schon vorher.



Zu dem Thema hab ich auch noch´ne Frage:
Schatzi muß schon auch bei der Bank melden, dass er jetzt verheiratet ist, ne?
weil wir ja die FAs gemeinsam unterschreiben müssen...



(FA - Freistellungsauftrag)
1. ÜZ: 19.04.2009 - ??? NMT: 20.05.2009




Steffi26
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 14:43:41

Oh, das gibts ja einiges, was ich anders verstehe.
Ich habe damals nach der Heirat gleich an alle Banken von uns einen Freistellungsauftrag verschickt, wo jeweils der Höchstbetrag von 1602 € angekreuzt is - also für Verheiratete. Unterschrieben haben wir den beide.

Also wenn jemand auf allen seiner Konten mehr als 1602 € an Zinseinnahmen hat, dann muß der Rest versteuert werden. Aber um soooooooooooviel Zinsen zu bekommen, müßte ich soviel anlegen, wie ich oder wir garnicht haben

@Nadine: Stimmt das so? Du als Fachfrau mußt doch das wissen
Danke schon mal für Antwort und LG
Steffi
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"Vor allem haltet fest an der Liebe zueinander"
1. Petrus 4,8
Fabi
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 15:09:08

Ich bin zwar nicht Nadine, aber das stimmt so.

Wenn du mehr als 1602 Euro Zinsen hast, wird das zu deinem zu versteuernden Einkommen dazugerechnet. Man hat für Einkünfte aus Kapitalvermögen, aber auch noch eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person.


hexchen
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 16:30:36

@steffi26: um den FSA i.H.v. EUR 1.602 voll auszuschöpfen musst du (bei 4 % p.a.) ca. EUR 40.000 für 1 Jahr anlegen.

wichtig ist zu beachten, dass der insgesamt (bei allen Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften etc.) erteilte FSA die EUR 1.602 nicht übersteigt!
Steffi26
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 16:39:10

@hexemw: Wer hat denn sooooooooooooviel zum Anlegen, grad jetzt, wos ums Ausgeben wegen der Hochzeit geht

LG
Steffi
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hexchen
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 16:41:09

also mich persönlich trifft das auch nicht (leider ).
da ich aber auch in einer bank arbeite, weiss ich aber wohl, dass das des öfteren vorkommt
Steffi26
Diamant-User



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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 17:39:25

@hexemw: Hey, das ist ja suuuuper, wenn du Bescheid weißt Dann kannst du mir bestimmt auch gleich sagen, daß mich das Thema "Abgeltungssteuer" sowieso nicht betrifft, oder?

LG
Steffi
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hexchen
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




23/07/2008 18:18:14

hi steffi,

generell gilt die abgeltungssteuer für jeden!

ganz groB:
bisher ist es so, dass du/ihr - sofern du/ihr den freistellungsbetrag (801/1.602) übersteig(s)t, den übersteigenden betrag mit deinem/eurem persönlichen steuersatz versteuern musst/müsst. d.h. zinseinnahmen müssten eigentlich bei der steuererklärung mit angegeben werden.

ab 01.01.2009 ändert sich die besteuerung der den fsa übersteigenden zinseinnahmen auf pauschal 25%. dafür müssen die zinsen nicht mehr in der steuererklärung aufgeführt werden.

sofern du/ihr mit euren zinseinkünften die grenzen nicht übersteigt, ändert sich für dich/euch eigentlich erstmal nichts.

alle klarheiten beseitigt?
Steffi26
Diamant-User



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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




24/07/2008 12:37:56

Hi Mareike,

nochmal vielen Dank für die Infos. Aber da ich - wie schon geschrieben - eh net so viel Kohle zum Anlegen hab, fällt das für mich/uns flach

LG
Steffi
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hexchen
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Aw:Freistellungsaufträge-HILFE




24/07/2008 13:11:52

na siehste, hat auch seine vorteile

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